Wirtschaft

Sozialabgaben steigen ins Unermessliche - Bürokratie allein verschlingt 25 Milliarden Euro

Sozialversicherungen kosten Arbeitnehmer und Unternehmen aktuell schon 42 Prozent des Bruttogehalts, Tendenz steigend. Die Bürokratie allein dafür verschlingt bereits 25 Milliarden Euro. Bürokratie-Wahnsinn Deutschland - die Details.
09.06.2025 05:51
Lesezeit: 4 min

Deutsches Sozialversicherungssystem ist komplex

Die Abgaben vom Lohn für Sozialversicherungen steigen und steigen. Aktuell müssen Arbeitgeber und Gehaltsempfänger insgesamt rund 42 Prozent des Bruttolohns für die Krankenkasse, Rente, Pflege und Arbeitslosenversicherung abführen. Das ist jedoch nur eine Momentaufnahme, denn viele Experten befürchten, dass diese Sozialabgaben schon bald bis auf 50 Prozent steigen könnten. Die Finanzhaushalte der Krankenkassen, der Pflege, der Rente und auch der Arbeitslosenversicherung sind in einem denkbar schlechten Zustand. Allerdings ist dies nicht das einzige Problem – allein die Verwaltung der Sozialleistungen kostet heute bereits 25 Mrd. Euro, die eben nicht in Leistungen fließen. Das sind nach einer neuen Auswertung des Arbeitgeberverbandes 1,3 Prozentpunkte der gesamten Einnahmen.

Rund 750 Mrd. Euro geben die deutschen Sozialversicherungen jedes Jahr für Leistungen wie Rente, Krankenversorgung, Arbeitslosengeld und Pflege aus. Die Organisation dahinter ist komplex, insgesamt fast 378.000 Beschäftigte organisieren die Leistungen dieser großen Organisationen. Damit sind in der Verwaltung der Sozialversicherung mehr Menschen beschäftigt als in der Landwirtschaft. Das kostet natürlich sehr viel Geld, das nicht in Leistungen an die Bürger weitergegeben werden kann. Die rund 25 Mrd. Verwaltungskosten der Sozialversicherungen liegen nach einer neuen Auswertung der Arbeitgeberverbände deutlich zu hoch. Wie Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger ausführte, betragen allein die Verwaltungskosten schon mehr, als für Wohngeld, Elterngeld und Bafög insgesamt ausgegeben wird. Er fordert eine effizientere, kostenbewusste und digitale Verwaltung der Sozialversicherung und fordert die Bundesregierung auf, hier Reformen auf den Weg zu bringen, um die Beitragsbelastung für Arbeitgeber und Versicherte zu reduzieren.

Verwaltungskostenanteile bei den einzelnen Versicherungen sehr unterschiedlich

Je nach Versicherung zeigen sich jedoch sehr unterschiedliche Anteile der Verwaltungsausgaben. Relativ gering sind diese bei der Rentenversicherung mit 1,2 Prozent Anteil an den Einnahmen. Nach Auswertung der Arbeitgeberverbände sind dies jedoch auch schon 4,8 Mrd. Euro jährlich. Die Kranken- und Pflegeversicherungen benötigen schon 4 Prozent und verursachen mit insgesamt 10,9 Mrd. Euro bei der Krankenkasse und zusätzlich 2,2 Mrd. Euro bei den Pflegekassen die absolut höchsten Verwaltungsausgaben.

11,5 Prozent sind es bei der gesetzlichen Unfallversicherung und ganze 14 Prozent bei der Arbeitslosenversicherung, die damit die höchsten relativen Kosten verursacht. Dies liegt in erster Linie an den sehr unterschiedlichen Verwaltungsaufgaben. So ist beispielsweise die Betreuung bei der Arbeitslosenversicherung vielschichtig und verlangt eine individuelle und damit auch aufwändige Betreuung.

Arbeitgeberverbände sehen Einsparpotenziale

Die Auswertungen des Arbeitgeberverbandes zeigen auf, dass es durchaus Potenziale gibt, die bestehenden Strukturen und organisatorischen Abläufe zu straffen. Auch wird angemahnt, dass gesetzliche Vorgaben die Verwaltung oft unnötig komplizieren, wie etwa durch die vor wenigen Jahren eingeführte Grundrente, bei der ein Zuschlag zur Monatsrente im Einzelfall aufwändig ermittelt werden muss. Allein in diesem Bereich liegt der Verwaltungsaufwand um ein Zehnfaches höher als die durchschnittlichen Verwaltungskosten im Rentenbereich.

Grundsätzlich sieht der Arbeitgeberverband die Einsparpotenziale im Bereich der Rente und auch Unfallversicherung in einer besseren Koordination der verschiedenen Rentenversicherungsträgern und Berufsgenossenschaften. Die Rentenversicherung besteht heute aus 14 einzelnen Trägern auf Landesebene, zusätzlich aus der Rentenversicherung Bund und der Knappschaft Bahn/See, die ebenfalls vom Bund aus gesteuert wird. Diese Träger sind nach Auffassung des Arbeitgeberverbandes nicht effizient koordiniert, was sich am Beispiel der betriebenen Rehakliniken veranschaulichen lässt. Hier seinen verschiedene Träger an denselben Standorten mit Kliniken aktiv und würden nicht angemessen zusammenarbeiten. Und auch die branchenmäßig gegliederten Unfallversicherungen hätten es bis heute nicht geschafft, ein einheitliches IT-System zu etablieren.

Arbeitgeber haben Eigeninteresse an Einsparungen

Von den hohen Kosten in der Verwaltung der Sozialversicherungen sind die Arbeitgeber selbst betroffen. Die Beiträge für Rente, Krankenkasse, Pflege und Arbeitslosenversicherung werden zur Hälfte von den Erwerbstätigen und zur Hälfte von den Arbeitgebern getragen. Deshalb ist es einleuchtend, dass auch die Arbeitgeberverbände ein Interesse an der Einsparung von Verwaltungskosten haben.

Zentrale Forderung ist deshalb ein Angleich der sehr unterschiedlichen Strukturen in den einzelnen Sozialversicherungsbereichen. Auch wird gefordert, dass die Träger innerhalb eines Sozialversicherungsbereiches der gleichen Aufsichtsbehörde unterstellt sein sollten.

Sozialverband VdK setzt auf Steuerzuschüsse für versicherungsfremde Leistungen

Einen ganz anderen Ansatz zur Einsparung bei den Sozialversicherungen hat der Sozialverband VdK gemacht. Um ein weiteres Ansteigen der Sozialversicherungsbeiträge zu vermeiden, sollten nach Meinung des Sozialverbandes die versicherungsfremden Leistungen durch höhere Steuerzuschüsse des Bundes finanziert werden, die durch eine Steuerreform generiert werden könnten.

Bei den versicherungsfremden Leistungen, die von den Sozialversicherungen bezahlt werden handelt es sich etwa um Leistungen für pflegende Angehörige durch die Pflegeversicherung, die Anrechnung von Erziehungszeiten bei der Rente oder auch die Leistungen der Krankenversicherung für beitragsfreie Angehörige. Wie Verena Bentele vom Sozialverband VdK klarstellte, seinen dies zwar wichtige Aufgaben der Gesellschaft, sie erklärte es allerdings zu einem Skandal, dass diese Leistungen durch die Beitragzahlungen der Beschäftigten finanziert werden müssen. Ihrer Meinung nach müssten auch Beamte, Selbstständige oder Abgeordnete, die keine Beiträge zu den Sozialversicherungen leisten oder privat versichert sind, hier mit in die Verantwortung genommen werden.

Entlastung der Sozialversicherungen um 100 Milliarden Euro

Der Reformvorschlag des Sozialverbandes VdK soll zu einer Entlastung der Sozialversicherung in Höhe von 100 Milliarden Euro führen können. Insgesamt sind die deutschen Sozialversicherungen mit 70,8 Milliarden Euro durch versicherungsfremde Leistungen belastet und das obwohl hierfür bereits Bundeszuschüsse gezahlt werden. Nach Berechnungen des Sozialverbandes werden bei der Rentenversicherung versicherungsfremde Leistungen in Höhe von aktuell 108 Milliarden Euro geleistet, von denen jedoch nur 84,3 Milliarden Euro durch Bundeszuschüsse gedeckt werden. Es bleibt also eine Unterfinanzierung von 23,9 Milliarden Euro. Wie Bentele weiter ausführte, sind dadurch die Rentenbeiträge um 1,5 Prozent höher als eigentlich nötig. Ähnlich sieht es bei der Krankenversicherung aus – hier beträgt die Unterfinanzierung der versicherungsfremden Leistungen 37,7 Milliarden Euro, was zu 2,21 Prozent höheren Beiträgen führe.

Die Entlastung aus einer zusätzlichen Finanzierung durch Steuerzuschüsse wäre durchaus enorm. So berechnete der Sozialverband, dass bei einem Bruttomonatslohn von 3.500 Euro bereits 73,50 Euro alleine für die Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen fällig werden. Würden diese über Steuerzuschüsse finanziert, können Arbeitnehmer und Arbeitgeber pro Jahr um jeweils 882 Euro entlastet werden, was insgesamt einem Betrag von 1764 Euro entspricht.

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