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Geld zurück bei unerlaubten Sportwetten? BGH prüft Spieleransprüche

Gezockt, verloren, geklagt - immer wieder ziehen Spieler unerlaubter Sportwetten vor deutsche Gerichte, um Verluste zurückzuholen. Ein Urteil des BGH könnte eine noch größere Klagewelle lostreten. Noch steht das Urteil aus.
29.06.2024 12:47
Lesezeit: 1 min
Geld zurück bei unerlaubten Sportwetten? BGH prüft Spieleransprüche
Wettbüros und Wettanbieter sind ein wachsender Wirtschaftszweig: Das Gericht versucht nun, die Regeln festzuzurren im Interesse der Spieler. (Foto: dpa) Foto: Daniel Reinhardt

Am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ging es am Donnerstag um die Frage, ob ein Anbieter von Online-Sportwetten ohne die erforderliche deutsche Lizenz die verlorenen Wetteinsätze eines Spielers zurückzahlen muss. Der Senat neige nach vorläufiger Einschätzung dazu, solche Verträge ohne sogenannte Konzession als nichtig anzusehen, auch wenn eine Erlaubnis zur Veranstaltung der Sportwetten schon beantragt worden war, erklärte der Vorsitzende Richter Thomas Koch zu Beginn der Verhandlung in Karlsruhe.

Im konkreten Fall geht es vor Gericht um den Anbieter Tipico

In dem konkreten Fall hatte ein Mann von 2013 bis 2018 an Sportwetten des Anbieters Tipico teilgenommen und dabei mehr als 3700 Euro verloren, die er zurückverlangte. Seiner Ansicht nach waren die Sportwetten unzulässig und die Wettverträge unwirksam, weil der Anbieter nicht die erforderliche Erlaubnis der zuständigen deutschen Behörde hatte. Tipico hatte eine Konzession zwar beantragt, erhielt sie aber erst 2020.

Sein Klagerecht hat dem Spieler mittlerweile das Unternehmen Gamesright abgekauft. Ein verbraucherfreundliches Urteil des BGH könnte Fachleuten zufolge eine noch größere Klagewelle lostreten. An deutschen Gerichten laufen bereits Tausende ähnliche Verfahren.

Im Zentrum der Verhandlung stand auch die Frage nach der Beurteilung nach europäischem Recht. Die Anwälte aufseiten von Tipico appellierten an den Senat, dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg die umstrittene Thematik vorzulegen. Richter Koch erklärte am Ende der Verhandlung, eine EuGH-Vorlage sei denkbar. Wann der BGH in der Angelegenheit eine Entscheidung verkünden, blieb zunächst offen.

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