Panorama

Fast 14 Millionen profitieren von der Pendlerpauschale - kommt die Erhöhung?

Die in den aktuellen Koalitionsverhandlungen kontrovers diskutierte Pendlerpauschale – auch als Entfernungspauschale bekannt – wird überwiegend von Beschäftigten mit mittlerem Einkommen in Anspruch genommen. Wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mitteilte, erhielten im Jahr 2020 insgesamt 13,8 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland die steuerliche Vergünstigung durch die Pendlerpauschale.
29.03.2025 09:49
Lesezeit: 1 min
Fast 14 Millionen profitieren von der Pendlerpauschale - kommt die Erhöhung?
Auf der Stadtautobahn A 100 in Berlin herrscht viel Verkehr (Foto: dpa). Foto: Soeren Stache

Einkommensgruppen der Pendler im Detail

Die Auswertung zeigt: Mehr als die Hälfte (54 Prozent) der Begünstigten verdiente zwischen 20.000 und 50.000 Euro brutto jährlich. Weitere 30 Prozent verfügten über ein Einkommen von 50.000 bis 100.000 Euro. Während 11 Prozent der Pendler weniger als 20.000 Euro im Jahr erwirtschafteten, lag das Gehalt von fünf Prozent bei mindestens 100.000 Euro.

Im Jahr 2020 belief sich die Pendlerpauschale auf 30 Cent pro Kilometer für den einfachen Arbeitsweg. Nach einer Reform im Mai 2022 wurde sie ab dem 21. Kilometer auf 38 Cent angehoben. In den derzeitigen Koalitionsgesprächen zwischen Union und SPD wird nun eine weitere Erhöhung der Pendlerpauschale erwogen. Experten kritisieren die Regelung jedoch als kostspielig und ökologisch bedenklich.

Datenbasis mit Verzögerung

Für die Analyse wurde die Lohn- und Einkommensteuerstatistik des Jahres 2020 herangezogen. Aufgrund langer Bearbeitungsfristen liegen diese Daten erst etwa dreieinhalb Jahre nach Ende des jeweiligen Veranlagungszeitraums vor. Berücksichtigt wurden dabei nur Steuerpflichtige, deren Werbungskosten den damaligen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro überstiegen.

Durchschnittlich legten Berufspendler 28 Kilometer pro Arbeitsweg zurück. Laut Statistik nutzten 84 Prozent der Beschäftigten zumindest streckenweise das Auto. "Die Autonutzung nimmt mit zunehmend ländlicher Wohnlage deutlich zu", so die Feststellung der Statistiker. Die Entfernungspauschale kann unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel – ob Auto, Fahrrad oder öffentliche Verkehrsmittel – in Anspruch genommen werden. Viele Arbeitnehmer, deren tatsächliche Fahrtkosten unterhalb der Pauschale lagen, machten diese in ihrer Steuererklärung häufig nicht geltend oder reichten gar keine Steuererklärung ein.

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