Um einem weiteren Anstieg der Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken, plant Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), die Höchstdauer des Bezugs von Kurzarbeitergeld von einem Jahr auf zwei Jahre auszuweiten. Dies geht aus Plänen der Bundesregierung hervor, die das Bundesarbeitsministerium gegenüber der Deutschen Presse-Agentur bestätigte. Mehrere Medien berichteten zuvor über den entsprechenden Verordnungsentwurf, der auch der dpa vorliegt. Demnach soll die verlängerte Bezugsdauer bis spätestens zum 31. Dezember 2025 gelten, danach soll die bisherige Regelung mit maximal 12 Monaten wieder in Kraft treten.
Im Entwurf heißt es zur Begründung: „Ohne die Verlängerung der Bezugsdauer kann davon ausgegangen werden, dass es zu einem erheblichen Personalabbau bei den von Kurzarbeit betroffenen Betrieben kommen würde.“
Die rot-grüne Minderheitsregierung kann die Verordnung beschließen, ohne Bundestag oder Bundesrat einzubeziehen. Laut Angaben aus Regierungskreisen soll das Kabinett noch vor Weihnachten darüber entscheiden, voraussichtlich am kommenden Mittwoch. Geplant ist, dass die neue Regelung zum 1. Januar 2025 in Kraft tritt.
Anstieg bei Kurzarbeit
Die Zahl der in Kurzarbeit befindlichen Menschen in Deutschland ist laut Verordnungsentwurf deutlich gestiegen. Vorläufigen und hochgerechneten Zahlen zufolge erhöhte sich die Anzahl der Kurzarbeiterinnen und Kurzarbeiter von August auf September 2024 von 175.000 auf 268.000. Das entspricht einem Zuwachs von 76 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Gegenüber September 2022 hat sich die Zahl nahezu verdreifacht.
Kurzarbeit bedeutet, dass Beschäftigte in einem Betrieb – teilweise oder vollständig – weniger arbeiten, als es ihrem regulären Arbeitsumfang entspricht. Arbeitgeber können Kurzarbeit einführen, wenn ein erheblicher wirtschaftlicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt, der nicht vermieden werden kann. Das Kurzarbeitergeld, ausgezahlt durch die Agentur für Arbeit, entlastet Unternehmen finanziell und soll Kündigungen verhindern.
Finanzielle Auswirkungen der Verlängerung
Der Verordnungsentwurf geht davon aus, dass die längere Bezugsdauer für die Bundesagentur für Arbeit Mehrausgaben von 260 Millionen Euro nach sich ziehen wird. Gleichzeitig seien Einsparungen durch vermiedenes Arbeitslosengeld zu erwarten, deren Höhe jedoch nicht bezifferbar sei.