Vorbereitungskurse für die medizinisch-psychologische Untersuchung können ohne jegliche Qualifikation angeboten werden. Auch in anderen Bereichen müssen Anbieter keine Fachkenntnisse nachweisen.
Abzocke bei Vorbereitungskursen für Fahreignungstests oder Zahlungen an Hinterbliebene von Verkehrsunfällen – über diese und weitere Themen wird in den kommenden Tagen beim Verkehrsgerichtstag in Goslar diskutiert. Zahlreiche Experten fordern klare Regeln für Vorbereitungskurse zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU). Es gebe ein „breites Spektrum unseriöser und inkompetenter Anbieter mit 100-Prozent-Garantien und fragwürdigen Methoden“, kritisiert der Auto Club Europa (ACE).
Der Verein fordert eine Zertifizierung der Kursanbieter. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) plädiert zudem für eine Beratungspflicht. Die Kurse selbst seien jedoch nicht verpflichtend. „Es muss möglich sein, die MPU auch ohne Kurs zu bestehen“, betont Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallprävention bei der Björn Steiger Stiftung.
Verkehrspsychologin: Kurse nicht immer sinnvoll
Generell seien Vorbereitungskurse für eine MPU eine sinnvolle Sache – sowohl für die Betroffenen als auch für die Verkehrssicherheit, betont Yvonne Muffert von der Deutschen Gesellschaft für Verkehrspsychologie. Denn: „Für viele Menschen ist es schwer, sich allein mit eigenen Fehlern auseinanderzusetzen.“
Es gebe jedoch auch Menschen, die es schaffen, sich allein oder mit Unterstützung von Freunden und Familie auf eine MPU vorzubereiten, sagt Verkehrspsychologin Muffert. Bei Menschen mit Abhängigkeit oder Missbrauchsproblemen sei hingegen meist eine richtige Therapie erforderlich. Seriöse Anbieter von Vorbereitungskursen würden in der Regel zunächst ein Kennenlerngespräch führen, um dies zu klären.
Wann man zur MPU muss
Zur Erinnerung: Eine MPU müssen Autofahrer und Autofahrerinnen ablegen, wenn ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Dies passiert etwa bei acht Strafpunkten in Flensburg oder nach Drogenkonsum, erklärt ADAC-Chefjurist Markus Schäpe. Laut ADAC finden jedes Jahr im Schnitt bis zu 100.000 medizinisch-psychologische Untersuchungen statt.
Nur wer die MPU besteht, erhält seinen Führerschein zurück. Die Untersuchung sei kein Test, erklärt Verkehrspsychologin Muffert. Fachleute prüfen, ob die Betroffenen ihr Verhalten nachhaltig geändert haben.
Über die Anordnung einer MPU und über bezahlbare Vorbereitungsmöglichkeiten müssten Betroffene frühzeitig informiert werden, fordert ADAC-Chefjurist Schäpe. Eine Onlineplattform wäre dazu denkbar, schlägt der ACE vor. Auch Christian Funk vom Deutschen Anwaltverein stimmt zu: Der Markt sei so groß, dass Betroffene ihn nicht vollständig überblicken könnten.
Wichtig sei, dass die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis nicht zu kompliziert wird, warnt Unfallforscherin Kirstin Zeidler vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Ansonsten drohe, dass sich Betroffene einfach ohne Führerschein wieder hinter das Steuer setzen.
Verkehrsgerichtstag gibt Empfehlungen ab
Beim Verkehrsgerichtstag in Goslar sprechen Experten ab heute auch über mehr Sicherheit für Fußgänger sowie die Cannabis-Regelungen im Verkehr. Der dreitägige Kongress zählt jedes Jahr zu den wichtigsten Treffen von Verkehrssicherheits- und Verkehrsrechtsexperten in Deutschland und endet mit Empfehlungen an den Gesetzgeber.
Neben der Qualität von MPU-Kursen debattieren die Fachleute auch über Standards für Kfz-Gutachter. Jeder, der will, könne sich derzeit „Kfz-Sachverständiger“ nennen, sagt Bernd Grüninger aus der Dekra-Geschäftsleitung. Das müsse sich ändern. Auch wegen der zunehmend komplexer und digitaler werdenden Autos brauche es ein einheitliches Berufsbild, ergänzt der Tüv Nord. Im Moment gebe es jedoch kein Problem in diesem Bereich, da ausreichend Fachkräfte vorhanden seien, heißt es vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Am Samstag trat eine neue Richtlinie des Vereins Deutscher Ingenieure in Kraft, die bundesweit einheitliche Standards für Kfz-Sachverständige und deren Gutachten vorsieht. Laut GDV wurden 2023 rund 9 Millionen Schäden für 30 Milliarden Euro reguliert.
ADAC fordert geringere Hürden für Hinterbliebenengeld
Diskutiert wird auch über das 2017 eingeführte Hinterbliebenengeld, das laut Experten meist bei rund 10.000 Euro liegt. Es wird an Ehepartner, Eltern und Kinder von Menschen gezahlt, die bei einem Autounfall ums Leben kamen. Vor Einführung des Hinterbliebenengeldes erhielten laut GDV Angehörige nur dann Zahlungen, wenn psychische Schäden nachgewiesen wurden.
Auch andere Angehörige können Geld erhalten, müssen jedoch umständlich nachweisen, dass sie dem Verstorbenen nahe standen, was der ADAC kritisiert. Diese Überprüfung sei unangemessen und müsse vereinfacht werden, fordert der Automobilclub. Auch eine höhere Summe ist im Gespräch. Mit 10.000 Euro liege Deutschland im europäischen Vergleich eher am unteren Ende, sagt ADAC-Chefjurist Markus Schäpe. Der Deutsche Anwaltverein hält den Betrag für zu niedrig. Der Automobilclub von Deutschland hingegen sieht ihn als angemessen an.