Finanzen

Steuererklärung: Neun Aufwendungen, die fast jeder von der Steuer absetzen kann

Wer weiß, welche Kosten absetzbar sind, kann bares Geld vom Finanzamt zurückbekommen. Ob Kinderbetreuung, Handwerkerkosten oder Versicherungen – es gibt einige Möglichkeiten, die Steuerlast zu senken. Ein Überblick.
27.03.2025 15:11
Lesezeit: 3 min
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Jedes Jahr wieder zerbrechen sich Steuerzahler den Kopf darüber, welche Kosten sie bei der Steuererklärung gegenüber dem Finanzamt geltend machen können. Dabei bleiben einige Aspekte fast immer gleich und gelten auch fast für jeden.

Diese 9 Dinge kann fast jeder von der Steuer absetzen

Generell gilt: Der Fiskus erkennt eine ganze Reihe von Aufwendungen an. Sind sie in der Steuererklärung angegeben, senken sie in vielen Fällen die individuelle Steuerlast. „Das führt zumeist dazu, dass das Finanzamt zu viel gezahlte Steuern erstattet“, sagt Tobias Gerauer von der Lohnsteuerhilfe Bayern.

Das sind die 9 gängigsten abzugsfähigen Aufwendungen, die ein jeder und eine jede im Blick haben sollte:

1. Basis-Kranken- und Pflegeversicherung

„Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in unbegrenzter Höhe als Sonderausgaben geltend machen“, sagt Gerauer. Das Finanzamt berücksichtigt den Arbeitnehmeranteil zur Kranken- und Pflegeversicherung, kürzt diesen aber pauschal um vier Prozent. Der Grund: Ein Anspruch auf Krankengeld, den Versicherte mit ihrem Beitrag mitzahlen, zählt nicht zum Basisschutz.

Die Angaben gehören in der Steuererklärung in die „Anlage Vorsorgeaufwand“.

2. Rentenversicherung

Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zu einer Rürup-Rente lassen sich ebenfalls als Sonderausgaben steuerlich absetzen, allerdings nicht unbegrenzt. Der Höchstbetrag, der sich steuerlich absetzen lässt, wird Jahr für Jahr angepasst. „Für 2024 liegt der Höchstbetrag bei 27.566 Euro für Singles und 55.132 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare und Lebenspartnerschaften“, sagt Gerauer.

Die Angaben gehören in der Steuererklärung in die „Anlage Vorsorgeaufwand“.

3. Private Altersvorsorge, etwa Riester-Rente

Beiträge für die Riester-Rente lassen sich in der Steuererklärung als Sonderausgaben bis maximal 2.100 Euro geltend machen. Von dieser Summe zieht das Finanzamt erhaltene Zulagen ab. „Fällt die steuerliche Entlastung höher als die Zulagen aus, mindert dies die Steuern“, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Im Behördendeutsch nennt sich das „Günstigerprüfung“, was das Finanzamt automatisch vornimmt.

Die Angaben gehören in der Steuererklärung in die „Anlage AV“.

4. Kinderbetreuungskosten/Schulgeld

Kosten für die Betreuung von gesunden Kindern, die noch nicht 14 Jahre alt sind, können Eltern steuerlich absetzen. „Dies gilt unabhängig davon, ob die Eltern berufstätig sind oder nicht“, so Karbe-Geßler. Jährlich können höchstens Ausgaben von 6.000 Euro pro Jahr und Kind geltend gemacht werden, der Fiskus berücksichtigt davon zwei Drittel (2024), also 4.000 Euro. Ab 2025 lassen sich höchstens 4.800 Euro absetzen.

Hat das Kind eine Behinderung, gilt die Altersgrenze nicht. Besucht es eine kostenpflichtige Schule wie eine Waldorfschule oder eine christliche Schule, sind 30 Prozent der Kosten, aber maximal 5.000 Euro im Jahr als Sonderausgaben absetzbar.

Die Angaben gehören in der Steuererklärung in die „Anlage Kind“.

5. Spenden

Spenden zum Beispiel an kirchliche, mildtätige oder gemeinnützige Organisationen sind steuerlich absetzbar. „Sie sind bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben abzugsfähig“, sagt Gerauer. Wer in einem Jahr so viel gespendet hat, dass die Spenden über den Höchstbetrag von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte hinausgehen, kann den „überschießenden“ Betrag aufs Folgejahr übertragen.

Die Angaben gehören in der Steuererklärung in die „Anlage Sonderausgaben“.

6. Gewerkschaften/Berufsverbände

Mitgliedsbeiträge an Gewerkschaften oder Berufsverbände lassen sich als Werbungskosten steuerlich absetzen. Zu den Gewerkschaften gehören etwa die IG Metall oder Verdi, zu den Berufsverbänden zum Beispiel Ärzte- oder Rechtsanwaltskammern. „Auch Beiträge zur Industrie- und Handelskammer oder zur Handwerkskammer lassen sich beim Finanzamt geltend machen“, sagt Karbe-Geßler.

Die Angaben gehören in der Steuererklärung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in die „Anlage N“.

7. Kontoführungsgebühren

Die Kosten für ein Girokonto erkennt das Finanzamt ebenfalls steuerlich an. „Ohne Nachweis akzeptiert der Fiskus pauschal 16 Euro“, sagt Karbe-Geßler. Wer höhere Ausgaben fürs Girokonto hat, sollte diese angeben – und auf Nachfrage des Finanzamts auch belegen können.

Die Angaben gehören in der Steuererklärung in die „Anlage N“.

8. Handwerkerkosten

Wer die Wohnung von einer Fachfirma renovieren oder Anlagen im Haus warten lässt, kann bis zu 1.200 Euro Steuern sparen. „Es werden 20 Prozent der Kosten von maximal 6.000 Euro anerkannt“, sagt Gerauer. Abziehbar sind die Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten des Handwerkers, sofern sie in der Rechnung separat ausgewiesen und unbar beglichen worden sind.

Die Angaben gehören in der Steuererklärung in die „Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen“.

9. Haushaltshilfe

Putzen, Waschen, Bügeln, Schneefegen & Co. – alle, die mit solchen und ähnlichen Haushaltsaufgaben einen Dienstleister beauftragen, können die Kosten hierfür gegenüber dem Fiskus geltend machen. „20 Prozent von maximal 20.000 Euro pro Jahr, also bis zu 4.000 Euro jährlich, erkennt das Finanzamt an“, sagt Gerauer. Dabei muss die Haushaltshilfe nicht fest angestellt sein – auch die Kosten für die gelegentliche Unterstützung durch die Hilfe sind steuerlich absetzbar.

Die Angaben gehören in der Steuererklärung in die „Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen“

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