Finanzen

Finanzdienstleister: Vor diesen Betrügern warnt die Bafin

Gefälschte Bafin-Mails, lukrative Jobangebote, unerlaubte Bitcoin-Geschäfte und Verstöße gegen die gesetzliche Prospektpflicht: Die Finanzaufseher der Bafin haben erneut einigen dubiosen Finanzanbietern das Geschäft verboten. Die Betrüger im Überblick.
22.09.2024 16:03
Lesezeit: 3 min
Finanzdienstleister: Vor diesen Betrügern warnt die Bafin
Betrüger versuchen wiederholt, Verbraucher mit gefälschten E-Mails im Namen der Bafin zu täuschen. (Foto: iStock.com, ronniechua) Foto: ronniechua

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) ist im Juli gegen zahlreiche dubiose Finanzmarktakteure vorgegangen. Der Schwerpunkt lag dieses Mal auf illegalen Finanzdienstleistungen, betrügerischen Stellenangeboten und dem Missbrauch des Namens der Bafin.

Dubiose Jobangebote der Bithelper GmbH

In einem konkreten Fall warnt die Behörde vor vermeintlich lukrativen Jobangeboten der Bithelper GmbH, die über die Website bithelper.tech so genannte Homeoffice-Jobs anbietet. Die Tätigkeit bestehe darin, Bankkonten zu eröffnen und anschließend Geld entgegenzunehmen und weiterzuleiten.

Laut Bafin stammt das Geld vermutlich von Personen, die selbst Opfer krimineller Handlungen geworden sind. „Wer sich auf ein solches Jobangebot einlässt, macht sich strafbar, da das Geld häufig von Personen stammt, die Opfer krimineller Handlungen geworden sind“, so die Bafin in einer Mitteilung. Zudem bestehe die Gefahr, dass die persönlichen Daten der Bewerber für weitere kriminelle Zwecke missbraucht würden.

Gefälschte Bafin-Mails und illegale Krypto-Plattformen

Immer wieder versuchen Betrüger zudem mit gefälschten E-Mails im Namen der Bafin, Verbraucher zu täuschen. So waren im Juli erneut betrügerische E-Mails im Umlauf, die das Design der Bafin kopieren. Darin forderten die Absender Empfänger auf, einen Link anzuklicken, um angeblich herauszufinden, ob sie von Bankbetrugsfällen betroffen sind. „Die Bafin versendet niemals ungefragt E-Mails an Bürger“, betonte die Behörde in einer Stellungnahme.

Generell wird die Bafin bei Verdacht auf unerlaubte Finanzgeschäfte auf der Grundlage des Kreditwesengesetzes (KWG) und des Wertpapierhandelsgesetzes (WpIG) tätig. Bei konkreten Verdachtsmomenten prüft die Behörde, ob Unternehmen ohne die erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen anbieten. Bei Verstößen ergreift die Bafin Sofortmaßnahmen wie Untersagungen oder Abwicklungsanordnungen und zwingt die betroffenen Anbieter zur Einstellung ihrer Tätigkeit. Darüber hinaus werden Warnungen zum Schutz der Verbraucher vor diesen Anbietern veröffentlicht und die zuständigen Strafverfolgungsbehörden eingeschaltet.

Dennoch versuchen Betrüger, auch im Bereich der Krypto-Handelsplattformen ohne die erforderliche Erlaubnis der Bafin zu agieren. Besonders dreist waren demnach die Betreiber von tonarix.ai, die trotz einer Warnung der Finanzaufsicht im Juni 2024 weiterhin unter neuen Namen wie finzoxai.com und banktgx.com agierten.

Um Privatanleger vor solchen unseriösen Plattformen zu schützen, hat die Bafin im Rahmen ihrer Warnungen und Maßnahmen eine Liste der im Juli untersuchten Seiten veröffentlicht:

Identitätsdiebstahl bei seriösen Unternehmen

Nach Angaben der Bafin sind zudem mehrere seriöse Finanzunternehmen Opfer von Identitätsdiebstahl geworden. Dabei nutzen die Täter bestehende Firmennamen, um ihre betrügerischen Aktivitäten zu verschleiern.

So wurde beispielsweise die Hamburger AIF Kapitalverwaltungs-AG Opfer eines Identitätsdiebstahls. Unbekannte nutzten den Namen und die Registrierungsdaten des Unternehmens, um Privatanlegern auf der Internetseite festgeld-aif.de vermeintliche Festgeldkonten zu attraktiven Konditionen anzubieten. Die AIF Kapitalverwaltungs-AG selbst hat mit dieser Website nichts zu tun und stellte in einer Stellungnahme klar, dass sie im Internet ausschließlich unter [www.aif.capital] auftritt.

Missachtung der Prospektpflicht

Darüber hinaus stellte die Bafin im Juli 2024 mehrere Verstöße gegen die Prospektpflicht fest. In Deutschland dürfen Wertpapiere – mit wenigen Ausnahmen – nicht ohne einen von der Bafin gebilligten Prospekt öffentlich angeboten werden. Dieser Prospekt muss alle gesetzlich geforderten Mindestangaben enthalten und sicherstellen, dass der Inhalt verständlich und widerspruchsfrei ist. Ein Verstoß gegen die Prospektpflicht kann mit einer Geldbuße von bis zu 5 Millionen Euro oder 3 Prozent des letzten Jahresumsatzes geahndet werden.

Im Visier der Bafin standen unter anderem die Meier & Partner Vermögensverwaltung AG und die PBT Consulting GmbH, die Aktien der Zazoon AG ohne Prospekt anboten. Auch die in Spanien ansässige Pavagenis S.L. bot über die Website profitwallet.expert verzinste Vermögensanlagen ohne den erforderlichen Prospekt an. „Anleger sollten vor jedem Investment sicherstellen, dass ein Prospekt vorliegt“, lautet daher der Rat der Behörde. Die Finanzaufseher betonen allerdings, dass sie lediglich die formalen Anforderungen eines Prospekts überprüfen und nicht die Seriosität oder inhaltliche Richtigkeit des Angebots bewerten​.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Neue deutsch emiratische Investitionen stärken Dubais Standortrolle

Die Zeiten, in denen eine Firma vor allem am eigenen Standort und nur begrenzt darüber hinaus florieren wollte, sind vorbei. Heute sind...

avtor1
Carsten Schmidt

Carsten Schmidt ist seit Januar 2024 freier Autor für die Deutschen Wirtschafts­nachrichten. Der Finanz- und Wirtschaftsjournalist ist seit über zehn Jahren für verschiedene Wirtschafts- und Finanzmedien aktiv, unter anderem für CAPinside, DASINVESTMENT.com, multiasset.com, das private-banking-magazin.de sowie den Norddeutschen Rundfunk und die Lübecker Nachrichten. Darüber hinaus war er unter anderem für die HypoVereinsbank und verschiedene Kommunikationsagenturen tätig. Seine Schwerpunkte liegen auf Finanzmärkten und Fondsanalysen sowie Mittelstand und Wirtschaftspolitik. Carsten Schmidt ist Diplom-Germanist und Mitgründer des Surf- und Outdoormagazins Waves & Woods (2017).
DWN
Unternehmen
Unternehmen Mercedes GLC im Test: Elektrisch ist er endlich so, wie er sein muss
19.09.2026

Der elektrische Mercedes GLC 400 4Matic bringt fast 500 PS, viel Komfort, hohe Ladeleistung und einen überraschend moderaten Verbrauch. Im...

DWN
Politik
Politik Berlin wählt: Diese Koalitionen sind möglich – und was sonst noch wichtig ist!
19.09.2026

Rund 2,5 Millionen Berliner entscheiden am Sonntag über die politische Zukunft ihrer Stadt. Nach einem von Wohnungsnot, Verkehr und...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Safran-Anbau: KI und Roboter sollen Europas Abhängigkeit beenden
19.09.2026

Safran ist das teuerste Gewürz der Welt, doch seine Lieferkette ist anfällig und kaum transparent. Ein schwedisches Start-up will das...

DWN
Technologie
Technologie Gefälschte IT-Mitarbeiter: Remote-Jobs werden zum Einfallstor für Spione
19.09.2026

Sie sehen aus wie ganz normale Bewerber, doch hinter Lebensläufen, Videogesprächen und vermeintlich echten Identitäten können...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Audi-Krise: „In zehn Jahren muss es Volkswagen noch geben“
19.09.2026

China holt Europas Autobauer nicht mehr nur ein. In wichtigen Technologiebereichen ist die Konkurrenz bereits vorbeigezogen. Audi-Chef...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Börsenbericht: Krypto-Rally an der Wall Street
18.09.2026

Unerwartete Entwicklungen bewegen die US-Märkte und sorgen für Aufsehen unter Anlegern.

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Suezkanal: Warum Maersk jetzt die riskante Abkürzung nimmt
18.09.2026

Die Sicherheitslage im Roten Meer verschärft sich, doch ausgerechnet jetzt kehren große Reedereien auf die Route durch den Suezkanal...

DWN
Unternehmensporträt
Unternehmensporträt Aus einem Hobby wird ein Unternehmen: Sie hatte eine Idee, er musste seinen Job kündigen
18.09.2026

Aurelija Mališauskienė, Gründerin des Unternehmens „Minimali“, begann während ihres Elternurlaubs mit der Herstellung von...