Immobilien

Instandhaltung steuerlich absetzen? Erst nach tatsächlichen Ausgaben möglich

Die Instandhaltung von Immobilien kann hohe Kosten verursachen – doch steuerlich geltend machen lassen sie sich erst, wenn die Ausgaben tatsächlich angefallen sind. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden und damit die Klage eines fränkisches Vermieterpaars abgewiesen.
26.02.2025 07:15
Lesezeit: 1 min
Instandhaltung steuerlich absetzen? Erst nach tatsächlichen Ausgaben möglich
Instandhaltungskosten dürfen nicht vorab von der Steuer abgesetzt werden, entschied der Bundesfinanzhof. (Foto: dpa) Foto: Jan Woitas

Wohnungseigentümer und Vermieter können Rücklagen für die Instandhaltung ihrer Immobilien nicht vorab von der Steuer absetzen. Erst wenn das Geld tatsächlich für Reparaturen oder Erhaltungsmaßnahmen ausgegeben wurde, sind steuerliche Vorteile möglich. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden und damit die Klage eines Vermieterpaars aus Franken abgewiesen.

Eheleute wollten eine für Instandhaltungen vorgesehene Rücklage als Werbungskosten geltend machen

Die Eheleute, die mehrere Wohnungen vermieten, wollten ihre Einzahlungen in eine für Instandhaltungen vorgesehene Rücklage als Werbungskosten geltend machen. Nachdem das Finanzamt dies verweigerte, klagten sie – zunächst erfolglos vor dem Finanzgericht Nürnberg und nun auch ohne Erfolg vor dem höchsten deutschen Finanzgericht.

Sobald mehrere Eigentümer ein Wohnhaus besitzen, ist die Bildung einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gesetzlich vorgeschrieben. Diese muss eine Erhaltungsrücklage ansparen, um künftige Instandhaltungskosten zu decken. Laut Richter Jens Reddig sind in der Praxis Beträge zwischen 50 Cent und 1 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche üblich.

Obwohl es im konkreten Fall nur um 1.300 Euro ging, hat das Urteil Auswirkungen auf viele Immobilieneigentümer. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts gibt es in Deutschland rund 43 Millionen Wohnungen, von denen sich viele in Mehrfamilienhäusern mit Eigentümergemeinschaften befinden.

BFH: Steuerliche Absetzbarkeit erst bei tatsächlicher Ausgabe

Einmal eingezahltes Geld in die Erhaltungsrücklage kann nicht einfach zurückgefordert werden. Die klagenden Vermieter argumentierten, dass das Geld für sie nicht mehr verfügbar sei – oder wie es Richter Reddig zusammenfasste: „Das Geld ist weg.“ Doch der BFH stellte klar, dass die bloße Einzahlung in eine Rücklage noch keine steuerlich anerkannte Ausgabe für Instandhaltung darstellt.

Diese Regelung gilt nicht nur für Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft. Auch Wohnungsgesellschaften oder Eigentümer von Einfamilienhäusern können Instandhaltungskosten erst dann steuerlich absetzen, wenn diese tatsächlich angefallen sind, so Reddig.

Mehr zum Thema
article:fokus_txt
DWN
Immobilien
Immobilien PV-Anlagen für Unternehmen: Wie Betriebe mit Steuerbonus und Eigenstrom doppelt punkten
16.11.2025

Gewerbliche Photovoltaikanlagen gewinnen für den Mittelstand zunehmend an Bedeutung. Durch den Investitionsabzugsbetrag und die...

DWN
Politik
Politik Europa im Wandel: Populismus und Spannungen in Deutschland, England und Frankreich
16.11.2025

Europa steht vor politischen und gesellschaftlichen Herausforderungen, während der Zusammenhalt innerhalb der EU zunehmend brüchig wird....

DWN
Politik
Politik Von der Leyen unter Druck: Zwei Billionen Euro und kein Plan für Europas Bauern
16.11.2025

Der Streit um Agrarsubventionen spaltet die Europäische Union. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen will den EU-Haushalt...

DWN
Finanzen
Finanzen Finanzskandal bei privaten Krediten: HPS und BNP Paribas verlieren hunderte Millionen
16.11.2025

Der Markt für private Kredite außerhalb regulierter Banken erlebt ein rasantes Wachstum, das zunehmend systemische Risiken birgt. Wie...

DWN
Politik
Politik TNT-Produktion in Europa: NATO-Staaten planen neue Fabriken zur Versorgungssicherung
16.11.2025

Europa verfügt derzeit über nur eine Produktionsstätte für NATO‑Standard‑TNT, während mehrere Länder neue Fabriken planen. Wie...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft CO2-Zertifikate: Europas Aufschub, der Autofahrer teuer zu stehen kommt
15.11.2025

Europa verschiebt den Start seines neuen CO2-Handelssystems – doch die Benzinpreise werden trotzdem steigen. Während Brüssel von...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Arbeitsmarkt 2030: Diese Fachkräfte werden in fünf Jahren gebraucht
15.11.2025

Automatisierung, KI und Klimawandel verändern den globalen Arbeitsmarkt rasant. Bis 2030 entstehen Millionen neuer Jobs, doch viele...

DWN
Finanzen
Finanzen Finanzielles Notfallpaket: So sichern Sie Ihr Vermögen in Krisenzeiten
15.11.2025

In Zeiten wachsender Unsicherheiten rückt neben Notvorräten und Fluchtplänen auch die finanzielle Absicherung in den Fokus. Marek...