Politik

Die Rückkehr zum alten Steuersatz für Gas verzögert sich

Eigentlich soll ab Anfang März wieder der normale Mehrwertsteuersatz beim Gas gelten. Doch ein entsprechendes Gesetz hängt fest - zum Vorteil der Verbraucher?
04.02.2024 11:31
Aktualisiert: 04.02.2024 11:31
Lesezeit: 2 min

Verbraucher können darauf hoffen, dass die Mehrwertsteuersenkung bei Gas doch erst Ende März ausläuft - und nicht Ende Februar. Aus der SPD kamen vor dem Hintergrund von Verhandlungen zwischen Bundesrat und Bundestag dazu entsprechende Signale. Die Energiebranche forderte die Politik auf, die Steuersenkung bis Ende März gelten zu lassen. Das würde Haushalte bis zum Ende der Heizperiode entlasten, sagte die Chefin des Bundesverbands der Energie und Wasserwirtschaft (BDEW), Kerstin Andreae.

Wegen der gestiegenen Energiepreise nach dem russischen Angriff auf die Ukraine hatte die Bundesregierung den Mehrwertsteuersatz für Gas und Wärme von 19 auf 7 Prozent gesenkt und beides so billiger gemacht. Laut geltendem Gesetz soll die Maßnahme Ende März auslaufen.

Das vom Bundestag verabschiedete Wachstumschancengesetz sieht aber vor, dass die Mehrwertsteuersenkung bereits Ende Februar ausläuft. Denn die Energiepreise seien mittlerweile wieder gesunken, heißt es zur Begründung.

Gesetz hängt fest

Das Wachstumschancengesetz aber hängt im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag fest. Es sieht im Kern steuerliche Entlastungen für Firmen von sieben Milliarden Euro im Jahr vor. Der Bundesrat hatte das Gesetz blockiert, weil es zu Einnahmeausfällen bei den Ländern führt. Der Vermittlungsausschuss tagt am 21. Februar. Die nächste reguläre Sitzung des Bundesrats ist am 22. März, wobei es auch eine Sondersitzung geben könnte.

Der finanzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Michael Schrodi, sagte, das Auslaufen des ermäßigten Steuersatzes auf Gas und Fernwärme zu Ende Februar hätte erfordert, dass der Bundesrat am vergangenen Freitag die entsprechende Änderung des Umsatzsteuergesetzes beschließt. „Das ist nicht passiert. Wir gehen deswegen davon aus, dass es bei dem ursprünglich beschlossenen Zeitraum bis Ende März bleibt, denn ein rechtzeitiger Gesetzesbeschluss ist nun nicht mehr möglich. Im Ergebnis begrüßen wir das, denn wir haben uns von Beginn an dafür eingesetzt, dass die Menschen bis zum Ende der Heizperiode bei den Heizkosten entlastet bleiben.“

Energiebranche fordert Planungssicherheit

Andreae sagte: „Für die Unternehmen ist entscheidend, dass sie rechtzeitig Klarheit haben, um die notwendigen Anpassungen fristgerecht umzusetzen.“ Eine Rückumstellung sowie Rückverrechnung für die Unternehmen wäre „prozessual und technisch komplex, nur extrem schwer realisierbar und vor allem den Kunden nicht mehr vermittelbar“ - sollte die Politik erst im März entscheiden, dass die Mehrwersteuersenkung Ende Februar ausläuft.

Rechnungen müssten nachträglich korrigiert werden, künftige Rechnungen könnten nicht rechtzeitig gestellt und Abschlagspläne nicht angepasst werden, sagte Andreae. „Aus Sicht der Energiewirtschaft sollte die vorgezogene Erhöhung im Vermittlungsausschuss fallengelassen werden. Stattdessen sollte die Senkung der Mehrwertsteuer verlässlich und planbar wie gesetzlich vorgesehen Ende März auslaufen.“

Der Hauptgeschäftsführer des Verbands Kommunaler Unternehmen (VKU), Ingbert Liebing, sagte, dass das Hin und Her in den vergangenen Monaten viel Unruhe und Unsicherheit bei Stadtwerken und deren Kunden geschaffen habe. „Erst recht dann, wenn Klarheit erst kurz vor knapp geschaffen wird, zumal uns die Fantasie fehlt, wie man ein Auslaufen zum 29. Februar 2024 noch gesetzgeberisch hinbekommen möchte.“ Schließlich wäre die kurzfristige Umsetzung wieder mit großem Aufwand und hohen Kosten verbunden.

Liebing verwies unter anderem auf eine IT-Umstellung und Information an Kunden. Der VKU rate daher dringend von einem vorzeitigen Auslaufen ab.

Was das für Verbraucher bedeutet

Nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox würde eine verspätete Anhebung der Mehrwertsteuer für eine Familie mit einem Durchschnittsverbrauch von 20 000 Kilowattstunden eine Entlastung von 20 Euro bringen. Die Belastung durch die Rückkehr zum vollen Mehrwertsteuersatz wiege dann aber aufs Jahr gerechnet deutlich schwerer: Die Musterfamilie zahle derzeit mit dem reduzierten Mehrwertsteuersatz im bundesweiten Durchschnitt 2074 Euro für Gas. Mit dem vollen Satz von 19 Prozent seien es dann 2307 Euro - ein Anstieg von 11 Prozent.

Verivox-Energieexperte Thorsten Storck sagte: „Verbraucher haben durch die Umstellung kein gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Daher sollten sie frühzeitig ihren Vertrag prüfen und sich um einen möglichst günstigen Tarif kümmern.“ (dpa)

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Die wirtschaftlichen Aspekte von kostenlosen Testversionen und wiederkehrenden Zahlungen

Kostenlose Testversionen sind der erste Schritt im Marketing. Damit können Nutzer einen Dienst ausprobieren, bevor Geld fließt und die...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Inflation steigt kurzfristig: IWF warnt vor Risiken für Märkte
09.04.2026

Der Iran-Krieg drückt auf das globale Wachstum und treibt die Preise. Selbst das optimistischste Szenario des IWF sieht jetzt eine...

DWN
Politik
Politik Waffenruhe im Golf: Straße von Hormus weiterhin eingeschränkt
09.04.2026

Die Waffenruhe im Golf sorgt weiterhin für Unsicherheit auf zentralen Handelsrouten und belastet Reedereien sowie Energiemärkte. Warum...

DWN
Politik
Politik 5 Prozent Inflation: Trotz Waffenstillstand droht erheblicher Kaufkraftverlust
09.04.2026

Es ist laut IEA die "schwerste fossile Energiekrise unserer Zeit" – und die Inflation zieht bereits spürbar an. Experten warnen vor...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Firmenpleiten auf höchstem Stand seit mehr als 20 Jahren
09.04.2026

Mehr als 4.500 Firmen meldeten im ersten Quartal Insolvenz an – so viele wie seit 2005 nicht mehr. Besonders stark betroffen sind...

DWN
Politik
Politik Nach Waffenruhe: Wie ist der Stand in der Straße von Hormus?
09.04.2026

Der Iran will Maut verlangen. Was ist erlaubt, und wer könnte die Passage sichern? Antworten auf zentrale Fragen.

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Spritpreise fallen kaum: Ölpreis stürzt, Zapfsäule bremst
09.04.2026

Der Ölpreis bricht ein – doch an der Zapfsäule kommt davon kaum etwas an. Jetzt wächst der Druck auf Konzerne und Politik, die Preise...

DWN
Politik
Politik Streit um Rundfunkbeitrag: VGH prüft Programmvielfalt
09.04.2026

Neun Kläger vor dem VGH Baden-Württemberg weigern sich, den Rundfunkbeitrag zu zahlen. Sie bezweifeln die Ausgewogenheit der...

DWN
Panorama
Panorama Psychische Gesundheit: Was DiGAs bringen und wo es die App auf Rezept gibt
09.04.2026

Psychische Erkrankungen nehmen zu, Therapieplätze sind knapp. Digitale Gesundheitsanwendungen, sogenannte DiGAs, versprechen schnelle...