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Steuern: Wirtschafts-Identifikationsnummer startet im Oktober

Lesezeit: 2 min
01.10.2024 13:45
Um Unternehmen im Besteuerungsverfahren eindeutig zu identifizieren, bekommen sie künftig eine Wirtschafts-Identifikationsnummer. Ab November 2024 erhalten Betriebe sie automatisch. Warum Unternehmen eine W-IdNr. brauchen und für wen sie verpflichtend gilt. Was kommt auf „wirtschaftlich tätige“ Personen zu?
Steuern: Wirtschafts-Identifikationsnummer startet im Oktober
Die Wirtschafts-Identifikationsnummer wird eingeführt: Sie soll dabei helfen, Unternehmen bei den Finanzbehörden eindeutig zu identifizieren. (Foto: dpa)
Foto: Bernd Weißbrod

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Ab Herbst 2024 soll die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) die Kommunikation zwischen wirtschaftlich Tätigen und Behörden sowie zwischen den Behörden untereinander vereinfachen. Unternehmer, Freiberufler und juristische Personen müssen diese künftig verpflichtend auf allen Anträgen, Erklärungen und Mitteilungen gegenüber Finanzbehörden angeben. Was kommt da auf die Betroffenen zu?

Was ist die Wirtschafts-Identifikationsnummer?

Wirtschafts-Identifikationsnummer – wer bei diesem Begriff erst einmal seine eigene Steuer-Identifikationsnummer vor Augen hat, ist bereits auf der richtigen Spur. Denn was schon seit 2008 für alle Bürger in Deutschland gilt, wird ab Herbst 2024 auch für Unternehmen und Freiberufler kommen.

Wen betrifft das?

Der Begriff „wirtschaftlich tätige Personen“ bezieht sich auf alle Anbieter von Waren oder Dienstleistungen. Dazu gehören nicht nur Unternehmen und Gewerbetreibende im traditionellen Sinn, sondern auch Einzelpersonen, Freiberufler und gemeinnützige Organisationen, die ohne Gewinnerzielungsabsicht handeln. Auch Organisationen, die Teil der öffentlichen Verwaltung sind oder soziale, kulturelle oder sportliche Dienste anbieten, können als wirtschaftlich tätig betrachtet werden, wenn sie ihre Leistungen gegen Entgelt zur Verfügung stellen.

Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummern

Die bundesweite Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) startet im Herbst 2024: Ab dem 1. November erhalten alle wirtschaftlich Tätigen – also natürliche Personen, juristische Personen und Personenvereinigungen – eine solche Nummer vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Wie die Behörde mitteilt, erfolgt die Vergabe stufenweise.

Roll-out in die Fläche

Eine Antragstellung sei nicht nötig. Betriebe, die noch keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) besitzen, sollen elektronisch über ihr ELSTER-Benutzerkonto informiert werden. Wer bereits eine USt-IdNr. hat, werde nicht individuell informiert, sondern lediglich im sogenannten Wege der öffentlichen Mitteilung. Eine individuelle Benachrichtigung sei nicht nötig, da die W-IdNr. mit der den Betrieben bereits bekannten USt-IdNr. im Aufbau identisch sei.

Durchblick im Steuerdschungel behalten

Laut Bundesfinanzministerium dient die Wirtschafts-Identifikationsnummer der eindeutigen Identifizierung von Unternehmen bei den Finanzbehörden und anderen staatlichen Stellen. Zunächst werde die W-IdNr. weder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer noch andere bestehende Identifikationsnummern ersetzen, vielmehr werde sie parallel zu diesen verwendet.

Langfristig sehe es anders aus: Mit der Wirtschaftsidentifikationsnummer will das BMF die Verwaltung vereinfachen und schrittweise bestehende Identifikationsnummer ablösen.

Dem Bundeszentralamt für Steuern zufolge besteht die Wirtschafts-Identifikationsnummer aus den Buchstaben „DE“ und neun Ziffern. Hinzu kommt noch ein mit Bindestrich getrenntes 5-stelliges Unterscheidungsmerkmal, das der der Identifizierung einzelner Betriebe, Betriebsstätten oder Tätigkeiten dient. Beispielhaft könnte eine Wirtschafts-Identifikationsnummer wie folgt aussehen: DE123456789-00001.

Weitere Informationen zur Wirtschaftsidentifikationsnummer finden Sie auf der Website des Bundeszentralsamts für Steuern.

Der Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV) begrüßt die Einführung der W-IdNr. und verspricht sich davon Verbesserung der Effizienz und Transparenz im deutschen Besteuerungsverfahren. Mit der Vergabe der W-IdNr. an alle Unternehmer, Freiberufler und juristische Personen rückt die Umsetzung des Once-Only-Prinzips, wonach Steuerpflichtige nur noch an einer Stelle Angaben machen oder Daten übermitteln müssen, ein großes Stück näher.

Zusammenfassung: Die W-IdNr. wird ab November 2024 stufenweise vergeben. Sie erhalten diese ohne Antrag entweder im Wege der öffentlichen Mitteilung oder elektronisch über Ihr ELSTER Benutzerkonto. Wenn Sie bis Ende November 2024 noch keine W-IdNr. mitgeteilt bekommen haben, hat das für Sie keine Nachteile. Eine Angabe der W-IdNr. in steuerlichen Erklärungsvordrucken ist bis zum Abschluss der erstmaligen Vergabe optional.

 

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Mirell Bellmann schreibt als Redakteurin bei den DWN über Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Zuvor arbeitete sie für Servus TV und den Deutschen Bundestag.


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