Immobilien

Instandhaltung steuerlich absetzen? Erst nach tatsächlichen Ausgaben möglich

Die Instandhaltung von Immobilien kann hohe Kosten verursachen – doch steuerlich geltend machen lassen sie sich erst, wenn die Ausgaben tatsächlich angefallen sind. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden und damit die Klage eines fränkisches Vermieterpaars abgewiesen.
26.02.2025 07:15
Lesezeit: 1 min
Instandhaltung steuerlich absetzen? Erst nach tatsächlichen Ausgaben möglich
Instandhaltungskosten dürfen nicht vorab von der Steuer abgesetzt werden, entschied der Bundesfinanzhof. (Foto: dpa) Foto: Jan Woitas

Wohnungseigentümer und Vermieter können Rücklagen für die Instandhaltung ihrer Immobilien nicht vorab von der Steuer absetzen. Erst wenn das Geld tatsächlich für Reparaturen oder Erhaltungsmaßnahmen ausgegeben wurde, sind steuerliche Vorteile möglich. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden und damit die Klage eines Vermieterpaars aus Franken abgewiesen.

Eheleute wollten eine für Instandhaltungen vorgesehene Rücklage als Werbungskosten geltend machen

Die Eheleute, die mehrere Wohnungen vermieten, wollten ihre Einzahlungen in eine für Instandhaltungen vorgesehene Rücklage als Werbungskosten geltend machen. Nachdem das Finanzamt dies verweigerte, klagten sie – zunächst erfolglos vor dem Finanzgericht Nürnberg und nun auch ohne Erfolg vor dem höchsten deutschen Finanzgericht.

Sobald mehrere Eigentümer ein Wohnhaus besitzen, ist die Bildung einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gesetzlich vorgeschrieben. Diese muss eine Erhaltungsrücklage ansparen, um künftige Instandhaltungskosten zu decken. Laut Richter Jens Reddig sind in der Praxis Beträge zwischen 50 Cent und 1 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche üblich.

Obwohl es im konkreten Fall nur um 1.300 Euro ging, hat das Urteil Auswirkungen auf viele Immobilieneigentümer. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts gibt es in Deutschland rund 43 Millionen Wohnungen, von denen sich viele in Mehrfamilienhäusern mit Eigentümergemeinschaften befinden.

BFH: Steuerliche Absetzbarkeit erst bei tatsächlicher Ausgabe

Einmal eingezahltes Geld in die Erhaltungsrücklage kann nicht einfach zurückgefordert werden. Die klagenden Vermieter argumentierten, dass das Geld für sie nicht mehr verfügbar sei – oder wie es Richter Reddig zusammenfasste: „Das Geld ist weg.“ Doch der BFH stellte klar, dass die bloße Einzahlung in eine Rücklage noch keine steuerlich anerkannte Ausgabe für Instandhaltung darstellt.

Diese Regelung gilt nicht nur für Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft. Auch Wohnungsgesellschaften oder Eigentümer von Einfamilienhäusern können Instandhaltungskosten erst dann steuerlich absetzen, wenn diese tatsächlich angefallen sind, so Reddig.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Wenn ein Schnäppchen wie eine Falle wirkt

Ein Schnäppchen kann sich schon wie ein Gewinn anfühlen, noch bevor es im Warenkorb landet. Der Preis scheint niedriger zu sein, der...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Deutschlands Exportmodell: Wachstum bis 2035 spürbar gebremst
17.04.2026

Deutschlands Exportmodell steht vor einem strukturellen Umbruch, da sich globale Handelsströme und Absatzmärkte spürbar verschieben....

DWN
Unternehmen
Unternehmen Bosch-Aktie und Konzernbilanz unter Druck: Erster Verlust seit Finanzkrise
17.04.2026

Der weltweit größte Automobilzulieferer Bosch steht vor einer historischen Herausforderung: Erstmals seit der globalen Finanzkrise vor 17...

DWN
Panorama
Panorama DWN-Wochenrückblick KW 16: Die wichtigsten Analysen der Woche
17.04.2026

Im DWN Wochenrückblick KW 16 aus dem Jahr 2026 fassen wir die zentralen wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen der vergangenen...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Nullrunde statt Bonus-Regen: Widerstand der Länder blockiert 1.000-Euro-Versprechen
17.04.2026

Die als Entlastung gedachte 1.000-Euro-Prämie der Bundesregierung droht zum politischen Rohrkrepierer zu werden. Was als steuerfreies...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Teure Quittung an der Zapfsäule: Energiekrise belastet Familienbudget
17.04.2026

Der anhaltende Iran-Krieg entwickelt sich zunehmend zu einer sozialen Zerreißprobe für Deutschland. Während die Ölpreise auf den...

DWN
Technologie
Technologie Digital-Gesetz steht: Justizministerin verschärft Kampf gegen Netz-Gewalt
17.04.2026

Die Bundesjustizministerin zieht die Zügel im Internet an: Mit einem neuen Gesetzentwurf will Stefanie Hubig (SPD) den Wildwest-Zuständen...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Grünes Licht für die Kaufprämie: Bundestag besiegelt E-Auto-Zuschuss
17.04.2026

Die Rückkehr der staatlichen Förderung für Elektrofahrzeuge ist beschlossene Sache: Der Bundestag hat den Weg für das neue...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Schutz vor Schuldenfallen: Bundestag verschärft Regeln für Kredite
17.04.2026

Ob beim schnellen Online-Kauf oder dem klassischen Bankgespräch – für Verbraucher gelten künftig strengere Leitplanken bei der...