Technologie

Notsituation: Abschöpfung der Strom-Übergewinne war rechtens

In der Energiekrise, die durch den Ukrainekrieg ausgelöst wurde, waren Stromkosten für Verbraucher sehr hoch, während einige Erzeuger von Strom-Übergewinnen profitierten. Diese durften in der außergewöhnlichen Lage abgeschöpft werden, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
29.11.2024 11:55
Aktualisiert: 29.11.2024 11:55
Lesezeit: 2 min

Hohe Stromkosten für Verbraucher und erhebliche Gewinne für manche Erzeuger – in der durch den Ukrainekrieg verursachten Energiekrise entschied der Bund, Überschusserlöse von Ökostromerzeugern abzuschöpfen. Das war laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in dieser besonderen Ausnahmesituation zulässig. Das höchste deutsche Gericht wies die Verfassungsbeschwerden von 22 Betreibern von Windkraft-, Photovoltaik- und Biomassenanlagen gegen die Regelung im Rahmen der Strompreisbremse zurück.

Strom als unverzichtbares Gut

Die mittlerweile ausgelaufene Strompreisbremse hatte zum Ziel, die Verbraucher inmitten der Energiekrise mit hohen Stromkosten zu entlasten. Überschüsse der Betreiber von Ökostromanlagen wurden von Dezember 2022 bis Juni 2023 teilweise abgeschöpft. Diese Maßnahme war im Hinblick auf die außergewöhnliche Krisensituation rechtens, entschieden die Richter des Bundesverfassungsgerichts. Strom sei ein unverzichtbares Produkt. Durch die Umverteilung der erzielten Strom-Übergewinne wurde ein fairer Ausgleich zwischen den begünstigten Stromerzeugern und den übermäßig belasteten Stromverbrauchern geschaffen.

Verbraucher erlebten angesichts einer Verzehnfachung des Strompreises im August 2022 im Vergleich zum Jahr 2021 einen massiven "Kostenschock". Die Lage wurde als außergewöhnliche Notsituation eingestuft, da es Ungewissheit darüber gab, ob eine bezahlbare Energieversorgung für Unternehmen und private Haushalte überhaupt aufrechterhalten werden könne, so das Gericht.

Ökostromerzeuger profitierten von den hohen Gaspreisen

Einige Ökostromanbieter erzielten Erlöse, die weit über den üblichen Gewinnen lagen. Dies ist als Überschusserlöse im Gesetz festgelegt. Hintergrund waren die extrem hohen Gaspreise, die durch den russischen Angriffskrieg ausgelöst wurden. Da Gaskraftwerke aufgrund ihrer hohen Kosten oft die Strompreise bestimmen, profitierten auch andere Erzeugerarten von den hohen Preisen, während ihre eigenen Kosten weitgehend gleich blieben.

Die betroffenen Ökostromerzeuger lehnten die Abschöpfung ab. Sie betrachteten sie als verfassungswidrig. Die Bewältigung der Energiekrise sei Aufgabe des Staates, und müsse daher durch Steuermittel finanziert werden. Wären die Verfassungsrichter dieser Ansicht gefolgt und hätte das Gesetz rückgängig gemacht werden müssen, wären die abgeschöpften Strom-Übergewinne von insgesamt rund 750 Millionen Euro an die Betreiber zurückgezahlt worden. Aus Sicht der Verfassungsrichter griff die Maßnahme zwar erheblich in die Berufsfreiheit der betroffenen Stromerzeuger ein. Dieser Eingriff wurde jedoch durch die kurze Dauer der Maßnahme und die Tatsache, dass auf einen Großteil der außergewöhnlichen Gewinne nach dem Ukrainekrieg nicht zugegriffen wurde, abgemildert. Der Eingriff war somit gerechtfertigt und verfassungskonform.

Die Abschöpfung sei keine Steuer oder Abgabe gewesen, erklärte der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts. Die abgeschöpften Beträge flossen nicht in die Staatskasse, sondern wurden über Netzbetreiber an die Verbraucher weitergegeben. Es handelte sich vielmehr um eine "Umverteilung unter Privaten".

Strom-Übergewinne: Enttäuschte Kläger, zufriedener Minister

Das Bundeswirtschaftsministerium begrüßte das Urteil. Es schaffe Klarheit für alle Beteiligten und verdeutliche, dass Unternehmen in einer außergewöhnlichen Situation verfassungsgemäß zu Entlastungsmaßnahmen herangezogen werden können. Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) bezeichnete die Entscheidung als gute Nachricht für alle Haushalte in Deutschland, die von der Strompreisbremse profitierten. Insgesamt seien rund 12 Milliarden Euro ausgezahlt worden. Die Kläger zeigten sich nach dem Urteil enttäuscht. "Wir hätten uns ein anderes Urteil gewünscht", sagte Marc Wallraff von der Lichtblick Solarpark Calbe GmbH & Co.KG. Es sei den Klägern nicht ums Geld gegangen, sondern um klare Regelungen.

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer forderte nach dem Urteil, Eingriffe in den Strompreis künftig zu vermeiden. "Ein Preissignal ohne politische Eingriffe ist entscheidend, damit der Strommarkt stabil funktioniert", sagte der stellvertretende Hauptgeschäftsführer Achim Dercks. "Betreiber von Kraftwerken und erneuerbaren Energien brauchen zudem die Sicherheit, dass ihre Investitionen nicht durch nachträgliche politische Eingriffe entwertet werden."

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Panorama
Panorama DWN-Wochenrückblick KW 14: Die wichtigsten Analysen der Woche
02.04.2026

Im DWN Wochenrückblick KW 14 aus dem Jahr 2026 fassen wir die zentralen wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen der vergangenen...

DWN
Politik
Politik Wahlen in Ungarn: Steht Orbán vor einem Machtverlust?
02.04.2026

Die Parlamentswahl in Ungarn rückt die Zukunft von Viktor Orbáns politischem System und die wirtschaftliche Entwicklung des Landes in den...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Europa vor neuer Belastungsprobe: Energiepreise steigen weiter
02.04.2026

Die globale Energiekrise verschärft sich durch geopolitische Spannungen im Nahen Osten und setzt die Energiemärkte zunehmend unter Druck....

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Kfz-Steuer-Prämie aufs Konto geplant: Bundesregierung prüft Entlastung für Autofahrer
02.04.2026

Die Bundesregierung prüft neue Wege, um Bürger angesichts hoher Kraftstoffpreise schneller finanziell zu entlasten, und setzt dabei auf...

DWN
Finanzen
Finanzen Neuer Ukraine-Kredit: EU-Kommission treibt Vorbereitungen voran - trotz ungarischen Vetos
02.04.2026

Die EU will der Ukraine bis Ende des Jahres insgesamt 45 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Doch es gibt weiter ein Hindernis.

DWN
Politik
Politik Teilkrankschreibung im Job: Krankengeld soll in vier Stufen ausgezahlt werden
02.04.2026

Wenn Beschäftigte erkrankt sind und eine ärztliche Bescheinigung bekommen, fallen sie im Prinzip komplett aus. Über flexiblere Regeln...

DWN
Politik
Politik Milliardenloch bei den Krankenkassen – Bürgergeldempfänger belasten das System schwer
02.04.2026

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger schlägt Alarm. Unser Gesundheitssystem gerät zunehmend aus dem Gleichgewicht. Mit Blick auf ein...

DWN
Politik
Politik Trump-Rede zum Iran-Krieg: Viele Worte, wenig Klarheit
02.04.2026

US-Präsident Trump hat sich erneut optimistisch über den Verlauf des Iran-Kriegs geäußert. Wirkliche Neuigkeiten enthielt seine "Rede...