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Koalitionsvertrag 2025: Das bedeutet er für Mieter, Vermieter und Immobilienbesitzer

Union und SPD haben nach längerem Hin und Her den Koalitionsvertrag für die kommende Regierungsperiode unterschrieben. Was dieser zu den Themen Bau und Wohnen sagt, und worauf sich Mieter, Vermieter und Immobilienbesitzer einstellen müssen, lesen Sie hier.
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17.05.2025 12:37
Lesezeit: 4 min
Koalitionsvertrag 2025: Das bedeutet er für Mieter, Vermieter und Immobilienbesitzer
Mehr bauen, schneller bauen, effizienter bauen - so soll der Wohnungsmarkt mit seinen steigenden Kosten in den Griff bekommen werden. (Foto: dpa) Foto: Rolf Vennenbernd

Koalitionsvertrag 2025: Wirtschaft im Fokus

Die neue Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD hat große Pläne: Ganz oben mit dabei ist das Aufpäppeln der schwächelnden deutschen Wirtschaft. Der frisch gebackene Bundeskanzler und CDU-Fraktionschef Friedrich Merz gibt sich positiv. "Deutschland bekommt eine starke und handlungsfähige Regierung”, so Merz.

Trotz anfänglichen Uneinigkeiten scheinen Union und SPD in einem Punkt ganz und gar übereinzustimmen: Deutschlands Wirtschaft braucht frischen Aufwind. Die Exportnation Deutschland hatte in den letzten Jahren mit den weltwirtschaftlichen Krisen zu kämpfen: Covid und der Krieg in der Ukraine sind nur zwei Faktoren, welche sich nachhaltig negativ auf das Wirtschaftswachstum in Deutschland ausgewirkt haben. 2020 erlebte das Bruttoinlandsprodukt (BIP) einen Crash in der Entwicklung von haarsträubenden - 4,1 Prozent: Das ist der niedrigste Wert seit der Weltwirtschaftskrise 2008. 2021 konnte sich Deutschland zwar etwas erholen, doch schon 2022 ziehen die Zahlen wieder ins Negative. Nach aktuellen Schätzungen (Stand 2024) liegt die Entwicklung des BIP bei - 0,2 Prozent, was immerhin minimal besser ist als 2023 (- 0,3 Prozent). Solche Zahlen existieren nicht in einem Vakuum. Die angeschlagene Wirtschaft betrifft alle Industriezweige und im Rahmen der Inflation jeden Einzelnen höchstpersönlich.

Es muss eine Lösung her. Die neue Regierung sieht diese in der Unterstützung von Betrieben. Der sogenannte “Investitions-Booster” soll der Mittelpunkt der neuen Pro-Wirtschaftspolitik sein. Durch ihn sollen Betriebe zukünftig einen höheren Prozentsatz ihrer Investitionskosten steuerlich absetzen können. Steuern sind ebenso ein Thema, das immer wieder im Koalitionsvertrag aufgegriffen wird: So soll die Körperschaftssteuer (ab 2028) sinken und die Stromsteuer auf den in der EU erlaubten Mindestwert um “mindestens fünf Cent pro kWh” sinken. Das sind nur einzelne herausgegriffene Maßnahmen. Union und SPD versprechen, im Rahmen ihrer Zusammenarbeit bürokratische Hürden abzubauen, um einerseits Kosten zu sparen – es wird von Einsparungen in Höhe von 16 Milliarden Euro gesprochen – und andererseits um Prozesse zu beschleunigen.

Das sagt der Koalitionsvertrag über Bauen und Wohnen

Bürokratieabbau, Investitionen und Steuererleichterungen: Das sind Aspekte, die sich auch auf Bauen und Wohnen massiv auswirken werden. Was der Koalitionsvertrag zu diesen genau zu sagen hat, gibt es hier:

Novellierung des Baugesetzbuchs (BauGB)

Das Baugesetzbuch wird im Rahmen des Koalitionsvertrags umgemodelt. In den ersten 100 Tagen wird ein sogenannter “Wohnungsbau-Turbo” umgesetzt, darauf folgen grundlegende Reformen zur Bescheinigung des Bauens. Nutzungskonflikte zwischen Wohnen, Gewerbe und Landwirtschaft sollen zukünftig weiterentwickelt werden, um eventuelle Konflikte besser lösbar zu gestalten. Baustandards werden harmonisiert und der Gebäudetyp E soll rechtlich geschützt werden.

Die Vorteile von Gebäudetyp E liegen darin, dass sich das Bauen und Planen einfacher, günstiger und schneller gestaltet als in anderen Kategorien. Hierfür wird auf Standards, die nicht als “unbedingt notwendig” eingestuft werden, verzichtet, solange diese weder die Qualität noch die Sicherheit des Gebäudes betreffen. Zu Gebäudetyp E wurde bereits von der Ampel Vorarbeit geleistet, die nun ausgebaut und umgesetzt wird. Darüber hinaus nennt der Koalitionsvertrag serielle, modulare und systematische Bauweisen explizit als Maßnahmen zur Beschleunigung notwendiger Bauvorhaben.

Weitere Fördermaßnahmen

Neubauförderung und Sanierung von bestehendem Wohnraum sind weiterhin wichtige Themen, die von der zuvor regierenden Ampel übernommen werden. Die Förderprogramme der KfW sollen zu zwei zentralen Programmen zusammengefasst werden, um jeweils die Kategorien Neubau und Sanierung zu stützen. Der EH55-Standard soll kurzfristig wieder eingeführt und gefördert werden, um brachliegende Bauvorhaben zu reaktivieren. Finanzierungskosten für Bautätigkeit werden zukünftig durch staatliche Mittel unterstützt. Das große Ziel liegt darin, in angespannten Wohnungsmärkten den Kaltmietenpreis pro Quadratmeter auf 15 Euro zu senken. Zum Vergleich: In München liegt der Quadratmeterpreis beispielsweise aktuell bei 23,55 Euro.

Mehr Regulierung rund um Mieten

Die Mietbremse läuft in besonders angespannten Märkten am 31.12.25 aus. Der Koalitionsvertrag verspricht, diese Maßnahme um zunächst vier Jahre zu verändern. Experten sind dazu angehalten, bis Ende 2026 Vorschläge zu erbringen, welche die Mietenregulierung über die Mietbremse hinaus entwickeln, um eine langfristige Lösung zu finden. Dazu sollen auch Bußgeldvorschriften für Verstöße gegen die Mietbremse gehören, was bisher abgelehnt kategorisch wurde. Auch geplant: strengere Regeln für Indexmieten bei Wohnraummietverträgen, inklusive bei möblierten Objekten und Objekten zur Kurzzeitmiete. Das sind Schlupflöcher, die bisher oft benutzt wurden, um Mietkappungsgrenzen zu umgehen.

Das Umwandlungsverbot wird verlängert

Seit 2021 können Landesregierungen in angespannten Wohnungsmärkten die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen untersagen. Berlin, Hamburg, Bayern und Niedersachsen haben das Umwandlungsverbot bereits eingesetzt. Das Verbot sollte Ende 2025 auslaufen, laut Koalitionsvertrag wird diese Deadline nun um weitere fünf Jahre gestreckt.

Klimaschutz im Gebäudesektor

Wie auch die Regierung zuvor nennen Union und SPD den Gebäudesektor als zentral für die Erreichung der Klimaziele in Deutschland und Europa. Das Heizungsgesetz soll abgeschafft werden, wobei damit nur die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gemeint ist, nicht das gesamte Gesetz. Das Ziel ist, Klimaschutz im Gebäudesektor “technologieoffener, flexibler und einfacher” zu gestalten.

Sanierungs- und Heizungsförderungen werden nach wie vor ein expliziter Blickpunkt bleiben, mit dem Ziel, CO2 so weit wie möglich so vermeiden. Die nationalen Gebäudeeffizienzklassen im GEG sollen in diesem Rahmen zukünftig mit den europäischen Nachbarländern “harmonisiert” werden. Zudem setzen sich Union und SPD dafür ein, die Umsetzungsfristen der EU-Gebäuderichtlinien (EPBD) zu verlängern. Diesen ist nach bisherigem Recht bis zum 29.05.2026 Folge zu leisten.

Starthilfe Wohneigentum

Familien sollen künftig in der Wohneigentumsbildung unterstützt werden. Die Maßnahmen sollen steuerliche Erleichterungen mit sich bringen und eine “eigenkapitalersetzende” Wirkung haben.

Umsetzungsrahmen ungewiss

Die neue Regierung hat im Bereich Bauen und Wohnen – und weit darüber hinaus – große Herausforderungen vor sich. Zuvor war es nicht möglich, die versprochenen 400.000 jährlichen Wohnbauprojekte umzusetzen. Viele Experten halten das für einen bedeutsamen Grund für die immer schneller explodierenden Mieten. Dieses Problem soll durch die Einführung des Gebäudetyp E und die Maßnahmen rund um den “Wohnbau-Turbo” in Angriff genommen werden.

Der Koalitionsvertrag skizziert viele positive Entwürfe für Bauen und Wohnen. Doc nur weil Maßnahmen im Vertrag stehen, heißt das nicht, dass diese auch umgesetzt werden. Die Ampel hat nach einer Analyse des Politik-Portals “Frag den Staat” nur knapp ein Viertel ihres damaligen Koalitionsvertrags umsetzen können. Wie der 34. US-Präsident Dwight D. Eisenhower schon so eindringlich sagte: “Pläne sind nichts, Planung ist alles.”

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