Politik

Die Rückkehr zum alten Steuersatz für Gas verzögert sich

Lesezeit: 2 min
04.02.2024 11:31  Aktualisiert: 04.02.2024 11:31
Eigentlich soll ab Anfang März wieder der normale Mehrwertsteuersatz beim Gas gelten. Doch ein entsprechendes Gesetz hängt fest - zum Vorteil der Verbraucher?
Die Rückkehr zum alten Steuersatz für Gas verzögert sich
Die Rückkehr zum normalen Mehrwertsteuersatz für Gas verzögert sich. Das hat Folgen für die Energiebranche und für Verbraucher (Foto: dpa)
Foto: Bernd Von Jutrczenka

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Verbraucher können darauf hoffen, dass die Mehrwertsteuersenkung bei Gas doch erst Ende März ausläuft - und nicht Ende Februar. Aus der SPD kamen vor dem Hintergrund von Verhandlungen zwischen Bundesrat und Bundestag dazu entsprechende Signale. Die Energiebranche forderte die Politik auf, die Steuersenkung bis Ende März gelten zu lassen. Das würde Haushalte bis zum Ende der Heizperiode entlasten, sagte die Chefin des Bundesverbands der Energie und Wasserwirtschaft (BDEW), Kerstin Andreae.

Wegen der gestiegenen Energiepreise nach dem russischen Angriff auf die Ukraine hatte die Bundesregierung den Mehrwertsteuersatz für Gas und Wärme von 19 auf 7 Prozent gesenkt und beides so billiger gemacht. Laut geltendem Gesetz soll die Maßnahme Ende März auslaufen.

Das vom Bundestag verabschiedete Wachstumschancengesetz sieht aber vor, dass die Mehrwertsteuersenkung bereits Ende Februar ausläuft. Denn die Energiepreise seien mittlerweile wieder gesunken, heißt es zur Begründung.

Gesetz hängt fest

Das Wachstumschancengesetz aber hängt im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag fest. Es sieht im Kern steuerliche Entlastungen für Firmen von sieben Milliarden Euro im Jahr vor. Der Bundesrat hatte das Gesetz blockiert, weil es zu Einnahmeausfällen bei den Ländern führt. Der Vermittlungsausschuss tagt am 21. Februar. Die nächste reguläre Sitzung des Bundesrats ist am 22. März, wobei es auch eine Sondersitzung geben könnte.

Der finanzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Michael Schrodi, sagte, das Auslaufen des ermäßigten Steuersatzes auf Gas und Fernwärme zu Ende Februar hätte erfordert, dass der Bundesrat am vergangenen Freitag die entsprechende Änderung des Umsatzsteuergesetzes beschließt. „Das ist nicht passiert. Wir gehen deswegen davon aus, dass es bei dem ursprünglich beschlossenen Zeitraum bis Ende März bleibt, denn ein rechtzeitiger Gesetzesbeschluss ist nun nicht mehr möglich. Im Ergebnis begrüßen wir das, denn wir haben uns von Beginn an dafür eingesetzt, dass die Menschen bis zum Ende der Heizperiode bei den Heizkosten entlastet bleiben.“

Energiebranche fordert Planungssicherheit

Andreae sagte: „Für die Unternehmen ist entscheidend, dass sie rechtzeitig Klarheit haben, um die notwendigen Anpassungen fristgerecht umzusetzen.“ Eine Rückumstellung sowie Rückverrechnung für die Unternehmen wäre „prozessual und technisch komplex, nur extrem schwer realisierbar und vor allem den Kunden nicht mehr vermittelbar“ - sollte die Politik erst im März entscheiden, dass die Mehrwersteuersenkung Ende Februar ausläuft.

Rechnungen müssten nachträglich korrigiert werden, künftige Rechnungen könnten nicht rechtzeitig gestellt und Abschlagspläne nicht angepasst werden, sagte Andreae. „Aus Sicht der Energiewirtschaft sollte die vorgezogene Erhöhung im Vermittlungsausschuss fallengelassen werden. Stattdessen sollte die Senkung der Mehrwertsteuer verlässlich und planbar wie gesetzlich vorgesehen Ende März auslaufen.“

Der Hauptgeschäftsführer des Verbands Kommunaler Unternehmen (VKU), Ingbert Liebing, sagte, dass das Hin und Her in den vergangenen Monaten viel Unruhe und Unsicherheit bei Stadtwerken und deren Kunden geschaffen habe. „Erst recht dann, wenn Klarheit erst kurz vor knapp geschaffen wird, zumal uns die Fantasie fehlt, wie man ein Auslaufen zum 29. Februar 2024 noch gesetzgeberisch hinbekommen möchte.“ Schließlich wäre die kurzfristige Umsetzung wieder mit großem Aufwand und hohen Kosten verbunden.

Liebing verwies unter anderem auf eine IT-Umstellung und Information an Kunden. Der VKU rate daher dringend von einem vorzeitigen Auslaufen ab.

Was das für Verbraucher bedeutet

Nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox würde eine verspätete Anhebung der Mehrwertsteuer für eine Familie mit einem Durchschnittsverbrauch von 20 000 Kilowattstunden eine Entlastung von 20 Euro bringen. Die Belastung durch die Rückkehr zum vollen Mehrwertsteuersatz wiege dann aber aufs Jahr gerechnet deutlich schwerer: Die Musterfamilie zahle derzeit mit dem reduzierten Mehrwertsteuersatz im bundesweiten Durchschnitt 2074 Euro für Gas. Mit dem vollen Satz von 19 Prozent seien es dann 2307 Euro - ein Anstieg von 11 Prozent.

Verivox-Energieexperte Thorsten Storck sagte: „Verbraucher haben durch die Umstellung kein gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Daher sollten sie frühzeitig ihren Vertrag prüfen und sich um einen möglichst günstigen Tarif kümmern.“ (dpa)


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