Hektik nach der Bundestagswahl
Unmittelbar nach der Bundestagswahl wird das Regierungsviertel in Berlin von reger Betriebsamkeit erfasst. Das Wahlergebnis wird analysiert, neue Bundestagsfraktionen konstituieren sich, und erste Gespräche über mögliche Koalitionen starten. Wie lange dieser Prozess dauert, ist offen. Das Grundgesetz setzt lediglich eine einzige Frist.
Erste Analysen nach dem Wahltag
24. Februar: Am Montag nach der Wahl bewerten die Parteiführungen das Wahlergebnis. Für unterlegene Kandidaten wäre dies der übliche Zeitpunkt für Rücktrittsankündigungen, sofern sie nicht bereits am Wahlabend erfolgt sind. 25. Februar: Am Dienstag treffen sich die Bundestagsfraktionen, oft mit neuen sowie scheidenden Abgeordneten. Dabei stehen Neuwahlen der Fraktionsvorstände an. Die Union, bestehend aus CDU und CSU, plant, ihre Fraktionsgemeinschaft erneut zu besiegeln.
Sondierungen nehmen rasch Fahrt auf
Kurz darauf beginnen zunächst Sondierungsgespräche, gefolgt von Koalitionsverhandlungen zur Regierungsbildung. Die Dauer dieser Verhandlungen ist schwer absehbar. Parteien nutzen unterschiedliche Verfahren zur Zustimmung eines Koalitionsvertrags: Ein Parteitag kann dies rasch erledigen, während eine Mitgliederbefragung mehr Zeit beansprucht.
Zusammentritt des neuen Bundestages
25. März: Dies ist die einzige gesetzliche Frist. Laut Artikel 39 Grundgesetz muss der Bundestag spätestens 30 Tage nach der Bundestagswahl erstmals tagen.
Spätestens am 25. März beginnt mit der konstituierenden Sitzung die neue Wahlperiode. Dabei stehen bereits Personalentscheidungen an: Die Abgeordneten wählen eine Präsidentin oder einen Präsidenten sowie deren Stellvertreter.
Übergangsphase zwischen alter und neuer Regierung
20./21. April (Ostern): CDU-Vorsitzender Friedrich Merz hat mehrfach die Hoffnung geäußert, im Falle eines Wahlsiegs bis Ostern eine neue Regierung zu bilden.
Bis dahin bleibt Deutschland jedoch regierungsfähig. Nach Artikel 69 Grundgesetz endet das Amt des Bundeskanzlers und seiner Minister offiziell mit dem Zusammentritt des neuen Bundestages. Allerdings wird Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier den Kanzler bitten, die Amtsgeschäfte bis zur Ernennung eines Nachfolgers weiterzuführen – eine Pflicht gemäß Artikel 69. Auch Ministerinnen und Minister bleiben geschäftsführend im Amt, bis eine neue Regierung vereidigt ist.