Finanzen

Rente sinkt ab März: Höhere Krankenkassenbeiträge belasten Rentner

Was viele Arbeitnehmer bereits seit dem 1. Januar 2025 spüren, trifft ab dem 1. März auch Rentnerinnen und Rentner: Die Krankenkassen-Zusatzbeiträge steigen, was direkt zu einer geringeren Rentenauszahlung führt. Aufgrund einer gesetzlichen Regelung erfolgt die Anpassung für Senioren mit einer Verzögerung von zwei Monaten.
01.03.2025 05:55
Lesezeit: 2 min
Rente sinkt ab März: Höhere Krankenkassenbeiträge belasten Rentner
Wegen steigender Krankenkassenbeiträge sinkt ab 1. März die Rente (Foto: pixabay.com/pasja1000)

Krankenkassen-Zusatzbeiträge steigen und belasten die Rentenzahlungen

"Wer vor diesem Hintergrund über einen Kassenwechsel nachdenkt, findet auf unserem Portal eine komplette Übersicht über alle neuen Beitragssätze als Entscheidungshilfe", erklärt Thomas Adolph, Geschäftsführer des unabhängigen Vergleichsportals www.gesetzlichekrankenkassen.de.

Von den 93 gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland haben 84 ihre Zusatzbeiträge erhöht. Neun Kassen haben ihre Beiträge unverändert gelassen, nachdem sie diese bereits in den Vormonaten angehoben hatten. Den höchsten Krankenkassen-Zusatzbeitrag zahlen Versicherte derzeit bei der Knappschaft mit 4,40 Prozent.

Was bedeutet das für die Rentenzahlungen? Sonderkündigungsrecht für betroffene Rentner

Die Rentenversicherung übernimmt, genau wie beim regulären Krankenkassenbeitrag von 14,6 Prozent, die Hälfte des Zusatzbeitrags. Erhöht eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag um 1,0 Prozentpunkte, bedeutet dies für Rentner eine Verringerung der Rentenzahlung um 0,5 Prozent. Bei einer Bruttorente von 1.000 Euro führt dies zu einer um 5 Euro niedrigeren Auszahlung, bei 2.000 Euro sind es 10 Euro. Da eine schriftliche Information durch die Rentenversicherung in der Regel nicht erfolgt, sollten Betroffene ihre Rentenzahlungen ab März genau überprüfen.

Nach einer Beitragserhöhung steht auch Rentnern ein Sonderkündigungsrecht zu. Dies ist insbesondere für jene relevant, die ihre Krankenkasse in den letzten zwölf Monaten bereits gewechselt haben. Normalerweise gilt eine Bindefrist von einem Jahr, doch durch das Sonderkündigungsrecht kann diese verkürzt werden. Wer bis zum 31. März 2025 von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht, wird bereits zum 1. Juni 2025 Mitglied einer neuen Krankenkasse. Die reguläre Kündigungsfrist bleibt dennoch bei zwei vollen Monaten – unabhängig davon, ob ein Sonderkündigungsrecht genutzt wird oder nicht. Wer also in Zukunft flexibler auf steigende Krankenkassenbeiträge reagieren möchte, sollte die Kassenwahl strategisch überlegen.

Kassenwahl nicht nur nach Kosten treffen

Auch wenn durch einen Wechsel finanzielle Einsparungen möglich sind, sollten Rentner nicht ausschließlich auf den Krankenkassen-Zusatzbeitrag achten. "Die Unterschiede in den freiwilligen Zusatzleistungen der Kassen sind teils erheblich", betont Thomas Adolph. "Einige Kassen bieten umfangreiche Programme zur Rauchentwöhnung, andere setzen verstärkt auf Naturheilverfahren oder spezielle Rückenschulprogramme. Auch Reiselustige profitieren von besonders umfassenden Impfprogrammen." Ein Kassenvergleich lohnt sich daher nicht nur aus finanzieller Sicht, sondern auch im Hinblick auf die individuellen Bedürfnisse und gesundheitlichen Ansprüche.

Dass die Rente sinkt, ist eine direkte Folge der steigenden Krankenkassenbeiträge. Während Arbeitnehmer die Auswirkungen bereits ab Januar zu spüren bekommen haben, folgt die Reduzierung der Rentenzahlungen zwei Monate später. Die Krankenkassen begründen die Erhöhungen mit steigenden Gesundheitskosten und dem demografischen Wandel. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag ist von 1,7 auf 2,5 Prozent gestiegen. Da jede Krankenkasse die Höhe des Zusatzbeitrags eigenständig festlegt, sind einige Erhöhungen deutlich stärker ausgefallen als der Durchschnittswert.

Krankenkassenbeiträge: Welche Kassen haben besonders stark erhöht?

Die Knappschaft hat mit 4,40 Prozent derzeit den höchsten Krankenkassen-Zusatzbeitrag. Weitere Krankenkassen mit hohen Beiträgen sind unter anderem die BKK firmus mit 2,99 Prozent sowie die IKK gesund plus mit 2,89 Prozent. In vielen Fällen lohnt sich ein Vergleich, um hohe Zusatzkosten zu vermeiden. Ein Kassenwechsel kann vor allem dann vorteilhaft sein, wenn eine Krankenkasse nicht nur hohe Beiträge verlangt, sondern auch in den freiwilligen Zusatzleistungen keine attraktiven Angebote bietet.

Viele Experten rechnen damit, dass die Krankenkassen-Zusatzbeiträge in den kommenden Jahren weiter steigen werden. Durch eine alternde Gesellschaft und wachsende Gesundheitskosten ist nicht abzusehen, dass sich der Trend umkehrt. Dies bedeutet, dass die Rentenzahlungen künftig noch weiter sinken könnten. Betroffene sollten daher regelmäßig überprüfen, ob sich ein Krankenkassenwechsel lohnt, und sich über mögliche Einsparpotenziale informieren. Auch wenn die Rente sinkt, gibt es zumindest durch einen geschickten Wechsel und eine gezielte Kassenwahl Möglichkeiten, den finanziellen Verlust abzumildern.

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