Die Grundsteuer soll ab dem 1. Januar 2025 nach den neuen Regeln berechnet werden. In vielen großen Städten zeichnet sich allerdings nun eine Schieflage ab: Während Gewerbetreibende künftig Steuern sparen, müssten Wohnungs- und Hauseigentümer draufzahlen. Aus den Bundesländern kam daher die Forderung, eine gesetzliche Öffnungsklausel einzurichten. So könnten die Kommunen die Grundsteuer aufspalten und unterschiedliche Hebesätze für Wohn - und Gewerbeeigentum festlegen. Diese kommunalen Hebesätze bestimmen am Ende die Höhe der Grundsteuer.
Im vergangenen Jahr hatte laut einer Umfrage der Deutschen Industrie- und Handelskammer jede siebte Gemeinde mit mehr als 20.000 Einwohnern ihren Hebesatz erhöht. Die Grundsteuer ist eine der wichtigen Einnahmequellen der Kommunen, mit der sie unter anderem etwa Schulen und Kindergärten oder auch Straßen und Spielplätze finanzieren. Eigentlich sollte die Grundsteuer-Reform zumindest im Durchschnitt nicht zu einer Mehrbelastung der Bürger führen.
Die Schieflage zwischen Wohn- und Gewerbegrundstücken vor allem in größeren Städten kommt dadurch zustande, dass Gewerbegrundstücke seit 1960 oft deutlich weniger im Wert gestiegen sind als Wohngrundstücke. Dort, wo es einen hohen Wertzuwachs bei Wohngrundstücken gab, ist nun eine überproportionale Grundsteuerbelastung zu erwarten.
Lindner ermunterte die Länder, "notwendige Änderungen im Landesrecht aktiv auszuschöpfen". "Eine bundesgesetzliche Regelung wäre sowohl mit Blick auf die Zeitschiene wie auch mit Blick auf die Rechtssicherheit mit erheblichen Unsicherheiten behaftet", schrieb er in seiner Antwort auf ein Schreiben des Finanzministers aus NRW, Marcus Optendrenk und der Finanzministerin aus Rheinland-Pfalz, Doris Ahnen. Zudem wären neue Abwägungen in den Ländern auch dann nicht vermeidbar - genauso in den fünf Bundesländern, die zur Berechnung der Grundsteuer eigene Formeln und nicht das Bundesmodell nutzten.