Der Bundeshaushalt 2025 wankt. Nicht zuletzt wegen der fehlenden Fördermittel für die Energiewende. Die Ampel steht einer gewaltigen Förderlücke für ihre erneuerbaren Energien im zweistelligen Milliardenbereich gegenüber. Der soll jetzt über das Geld der Steuerzahler gedeckt werden.
Fördergelder werden nicht durch Stromlieferungen gegenfinanziert
Ineffizienz, wohin man schaut – der Ökostrom wird teuer. Die EEG-Förderungen für Solar- und Windanlagen, die weiterhin rasant ausgebaut werden, rechnen sich nicht. 2,6 Milliarden Euro an Fördergeldern wurde zuletzt jetzt im September 2024 für die Stromproduzenten der Erneuerbaren Energien fällig.
Das sollte eigentlich im Gegenzug durch den Verkauf der Energie an der Strombörse finanziert werden. Allerdings haben die eingespeisten Energien in das Stromnetz im September nur 145 Millionen Euro eingebracht. Es klafft also eine immense Lücke bei der Finanzierung der Energiewende. Die wird nun durch Steuergelder beglichen.
Dimension des Problems ist noch viel größer
Die genannten Zahlen waren nur das Ergebnis für September 2024. Insgesamt sind in diesem Jahr bereits 15 Milliarden an Fördergeldern für die Ökostromproduzenten aufgelaufen. Das sind bereits jetzt fast 5 Milliarden Euro mehr als für den gesamten Haushalt 2024 eingeplant waren. Ursprünglich waren dafür 10,6 Milliarden im Haushalt 2024 vorgesehen. Diese Finanzierungslücke wird auch nicht durch den Nachtragshaushalt ausgeglichen, weil die Zustimmung des Bundestages fehlt. Bereits seit 2023 wird diese Förderlücke nicht mehr aus der Umlage, sondern aus dem Bundeshaushalt direkt finanziert.
Kostenexplosion und kein Ende – dem Gesetz für Erneuerbare Energien (EEG) sei Dank
Über das Gesetz für Erneuerbare Energien, das bereits im Jahr 2000 in Deutschland eingeführt wurde, soll die bevorzugte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das deutsche Stromnetz gefördert werden. Es garantiert den Erzeugern von Strom aus beispielsweise Solar- und Windenergien feste Einspeisevergütungen, die jedoch durch den gelieferten Strom nicht gedeckt werden. Schon lange wird diese Form der Energiewende kontrovers diskutiert.
Heute bewirkt dieses Gesetz, dass alle Beteiligten an der alternativen Stromerzeugung und auch die Politik, wenig gegen den unwirtschaftlichen Missstand ausrichten können. Es zwingt die Netzbetreiber, den alternativ produzierten Strom abzunehmen und an der Strombörse anzubieten – und das auch, wenn dies mit Verlusten einhergeht. Diese müssen natürlich ausgeglichen werden.
Wie das Energiewirtschaftliche Institut in Köln (EWI) für Ende 2025 prognostizierte, werden die diesjährig veranschlagten 20 Milliarden Euro an Fördergeldern für die alternative Stromerzeugung im Jahr 2025 auf 18 Milliarden sinken. Allerdings beinhaltet die Prognose nach vorne hin auch einen weiteren Anstieg der Förderkosten.
Fördermittel werden weiter steigen - weil die Stromerzeugung aus alternativen Energien zunimmt
Laut den Studien des EWI wird bis 2029 mit einem erneuten Kostenanstieg der Förderung von rund 23 Milliarden Euro zu rechnen sein. Und auch diese Kosten könnten noch steigen, wenn weiterhin der technologische Fortschritt steigt, die regulativen Maßnahmen verringert werden und die staatliche Subvention weiter steigen würde.
Gefordert wird von Seiten der Politik, und insbesondere der FDP, deshalb ein Ende des „ruinösen Fördermechanismus des EEG“. Da wir aktuell keine sinnvollen Speicherkapazitäten für den Ökostrom haben, die dann auch bei Sonnen- und Windflauten zur Verfügung stehen, kann die Stromerzeugung aus diesen Quellen eben nicht permanent gefördert werden. Gefragt ist hier vonseiten der FDP-Politiker ein fairer Wettbewerb zwischen alternativen Energien, inklusive der traditionellen natürlich.
Ob das noch zum Tragen kommt, ist angesichts des Bruchs der Ampel-Koalition natürlich fraglich. Gefordert wurde, dass Betreiber von diesen Anlagen ab 25 Kilowatt diese unabhängig von Netzbetreibern vermarkten sollen, bislang gilt dies nur für Betreiber, die mindestens 100 Kilowatt produzieren. Dadurch soll nicht jeder, der Ökostrom produziert, dies auf Kosten der Steuerzahler machen können. Warten wir ab, wie sich die Gesetzeslage entwickelt – auf jeden Fall ist es hochgradig unwirtschaftlich momentan!