Politik

Bürgergeld-Sanktionen werden verschärft – was bedeutet das?

Die Bundesregierung hat beschlossen, die Vorgaben für Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger zu verschärfen. Bei der Ablehnung eines Jobangebots müssen sie bald mit erhöhten Strafen rechnen. Das Bundeskabinett hat einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht.
02.10.2024 17:34
Lesezeit: 2 min

Wer beispielsweise eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Maßnahme ohne triftigen Grund ablehnt, muss künftig mit einer erheblichen Kürzung von 30 Prozent der Grundsicherung für drei Monate rechnen. Wer Termine im Jobcenter nicht wahrnimmt, muss mit einer Leistungsminderung von 30 Prozent anstelle der bisherigen 10 Prozent für einen Monat rechnen.

Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) erklärte, dass, wer nicht mitarbeite oder durch Schwarzarbeit betrüge, "härtere Konsequenzen erwarten muss". Die Neuerungen sollen im regulären Gesetzgebungsverfahren vom Bundestag beschlossen werden und zum Jahreswechsel in Kraft treten.

Heil: "Vermittlung bleibt zentral"

Auch Bürgergeldbeziehende, die Schwarzarbeit verrichten, müssen mit einer Minderung ihrer Leistung rechnen. Die Jobcenter sind verpflichtet, Verdachtsfälle von Schwarzarbeit an die Zollverwaltung zu melden. Heils Entwurf, eine sogenannte Formulierungshilfe, zielt darauf ab, die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen der geplanten Wachstumsinitiative der Koalition umzusetzen.

Das Ziel ist: "Mehr Verbindlichkeit, mehr Arbeitsmarktintegrationen und mehr Fairness im Sozialstaat", so Heils Ministerium. "Vermittlung und Qualifizierung sind zentral für das Bürgergeld, um Menschen in Arbeit zu bringen", betonte Heil. Bei den Anpassungen würden "wertvolle Hinweise aus der Praxis" berücksichtigt.

Vermögen wird nur noch für sechs Monate geschont

Durch die geplanten Maßnahmen sollen künftig Personen mit höherem Vermögen dieses grundsätzlich für ihren Lebensunterhalt einsetzen. Die Karenzzeit, in der Vermögen unberührt bleibt, soll daher von zwölf auf sechs Monate verkürzt werden.

Langzeitarbeitslose sollen zudem mit einer Anschubfinanzierung unterstützt werden, wenn sie durch die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Anstellung den Bürgergeldbezug dauerhaft beenden.

Bis zu drei Stunden Pendeln sind zumutbar

Um nicht von vornherein einige Arbeitsangebote auszuschließen, sollen auch weiter entfernte Arbeitsstellen als zumutbar gelten. Bei einer täglichen Arbeitszeit von bis zu sechs Stunden sind 2,5 Stunden Pendelzeit grundsätzlich akzeptabel und bei mehr als sechs Stunden Arbeitszeit bis zu drei Stunden Pendelzeit. Für pflegende und erziehende Personen sollen Ausnahmen gelten.

Erprobungen bei einem anderen Arbeitgeber vor einem angestrebten Arbeitsplatzwechsel sollen besser ermöglicht werden. Für Geflüchtete wird mit dem Integrationspraktikum ein neues Förderinstrument geschaffen.

Viele Ukrainer sind noch ohne Deutschkenntnisse

Arbeitgeber können künftig einen Zuschuss beantragen, wenn sie Geflüchteten bei erschwerter Beschäftigungsaufnahme Chancen bieten und sie dann zur Teilnahme an einem Berufssprachkurs freistellen. Hintergrund sind vor allem die vielen Ukrainerinnen und Ukrainer im Bürgergeld. Mit dem "Job-Turbo" sollen die Einstellungen der Geflüchteten beschleunigt werden. Doch viele Arbeitgeber erwarten mindestens grundlegende Deutschkenntnisse von den Betroffenen.

Erst am Montag hatte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) mitgeteilt, dass die Zahl der Flüchtlinge aus der Ukraine mit Job in Deutschland auf 266.000 angestiegen ist. Dies entspricht einem Plus von 71.000 bis Juli im Vergleich zum Vorjahr. Bei den Menschen aus den acht wichtigsten Asylherkunftsländern sind es 704.000 in Beschäftigung, was ebenfalls ein Plus von 71.000 im Vergleich zum Vorjahr ausmacht.

Scholz erklärte: "Der Job-Turbo hat seit Oktober 2023 zu diesem Anstieg beigetragen." Er wertete Heils Offensive als Erfolg. Gleichzeitig könnten Regierung und weitere Akteure noch effektiver werden, mahnte der Kanzler. Laut Tabelle der Bundesagentur für Arbeit waren im vergangenen Jahr knapp 65 Prozent der Ukrainerinnen und Ukrainer im Bürgergeldbezug.

Genehmigung auch ohne Stempel

Rechtlich soll zudem die Einstellung von Geflüchteten mit Duldung erleichtert werden: Eine Beschäftigungserlaubnis durch die oft überlastete Ausländerbehörde soll unter Umständen auch ohne Stempel als genehmigt gelten.

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