Politik

Betriebliche Altersvorsorge soll attraktiver werden

Bislang verfügt nur ein Teil der Beschäftigten in Deutschland über eine betriebliche Rente. Das soll sich nach dem Willen der Bundesregierung ändern.
19.09.2024 13:00
Aktualisiert: 19.09.2024 14:00
Lesezeit: 2 min
Betriebliche Altersvorsorge soll attraktiver werden
Hubertus Heil (SPD), Bundesarbeitsminister, bei seinem Besuch von bei ArcelorMittal in Bremen. Der Umbau des Stahlwerks hat Auswirkungen auf die Arbeitsweise im Werk und auf die Belegschaft.(Foto: dpa) Foto: Sina Schuldt

Mit einem neuen Gesetz will die Bundesregierung Betriebsrenten attraktiver machen. Das geht aus einem Entwurf hervor, den das Bundeskabinett am Mittwoch abgesegnet hat. Es soll für Unternehmen Anreize schaffen, mehr Beschäftigten eine betriebliche Altersversorgung anzubieten. Bislang hätten nur rund 54 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland eine Betriebsrente. Besonders bei kleineren Firmen und Geringverdienern gebe es hier noch Lücken, die mit dem neuen Gesetz geschlossen werden sollen. „Unser Ziel ist klar: Niemand soll sich im Alter finanziell Sorgen machen müssen“, hob Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hervor. Eine Kombination aus gesetzlicher Rente und Betriebsrente sei „der beste Weg dorthin“. Idealerweise werde diese von den Sozialpartnern organisiert, also von Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen.

Einkommensgrenzen für Förderung sollen steigen

Die Änderungen sehen unter anderem vor, dass die Einkommensgrenze für die Arbeitnehmer-Förderung bei der Betriebsrente von 2575 auf 2718 Euro brutto im Monat erhöht wird. Das bedeutet, dass Arbeitgeber künftig bis zu dieser Lohngrenze steuerlich profitieren, wenn sie ihren Beschäftigten einen Betrag zur Betriebsrente dazugeben. Auch der Betrag, bis zu der staatlichen Förderung für die Unternehmen möglich ist, steigt von 960 Euro auf 1200 Euro. Die Anhebung soll dafür sorgen, dass Beschäftigte durch Lohnerhöhungen nicht aus der Förderung herausfallen. Die Einkommensgrenzen sollen dem Entwurf zufolge auch künftig automatisch an die Entwicklung der Löhne angepasst werden.

Vorgesehen sind auch Erleichterungen beim Zugang zu bestehenden Betriebsrente-Modellen und mehr Flexibilität für Menschen, die länger arbeiten wollen: Rentnerinnen und Rentner sollen demnach künftig ihre Betriebsrente auch mit einer Teilrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung kombinieren dürfen.

Eine konkrete Zahl an Betriebsrenten, die durch die Verbesserungen erreicht werden soll, nennt das Bundesarbeitsministerium auf Anfrage zunächst nicht. Es heißt lediglich: „Idealerweise sollten möglichst viele Beschäftigte im Alter über eine Betriebsrente verfügen.“ Mit dem neuen Gesetz würden «starke Impulse gesetzt», um dies zu erreichen. 2028 wolle die Bundesregierung ermitteln, ob die Zahl der Betriebsrenten gestiegen ist. Sollte dies nicht der Fall sein, werde die Bundesregierung verpflichtet, „Handlungsoptionen für den weiteren Betriebsrentenaufbau zu prüfen, darunter auch die Möglichkeit obligatorischer Betriebsrenten“, hieß es weiter.

DGB kritisiert fehlende Pflicht für Arbeitgeber

Die Gewerkschaften begrüßten das grundsätzliche Ziel, mehr Betriebsrenten in Deutschland zu schaffen. Allerdings übten sie am bisherigen Entwurf auch Kritik. Anja Piel, Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), beklagte beispielsweise, dass es bislang keine Verpflichtung für Arbeitgeber gebe, „einen Mindestbeitrag in eine Betriebsrente einzuzahlen und zusätzlich eingesparte Sozialbeiträge immer voll weiterzugeben“. Bislang haben Arbeitnehmer nur einen Anspruch darauf, eine Betriebsrente aufzubauen. Für Arbeitgeber besteht nur dann eine Pflicht zu der betrieblichen Altersvorsorge, wenn Arbeitnehmer den Aufbau der Rente über eine Gehaltsumwandlung selbst finanzieren. Nur ein kleiner Teil der Arbeitgeber übernimmt die Kosten für eine Betriebsrente voll.

Noch muss der Entwurf für das neue Gesetz vom Bundestag beschlossen werden. In den kommenden Wochen kann es folglich noch inhaltliche Änderungen geben.

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