Finanzen

Finanzdienstleister: Vor diesen Betrügern warnt die Bafin

Lesezeit: 3 min
22.09.2024 16:03
Gefälschte Bafin-Mails, lukrative Jobangebote, unerlaubte Bitcoin-Geschäfte und Verstöße gegen die gesetzliche Prospektpflicht: Die Finanzaufseher der Bafin haben erneut einigen dubiosen Finanzanbietern das Geschäft verboten. Die Betrüger im Überblick.
Finanzdienstleister: Vor diesen Betrügern warnt die Bafin
Betrüger versuchen wiederholt, Verbraucher mit gefälschten E-Mails im Namen der Bafin zu täuschen. (Foto: iStock.com, ronniechua)
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) ist im Juli gegen zahlreiche dubiose Finanzmarktakteure vorgegangen. Der Schwerpunkt lag dieses Mal auf illegalen Finanzdienstleistungen, betrügerischen Stellenangeboten und dem Missbrauch des Namens der Bafin.

Dubiose Jobangebote der Bithelper GmbH

In einem konkreten Fall warnt die Behörde vor vermeintlich lukrativen Jobangeboten der Bithelper GmbH, die über die Website bithelper.tech so genannte Homeoffice-Jobs anbietet. Die Tätigkeit bestehe darin, Bankkonten zu eröffnen und anschließend Geld entgegenzunehmen und weiterzuleiten.

Laut Bafin stammt das Geld vermutlich von Personen, die selbst Opfer krimineller Handlungen geworden sind. „Wer sich auf ein solches Jobangebot einlässt, macht sich strafbar, da das Geld häufig von Personen stammt, die Opfer krimineller Handlungen geworden sind“, so die Bafin in einer Mitteilung. Zudem bestehe die Gefahr, dass die persönlichen Daten der Bewerber für weitere kriminelle Zwecke missbraucht würden.

Gefälschte Bafin-Mails und illegale Krypto-Plattformen

Immer wieder versuchen Betrüger zudem mit gefälschten E-Mails im Namen der Bafin, Verbraucher zu täuschen. So waren im Juli erneut betrügerische E-Mails im Umlauf, die das Design der Bafin kopieren. Darin forderten die Absender Empfänger auf, einen Link anzuklicken, um angeblich herauszufinden, ob sie von Bankbetrugsfällen betroffen sind. „Die Bafin versendet niemals ungefragt E-Mails an Bürger“, betonte die Behörde in einer Stellungnahme.

Generell wird die Bafin bei Verdacht auf unerlaubte Finanzgeschäfte auf der Grundlage des Kreditwesengesetzes (KWG) und des Wertpapierhandelsgesetzes (WpIG) tätig. Bei konkreten Verdachtsmomenten prüft die Behörde, ob Unternehmen ohne die erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen anbieten. Bei Verstößen ergreift die Bafin Sofortmaßnahmen wie Untersagungen oder Abwicklungsanordnungen und zwingt die betroffenen Anbieter zur Einstellung ihrer Tätigkeit. Darüber hinaus werden Warnungen zum Schutz der Verbraucher vor diesen Anbietern veröffentlicht und die zuständigen Strafverfolgungsbehörden eingeschaltet.

Dennoch versuchen Betrüger, auch im Bereich der Krypto-Handelsplattformen ohne die erforderliche Erlaubnis der Bafin zu agieren. Besonders dreist waren demnach die Betreiber von tonarix.ai, die trotz einer Warnung der Finanzaufsicht im Juni 2024 weiterhin unter neuen Namen wie finzoxai.com und banktgx.com agierten.

Um Privatanleger vor solchen unseriösen Plattformen zu schützen, hat die Bafin im Rahmen ihrer Warnungen und Maßnahmen eine Liste der im Juli untersuchten Seiten veröffentlicht:

Identitätsdiebstahl bei seriösen Unternehmen

Nach Angaben der Bafin sind zudem mehrere seriöse Finanzunternehmen Opfer von Identitätsdiebstahl geworden. Dabei nutzen die Täter bestehende Firmennamen, um ihre betrügerischen Aktivitäten zu verschleiern.

So wurde beispielsweise die Hamburger AIF Kapitalverwaltungs-AG Opfer eines Identitätsdiebstahls. Unbekannte nutzten den Namen und die Registrierungsdaten des Unternehmens, um Privatanlegern auf der Internetseite festgeld-aif.de vermeintliche Festgeldkonten zu attraktiven Konditionen anzubieten. Die AIF Kapitalverwaltungs-AG selbst hat mit dieser Website nichts zu tun und stellte in einer Stellungnahme klar, dass sie im Internet ausschließlich unter [www.aif.capital] auftritt.

Missachtung der Prospektpflicht

Darüber hinaus stellte die Bafin im Juli 2024 mehrere Verstöße gegen die Prospektpflicht fest. In Deutschland dürfen Wertpapiere – mit wenigen Ausnahmen – nicht ohne einen von der Bafin gebilligten Prospekt öffentlich angeboten werden. Dieser Prospekt muss alle gesetzlich geforderten Mindestangaben enthalten und sicherstellen, dass der Inhalt verständlich und widerspruchsfrei ist. Ein Verstoß gegen die Prospektpflicht kann mit einer Geldbuße von bis zu 5 Millionen Euro oder 3 Prozent des letzten Jahresumsatzes geahndet werden.

Im Visier der Bafin standen unter anderem die Meier & Partner Vermögensverwaltung AG und die PBT Consulting GmbH, die Aktien der Zazoon AG ohne Prospekt anboten. Auch die in Spanien ansässige Pavagenis S.L. bot über die Website profitwallet.expert verzinste Vermögensanlagen ohne den erforderlichen Prospekt an. „Anleger sollten vor jedem Investment sicherstellen, dass ein Prospekt vorliegt“, lautet daher der Rat der Behörde. Die Finanzaufseher betonen allerdings, dass sie lediglich die formalen Anforderungen eines Prospekts überprüfen und nicht die Seriosität oder inhaltliche Richtigkeit des Angebots bewerten​.


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Jede Anlage am Kapitalmarkt ist mit Chancen und Risiken behaftet. Der Wert der genannten Aktien, ETFs oder Investmentfonds unterliegt auf dem Markt Schwankungen. Der Kurs der Anlagen kann steigen oder fallen. Im äußersten Fall kann es zu einem vollständigen Verlust des angelegten Betrages kommen. Mehr Informationen finden Sie in den jeweiligen Unterlagen und insbesondere in den Prospekten der Kapitalverwaltungsgesellschaften.

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