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Dienstrad-Leasing: Was beim Dienstfahrrad-Leasing unbedingt zu beachten ist

E-Bikes haben in den vergangenen Jahren einen regelrechten Boom erlebt. Noch stärker wuchs das Geschäft beim Dienstrad-Leasing – insbesondere nachdem 2020 der Steuersatz für den geldwerten Vorteil auf monatlich 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises gesenkt wurde. Lesen Sie, was beim Dienstrad-Leasing unbedingt zu beachten ist.
01.03.2025 12:13
Lesezeit: 3 min

Jobrad: Dienstrad-Leasinggeschäft läuft mehr als rund

Seit dem 3. November 2012 gilt in Deutschland das sogenannte Dienstwagenprivileg auch für Fahrräder und E-Bikes. Seither dürfen Arbeitgeber ihrer Belegschaft Fahrräder oder E-Bikes zur Verfügung zu stellen, die sowohl dienstlich als auch privat genutzt werden können. Der daraus resultierende geldwerte Vorteil musste ursprünglich mit 1,0 Prozent des Bruttolistenpreises pro Monat versteuert werden. Seit Januar 2020 wurde dieser Satz auf 0,25 Prozent reduziert, wodurch Diensträder noch attraktiver wurden. Dieser Satz gilt übrigens auch für Elektrofahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 70.000 Euro. Bei Dienstwagen mit Verbrennungsmotor müssen bei privater Nutzung monatlich weiterhin 1,0 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert werden.

Laut einer im Juli 2024 veröffentlichten gemeinsamen Marktstudie von Deloitte und dem Verband Zukunft Fahrrad e.V. hat sich der Gesamtumsatz der Dienstradleasing-Anbieter von 2019 bis 2023 nahezu verfünffacht – von 700 Millionen auf 3,2 Milliarden Euro. Dies entspricht einem durchschnittlichen jährlichen Wachstum von ungefähr 46 Prozent. Die Anzahl der von Firmen geleasten Fahrräder entwickelte sich im gleichen Zeitraum ähnlich positiv und legte von 400.000 auf 1,9 Millionen zu. Laut einer Studie der Unternehmensberatung Ernst & Young soll der deutsche Markt für Dienstrad-Leasing bis 2028 ein durchschnittliches jährliches Wachstum von 12 Prozent auf 4,5 Milliarden Euro erzielen.

Darauf sollten Arbeitgeber beim Fahrrad-Leasing achten

Bei Arbeitgebern ist Dienstrad-Leasing aus den folgenden Gründen beliebt. Zum einen verbessert sich dadurch die Attraktivität als Arbeitgeber, schließlich steigert das Angebot von Dienstfahrrädern die Zufriedenheit der vorhandenen Belegschaft und macht das Unternehmen zudem für potenzielle neue Arbeitskräfte interessanter. Zum anderen fördert er dadurch aber auch die Gesundheit der eigenen Mitarbeiter und trägt zugleich zur Reduzierung des CO₂-Ausstoßes bei. Außerdem ergeben sich für den Arbeitgeber monetäre Vorteile, schließlich lassen sich dadurch – je nach Konzept und Finanzierungsmodell – sowohl Steuern als auch Sozialversicherungsbeiträge einsparen.

Wer seinen Mitarbeitern ein Leasing-Dienstrad anbieten möchte, sollte sowohl den eigenen Steuerberater als auch einen Experten für Fahrrad-Leasing zu Rate ziehen. Innerhalb der Branche gilt die JobRad GmbH mit über 1.300 Beschäftigten und Kooperationen mit 6.500 Fachgeschäften bzw. Online-Shops in diesem Segment als Top-Player. Um rechtliche bzw. finanzielle Risiken auszuschließen, sollten die geschlossenen Verträge möglichst alle Aspekte eindeutig regeln. Dies betrifft z.B. die Klärung der Haftungsfragen bei Unfällen oder bei Diebstahl des Fahrrads. In der Regel sollte eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden, die sowohl eine berufliche als auch die private Nutzung abdeckt. Des Weiteren sollte ein klarer Überlassungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen werden, der Regelungen bezüglich der Nutzung, Wartung und Reparatur des Fahrrads enthält.

Extra-Zahlung oder Gehalt umwandeln?

Von entscheidender Bedeutung ist aber auch die Frage, ob die Leasingkosten über eine Gehaltsumwandlung vom Bruttolohn oder eine zusätzliche Gehaltszahlung finanziert werden. Im ersten Fall muss der Arbeitnehmer die private Nutzung mit 0,25 Prozent des auf volle 100 Euro abgerundeten Bruttolistenpreises pro Monat versteuern. Bei der zweiten Alternative wäre der geldwerte Vorteil für die private Nutzung noch bis zum 31. Dezember 2030 sogar komplett steuerfrei.

Außerdem reduzieren sich bei der Gehaltsumwandlung die Bemessungsgrundlagen für die Sozialversicherungsbeiträge, was sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer zu geringeren Abgaben führt. Beim Gehalts-Extra bleiben die Sozialversicherungsbeiträge hingegen unverändert. Tipp: Grundsätzlich ist es nicht empfehlenswert, in Leasingverträgen für Diensträder eine Kaufoption für Arbeitnehmer zu vereinbaren. Eine solche Option könnte nämlich das Finanzamt dazu veranlassen, statt des Arbeitgebers den Arbeitnehmer als wirtschaftlichen Leasingnehmer zu betrachten. Dies könnte dann Nachzahlungen von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen zur Folge haben.

Dienstrad-Leasing: Worauf Arbeitnehmer achten sollten

Wer sich beim Leasing eines Dienstrads für die Finanzierung via Gehaltsumwandlung entscheidet, kann den während der 36-monatigen Leasingdauer zu versteuernden, geldwerten Vorteil relativ leicht ausrechnen. Beim Kauf eines E-Bike (Listenpreis: 5.000 Euro) würde sich dieser bspw. auf 12,50 Euro pro Monat (0,25 Prozent) belaufen. Deutlich schwieriger gestaltet sich das Ermitteln der Ersparnis gegenüber dem Direktkauf des Zweirads. Mit dem auf jobrad.org bereitgestellten Leasing-Rechner kann man sich im sogenannten „erweiterten Modus“ nach der Eingabe von insgesamt 16 Parametern genau anzeigen lassen, welche konkreten finanziellen Auswirkungen der Abschluss eines Leasingvertrags haben würde.

Übrigens: Beamte und Selbstständige können ebenfalls Steuervorteile durch Dienstrad-Leasing erzielen – allerdings nur, wenn der jeweilige Dienstherr dies anbietet bzw., wenn bei Selbstständigen die betriebliche Nutzung des Fahrrads mind. zehn Prozent beträgt. Bei Beamten fällt allerdings die erzielte Ersparnis etwas geringer aus, da diese Personengruppe nicht rentenversicherungspflichtig ist und somit auch keine Rentenversicherungsbeiträge sparen kann. Grundsätzlich macht das Leasen von Diensträdern vor allem für diejenigen Sinn, die das Vehikel künftig intensiv nutzen möchten oder sich ohnehin mit dem Gedanken tragen, ein neues Fahrrad zu kaufen.

Nebenwirkungen der Gehaltsumwandlung

Je nach Arbeitsvertrag kann sich im Falle einer Gehaltsumwandlung das reduzierte Bruttogehalt aber negativ auf etwaige Weihnachts- oder Urlaubsgeldzahlungen auswirken. Außerdem sollte man nicht außer Acht lassen, dass geringere Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung künftige Rentenansprüche reduzieren. Letzteres könnte dadurch ausgeglichen werden, dass ein Teil der Dienstrad-Ersparnis in die private Altersvorsorge investiert wird. Ein attraktives Verhältnis von Kosten und Nutzen wird seit vielen Jahren dem Anlagesegment ETF (Exchange Traded Funds) zugestanden. Ein ähnlich starker Boom wie bei E-Bikes gab es übrigens bei ETFs mit dem Label „ESG“ oder „Nachhaltigkeit“ zu beobachten. Mittlerweile beläuft sich deren Anzahl auf deutlich mehr als 100 Wertpapiere.

 

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