Nach zehnjähriger Zugehörigkeit zum Unternehmen wurde eine Verkäuferin gefeuert – weil sie zweimal je ein Päckchen Zigaretten entwendet hatte. Nun stellt das Bundesarbeitsgericht fest, dass eine unbegrenzte, heimliche Videoüberwachung nicht ohne weiteres zulässig ist. Ob das jedoch der gekündigten Mitarbeiterin helfen wird, ist fraglich (mehr zu diesem Fall, der zeigt, welch gravierende Folgen auch schon ein kleines Delikt haben kann – hier).