Finanzen

Zukunft des Solidaritätszuschlags: Entlastung für Kapitalanleger in Sicht?

Trotz der Abschaffung des „Soli“ für viele Bürger: Kapitalanleger zahlen weiter! Doch die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätsbeitrags steht auf dem Prüfstand. Welche Entscheidung wird das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe treffen und können Anleger mit einer Entlastung rechnen?
22.05.2024 10:10
Lesezeit: 3 min
Zukunft des Solidaritätszuschlags: Entlastung für Kapitalanleger in Sicht?
Wichtige Entscheidungen über den „Soli“ stehen bevor. (Foto: dpa) Foto: Bernd Weißbrod

Zum Jahreswechsel 2021 erlebte Deutschlands Steuersystem eine tiefgreifende Veränderung: Der Solidaritätszuschlag, weithin bekannt als „Soli“, wurde für etwa 90-Prozent der Steuerzahler abgeschafft.

Während viele eine spürbare Verringerung ihrer Steuerlast feiern, finden sich Kapitalanleger sowie Unternehmer und Besserverdiener weiterhin im Griff dieser Abgabe. Der Artikel beleuchtet, inwieweit Kapitalerträge nach wie vor belastet sind und was dies für die deutschen Finanzen bedeutet.

Besteuerung von Kapitalerträgen: Wo steht die Solidarität heute?

Wie hoch ist der „Soli“ bei Kapitalerträgen, also bei Zinsen auf Sparkonten bis hin zu Dividenden und Gewinnen aus Aktienverkäufen, ETFs oder Investmentfonds? Nehmen wir Anna Müller aus München, die im Jahr 2023 Kapitalerträge in Höhe von 20.000 Euro erzielte. Annas Freistellungsbetrag beträgt als Alleinstehende 1.000 Euro. Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5-Prozent und wird auf die 25-prozentige Abgeltungssteuer, die auf Kapitalerträge erhoben wird, fällig.

Nach dem derzeit geltenden Steuerrecht ergibt sich für Anna folgende Belastung:

  • Abgeltungssteuer (25%): 19.000 Euro x 25% = 4.750 Euro
  • Solidaritätszuschlag (5,5% auf die Abgeltungssteuer): 4.750 Euro x 5,5% = 261,25 Euro
  • Gesamtsteuerlast ohne Kirchensteuer: 5.011,25 Euro

Würden Kapitalerträge vom Solidaritätszuschlag befreit, könnte Anna ihre Steuerlast um 261 Euro reduzieren.

Die Zukunft des Solidaritätszuschlags: Wie wahrscheinlich ist eine Abschaffung?

Die Gesamteinnahmen durch den Solidaritätszuschlag stellen eine wichtige Säule der Staatsfinanzierung dar. Für das Jahr 2024 prognostiziert das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln (IW-Köln) staatliche Einnahmen in Höhe von etwa 12 Milliarden Euro.

Doch steht die Legitimität des Solidaritätszuschlags zunehmend auf dem juristischen Prüfstand. Bereits 2020 haben Mitglieder der FDP-Bundestagsfraktion, die ebenfalls der Bundesrechtsanwaltskammer angehören, eine tiefgreifende Verfassungsbeschwerde (Aktenzeichen: 2 BvR 1505/20) beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Darin fordern sie eine Neubewertung der fortlaufenden Erhebung des Solidaritätszuschlags.

Kritikpunkt: Die Debatte um den Solidaritätszuschlag nach dem Solidarpakt II

Die Beschwerdeführer legen dar, dass der Solidaritätszuschlag mit dem Ende des Solidarpakts II am 31. Dezember 2019 seine Berechtigung verloren hat. Sie argumentieren, dass ohne spezifische Ausgaben für die deutsche Einheit im aktuellen Bundeshaushalt keine verfassungsrechtliche Grundlage für die weitere Erhebung besteht. Eingeführt im Jahr 1991, war der Solidaritätszuschlag darauf ausgerichtet, die wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen in Ostdeutschland an das Niveau des Westens anzugleichen.

In einer zugrundeliegenden Analyse von Januar 2024, die Professor Dr. Gregor Kirchhof im Auftrag des Deutschen Steuerberaterverbands und des Bundes der Steuerzahler Deutschland durchführte, wird die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags gründlich hinterfragt. Professor Kirchhof kommt zu dem Schluss, dass die Wiedervereinigung abgeschlossen ist und somit die ursprünglichen Gründe für den Solidaritätszuschlag entfallen sind.

Er erklärt, es sei „offensichtlich, dass der Solidaritätszuschlag, der zur Finanzierung der deutschen Einheit erhoben wurde, aus rechtlicher Sicht nicht mehr gerechtfertigt ist.“ Denn heute erstreckt sich die staatliche „Soli“-Förderung auf alle wirtschaftlich schwachen Regionen Deutschlands, unabhängig von ihrer geografischen Lage.

Stellungnahme zur Verfassungsbeschwerde: Wirtschaftsprüfer äußern sich!

Was die Debatte weiter anheizt: Im Februar hat das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) auf Anfrage des Bundesverfassungsgerichts eine entscheidende Stellungnahme abgegeben. Auch darin wird die gegenwärtige Erhebung des Solidaritätszuschlags als verfassungswidrig eingestuft.

Das IDW argumentiert, dass kein fortwährender Sonderbedarf der öffentlichen Hand existiert, der die Weiterführung dieser Steuer rechtfertigen könnte. „Denn mit dem Auslaufen des Solidarpakt II Ende des Jahres 2019 ist die finanzpolitische und finanzverfassungsrechtliche Sonderlage einer besonderen Aufbauhilfe zu Gunsten der neuen Länder beendet worden.“ Die Stellungnahme könnte signifikante Impulse für das laufende Verfassungsverfahren liefern.

Ausblick: Was die Zukunft für den Solidaritätszuschlag bereithält

Fakt ist: Die Rolle des Solidaritätszuschlags im deutschen Steuersystem steht an einem Scheideweg. Während das Bundesverfassungsgericht noch über die Verfassungsmäßigkeit berät, bleibt die Gemeinschaft der Kapitalanleger, Unternehmer und Besserverdiener in einer Warteposition.

In der Zwischenzeit bleibt als einzige steuerliche Entlastungsmöglichkeit der Freistellungsauftrag. Alleinstehende wie Anna Müller können einen Freibetrag von 1.000 Euro nutzen, verheiratete Paare bis zu 2.000 Euro. Kapitalerträge, die über diese Grenzen hinausgehen, bleiben steuerpflichtig. Dies bietet zumindest eine temporäre Linderung in der Steuerlast - bis die Kernfrage geklärt wird, wie es mit dem Solidaritätszuschlag weiter geht.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Neue EU-Regeln und wie sie den europäischen Online-Unterhaltungsmarkt verändern

Die europäische Glücksspielbranche steht vor einer der größten Umbruchphasen ihrer Geschichte. Neue gesetzliche Regelungen innerhalb...

avtor1
Anika Völger

Freie Wirtschaftsjournalistin, Autorin, Bankkauffrau, Verwaltungswirtin, Dozentin für Recht. Anika Völger verbindet juristisches und wirtschaftliches Fachwissen mit journalistischer Klarheit. Die Hannoveranerin ordnet wirtschaftliche und politische Entwicklungen ein, analysiert rechtliche Zusammenhänge und erklärt Wirtschafts-, Finanz-, Technologie- und Kryptothemen für ein breites Publikum. Sie schreibt u. a. für die Deutschen Wirtschaftsnachrichten, für Kanzleien sowie für Finanz- und Technologieunternehmen.
DWN
Unternehmensporträt
Unternehmensporträt Start-up selvendo: Wenn künstliche Intelligenz Unternehmensnachfolger für den Mittelstand sucht
22.05.2026

Rund 250.000 Unternehmen stehen in den kommenden Jahren vor dem Aus, weil sich kein Nachfolger findet. Das Start-up selvendo vermittelt...

DWN
Finanzen
Finanzen Trade Republic attackiert Europas Banken mit sechs Prozent Zinsen
22.05.2026

Sechs Prozent Zinsen, Brad Pitt im Werbespot und ein deutscher Anbieter, der in Polen plötzlich klassische Banken herausfordert. Trade...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Deutsche Wirtschaft im Alarmzustand: Fünf Daten zerlegen den Aufschwung
22.05.2026

Deutschland steht wirtschaftlich schlechter da, als das schwache Wachstum vermuten lässt. Industrie, Konsum, Inflation und Arbeitsmarkt...

DWN
Technologie
Technologie Strategische Aufrüstung: Hessen baut Drohnenzentrum für militärische Erprobung in Kassel
22.05.2026

Das Land Hessen und die TU Darmstadt forcieren den Aufbau eines spezialisierten Drohnenzentrums am Kassel Airport, das noch in diesem Jahr...

DWN
Politik
Politik Apotheke statt Arztpraxis? Bundestag beschließt weitreichende Reform der Patientenversorgung
22.05.2026

Das deutsche Gesundheitssystem steht vor einem tiefgreifenden Wandel. Durch neue Gesetzespläne von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU)...

DWN
Panorama
Panorama Tanken vor Pfingsten günstiger – Dieselpreis fällt auf Tiefstand seit März
22.05.2026

Pünktlich vor dem langen Pfingstwochenende können Autofahrer in Deutschland etwas aufatmen: Die Spritpreise sind zuletzt spürbar...

DWN
Politik
Politik Bürokratieabbau im Sozialsystem: Kindergeld soll ab 2027 automatisch ausgezahlt werden
22.05.2026

Familien in Deutschland sollen künftig deutlich weniger Bürokratie beim Kindergeld haben. Nach den Plänen der Bundesregierung soll die...

DWN
Politik
Politik Strategie oder Belohnung? Trump schickt 5.000 zusätzliche Soldaten nach Polen
22.05.2026

Während die USA ihre Truppenpräsenz in Deutschland reduzieren, kündigt US-Präsident Donald Trump überraschend eine massive Aufstockung...