Unternehmen

Dienstreisen als Steuerfalle: Wie Unternehmen hohe Nachzahlungen verhindern

Was viele Unternehmer nicht wissen: Bereits regelmäßige Geschäftsreisen in ein bestimmtes Land oder die Nutzung temporärer Büroräume können eine steuerliche Verpflichtung auslösen. Das kann teuer werden – doch mit den richtigen Maßnahmen lassen sich Steuerfallen vermeiden.
26.03.2025 12:25
Aktualisiert: 26.03.2025 12:27
Lesezeit: 3 min
Dienstreisen als Steuerfalle: Wie Unternehmen hohe Nachzahlungen verhindern
Vermeiden Sie ungewollte Steuerpflichten und teure Betriebsstättenrisiken bei Dienstreisen. (Foto:pixabay/izhar-ahamed).

Dienstreisen als Risiko: Der Fall eines IT-Dienstleisters

Ein deutscher IT-Dienstleister hat einen wichtigen Großkunden in Frankreich. Sein bester Mitarbeiter, Herr Meier, reist regelmäßig nach Paris, um dort Projekte zu betreuen, Kunden zu beraten und Verträge vorzubereiten. Ein Hotelzimmer wird dabei oft als temporäres Büro genutzt. Alles scheint reibungslos zu laufen – bis Monate später ein Schreiben vom französischen Finanzamt eintrifft. Der Vorwurf? Das Unternehmen hat unbemerkt eine steuerpflichtige Betriebsstätte in Frankreich gegründet!

Gefahr der ungewollten Betriebsstätten-Gründung

Was zunächst wie eine harmlose Routine aus Dienstreisen und Kundenbesuchen wirkt, kann also unerwartete steuerliche Folgen haben. Tatsächlich unterschätzen viele Unternehmen „wie schnell eine steuerliche Betriebsstätte begründet werden kann“, so die Steuerexperten Ingo Todesco und Sina Estermaier vom Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen KPMG. Die Folgen können erheblich sein – wie im Fall von Herrn Meier. Dem IT-Dienstleister drohen nun Steuernachzahlungen, Nachforderungen zur Sozialversicherung und erheblicher bürokratischer Aufwand.

Doch nicht jede Tätigkeit führt automatisch zur Begründung einer Betriebsstätte. Laut den Steuerexperten ist entscheidend, ob eine Tätigkeit „als geschäftliche Präsenz im Ausland angesehen wird“. Die rechtlichen Vorgaben sind komplex, doch einige typische Szenarien erhöhen das Risiko erheblich.

Typische Szenarien, die zur Steuerfalle werden können

Viele Unternehmen gehen fälschlicherweise davon aus, dass sie erst ab einer Präsenz von mehr als 183 Tagen im Jahr steuerpflichtig werden. Doch das ist ein Missverständnis. Die 183-Tage-Regel gilt primär für die persönliche Einkommensteuerpflicht von Arbeitnehmern. Für Unternehmen reicht oft schon eine viel kürzere Präsenz, um eine Betriebsstätte zu begründen! In Frankreich kann bereits eine regelmäßig genutzte Arbeitsstätte, unabhängig von der Anzahl der Tage, zu steuerlichen Konsequenzen führen.

Auch der Arbeitsort spielt eine entscheidende Rolle. Wenn Mitarbeiter regelmäßig ein bestimmtes Hotelzimmer oder einen Co-Working-Space als Büro nutzen, kann dies unter Umständen als feste Geschäftseinrichtung gewertet werden. Entscheidend ist, dass die Räumlichkeiten über einen längeren Zeitraum hinweg für geschäftliche Tätigkeiten genutzt werden und somit eine gewisse Beständigkeit aufweisen.

Besonders riskant sind auch Geschäftsabschlüsse im Ausland – selbst wenn keine Büroräume existieren. Hier greift das Konzept der Vertreterbetriebsstätte: Wenn ein Unternehmen regelmäßig durch einen Vertreter im Ausland Geschäfte abschließt, wird dies steuerlich so behandelt, als hätte es eine Niederlassung im betreffenden Land.

Wie kann man eine ungewollte Betriebsstätte vermeiden?

Doch Unternehmen sind diesen Risiken nicht schutzlos ausgeliefert. Mit vorausschauender Planung und gezielten Maßnahmen lassen sich Steuerfallen vermeiden:

Einsatzzeiten im Ausland begrenzen: Wer regelmäßig ins Ausland reist, sollte seine Aufenthalte genau dokumentieren. Bereits kürzere Präsenzen können ausreichen, um eine steuerliche Betriebsstätte zu begründen. Eine regelmäßige oder langfristige Tätigkeit vor Ort sollte daher vermieden oder strukturiert geplant werden.

Keine festen Geschäftsräume nutzen: Ein Hotelzimmer oder Co-Working-Space darf nicht dauerhaft als Büro dienen. Der eigentliche Arbeitsplatz sollte immer in Deutschland bleiben.

Geschäftsabschlüsse nur aus Deutschland heraus tätigen: Verträge sollten ausschließlich aus dem Heimatland heraus abgeschlossen werden – nicht durch Mitarbeiter vor Ort im Ausland.

Gesetzliche Vorgaben im Blick behalten: Jedes Land hat eigene Regeln zur Betriebsstättenbesteuerung. Eine rechtzeitige steuerliche Beratung hilft, böse Überraschungen zu vermeiden.

Lückenlose Dokumentation sicherstellen: Reiseprotokolle, Belege und Tätigkeitsnachweise sind essenziell, um im Zweifel nachweisen zu können, dass keine Betriebsstätte begründet wurde.

Risikomanagement etablieren: Regelmäßige Überprüfungen potenzieller Steuerfallen und gezielte Schulungen der Mitarbeiter sorgen dafür, dass internationale Geschäftsreisen sicher und steuerrechtlich unbedenklich bleiben.

Wie sollte der IT-Dienstleister jetzt reagieren?

Für den IT-Dienstleister kommt es nun darauf an, schnell zu handeln. Eine steuerliche Beratung ist essenziell, um Klarheit über mögliche Nachzahlungen und Verpflichtungen zu erhalten. Es muss geprüft werden, ob tatsächlich eine Betriebsstätte vorliegt oder ob es Spielraum gibt, eine rückwirkende Anerkennung zu vermeiden. Falls Steuern fällig werden, sollten umgehend Verhandlungen mit den französischen Behörden geführt werden, um finanzielle Belastungen so gering wie möglich zu halten. Denn eines ist sicher: Untätigkeit kann teuer werden.

 

 

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Energiekrise: Warum der Preissturz jetzt ganze Volkswirtschaften umkrempelt
29.11.2025

Der weltweite Gasmarkt kippt von Knappheit in Überfluss. Während Unternehmen jahrelang unter der Energiekrise litten, setzt eine massive...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Handelsstreit trifft große Volkswirtschaften: Zölle belasten Deutschland, China und die USA
29.11.2025

Der globale Handelskrieg belastet die größten Volkswirtschaften und sorgt für wachsende Unsicherheit bei Industrie und Konsum. Kann...

DWN
Finanzen
Finanzen Nvidia-Aktie im Fokus: Googles TPU-Pläne verschärfen den KI-Wettbewerb
28.11.2025

Der Wettbewerb um die leistungsfähigsten KI-Chips gewinnt rasant an Dynamik, da große Technologiekonzerne ihre Strategien neu ausrichten...

DWN
Unternehmensporträt
Unternehmensporträt Start-up Etalytics: KI als digitaler Dirigent für die Industrieenergie
28.11.2025

In Deutschlands Fabriken verpuffen gewaltige Mengen Energie. Mit einer eigenen KI, die das System kontrolliert, gelingen Etalytics...

DWN
Finanzen
Finanzen Bullenmarkt im Blick: Steht der globale Aufwärtstrend vor einer Wende?
28.11.2025

Die globalen Aktienmärkte erleben nach Jahren starken Wachstums wieder mehr Unsicherheit und kritischere Kursbewegungen. Doch woran lässt...

DWN
Politik
Politik Milliarden-Etat für 2026: Bundestag stemmt Rekordhaushalt
28.11.2025

Der Bundestag hat den Haushalt für 2026 verabschiedet – mit Schulden auf einem Niveau, das zuletzt nur während der Corona-Pandemie...

DWN
Politik
Politik Zu wenige Fachkräfte, zu viele Arbeitslose: Deutschlands paradoxer Arbeitsmarkt
28.11.2025

Deutschland steuert auf fast drei Millionen Arbeitslose zu, doch das eigentliche Problem liegt laut Bundesagentur-Chefin Andrea Nahles...

DWN
Finanzen
Finanzen Inflation bleibt im November bei 2,3 Prozent stabil
28.11.2025

Auch im November hat sich die Teuerungsrate in Deutschland kaum bewegt: Die Verbraucherpreise lagen wie schon im Vormonat um 2,3 Prozent...