Immobilien

Erben im Glück: Bundesfinanzhof ändert langjährige Rechtsprechung bei Immobilien

Deutschlands höchstes Finanzgericht hat seit Jahrzehnten gängige Rechtsansicht geändert. Es geht um die Einkommenssteuer von Immobilienerben. Bei der Veräußerung einer zum Nachlass gehörenden Immobilie dürfen die Finanzämter keine Einkommenssteuer von Erben mehr verlangen. Für die Erben-Generation ein fundamentales Urteil - wegweisend auch für Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP).
29.01.2024 17:07
Aktualisiert: 29.01.2024 17:07
Lesezeit: 2 min
Erben im Glück: Bundesfinanzhof ändert langjährige Rechtsprechung bei Immobilien
Renaissance-Schloss in Thüringen: Nehmen wir an, sie hätten es geerbt, das wäre steuerlich teuer geworden. Doch nun gilt bei Verkauf eine neue Rechtsprechung. (Foto: dpa) Foto: Michael Reichel

Im Folgenden:

  • Welches Aktenzeichen wichtig ist

  • Warum das für den Fiskus teuer wird

  • Weshalb Miterben nun aufatmen können

 

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    Peter Schubert

    Peter Schubert ist stellv. Chefredakteur und schreibt seit November 2023 bei den DWN über Politik, Wirtschaft und Immobilienthemen. Er hat in Berlin Publizistik, Amerikanistik und Rechtswissenschaften an der Freien Universität studiert, war lange Jahre im Axel-Springer-Verlag bei „Berliner Morgenpost“, „Die Welt“, „Welt am Sonntag“ sowie „Welt Kompakt“ tätig. 

    Als Autor mit dem Konrad-Adenauer-Journalistenpreis ausgezeichnet und von der Bundes-Architektenkammer für seine Berichterstattung über den Hauptstadtbau prämiert, ist er als Mitbegründer des Netzwerks Recherche und der Gesellschaft Hackesche Höfe (und Herausgeber von Architekturbüchern) hervorgetreten. In den zurückliegenden Jahren berichtete er als USA-Korrespondent aus Los Angeles in Kalifornien und war in der Schweiz als Projektentwickler tätig.

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