Finanzen

Lebensversicherung verkaufen: Wie Sie die Lebensversicherung zu Geld machen können

Bei einem Verkauf der Lebensversicherung erhält man in aller Regel mehr Geld als bei einer Kündigung des Vertrags. Während der Versicherer lediglich den Rückkaufswert auszahlt, bekommt man bei speziellen Ankäufern meist mehr Geld. Aber auch beim Verkauf gibt es einige Aspekte, die man bedenken sollte.
02.08.2025 12:22
Lesezeit: 4 min

Ohne Not sollten Sie keine Lebensversicherung verkaufen

Wer kurzfristig Geld braucht, denkt schon einmal über die Kündigung der eigenen Lebensversicherung nach. Doch das ist oft nicht die beste Alternative und nur in Ausnahmefällen sinnvoll, da man dabei zu viel Geld verschenkt. Der Verkauf der Lebensversicherung kann eine bessere Option sein, denn das bringt in der Regel mehr Geld. Bei einer Kündigung wird der Versicherer immer nur den Rückkaufswert auszahlen – ein Verkauf an spezialisierte Ankäufer zwischen 1,5 und 4 Prozent mehr bringen. Allerdings gilt es hier, einige Aspekte zu beachten.

Generell sollte man sich gut überlegen, ob man eine Lebensversicherung durch Kündigung oder Verkauf beendet. In beiden Fällen verzichtet man auf eine weitere Verzinsung des gesparten Guthabens, auf die jährlichen Überschüsse und eben auch auf den Abschlussbonus, der am Ende der Laufzeit gezahlt wird. Es lohnt sich finanziell immer am meisten, den Vertrag bis zum Ende der Laufzeit fortzuführen. Wer die monatlichen Beiträge nicht mehr zahlen kann oder will, kann den Vertrag auch beitragsfrei stellen und ihn damit behalten.

Lebensversicherungen verkaufen: Wie es funktioniert und wann es möglich ist

Nicht alle Lebensversicherungen lassen sich an einen Ankäufer verkaufen. So interessieren sich die meisten Aufkäufer nur für kapitalbildende und keine fondsgebundenen Versicherungen. Auch sind Lebensversicherungen, die im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossen wurden, nicht verkäuflich. Das Gleiche gilt für die staatlich geförderten Verträge, wie die Rürup- oder Riester-Rentenversicherungen.

Grundsätzlich muss der Vertrag bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit ein Ankauf überhaupt geprüft wird. So muss beispielsweise der Rückkaufswert der Versicherung über einer bestimmten Wertgrenze liegen und die Vertragslaufzeit noch mindestens drei Jahre betragen. Auch sollte der Vertrag über einen hohen Garantiezins verfügen, weshalb einige Aufkäufer auch nur Verträge berücksichtigen, die vor dem Jahr 2015 abgeschlossen wurden. Auch muss der Versicherer unter der Aufsicht der Bafin stehen. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, stehen die Chancen gut, um ein Angebot von einem Ankäufer zu erhalten. Eine Prüfung des eigenen Vertrags ist bei seriösen Anbietern kostenlos.

Wer seine Lebens- oder auch Rentenversicherung verkauft, tritt damit alle Ansprüche und Leistungen aus dem Vertrag an den Käufer ab und bekommt dafür Geld. Wichtig zu wissen – auch der Hinterbliebenenschutz ist damit in den meisten Fällen hinfällig. Beim Verkauf gehen alle Rechte auf die Auszahlung zum Vertragsende auf den Aufkäufer über. Er zahlt normalerweise dann die monatlichen Beiträge weiter, profitiert von der garantierten Verzinsung, den Überschüssen und auch dem Schlussbonus. Der Verkäufer der Versicherung bleibt oft auch nach dem Verkauf als Versicherungsnehmer eingetragen im Versicherungsschein, andere Versicherer akzeptieren aber auch einen Aufkäufer als neuen Versicherungsnehmer. Im ersten Fall bekommt der ursprüngliche Versicherungsnehmer dann noch gelegentlich Post vom Versicherer, z. B. über den Stand des Guthabens.

Ablauf des Verkaufsprozesses beim Verkauf der Lebensversicherung

Um ein Angebot einzuholen, muss der Versicherte zunächst beim bevorzugten Aufkäufer persönliche Daten und Daten zum Vertrag in ein Online-Formular eingeben. Zu den Vertragsdaten gehören beispielsweise Vertragsnummer und Versicherer, Vertragslaufzeit und Rückkaufswert. Der Rückkaufswert sollte in diesem Fall aktuell beim Versicherer abgefragt werden, da er sich monatlich ändert.

Nachdem die Daten eingegeben wurden, muss der Versicherte noch dem Aufkäufer eine Informationsvollmacht erteilen. Dadurch ist dieser berechtigt, alle Informationen beim Versicherer direkt zu überprüfen und eventuell noch weitere Informationen einzuholen. Die unterschriebene Vollmacht wird dann zusammen mit einer Kopie des Versicherungsscheins an den Aufkäufer gesendet. Folgende Angebote gelten zumeist für 14 Tage und bieten die Möglichkeit, weitere Angebote einzuholen.

Kommt es zu einem Ankauf, übersendet der Versicherte den unterschriebenen Kaufvertrag sowie den originalen Vertrag der Lebensversicherung. Danach informiert der Aufkäufer den Versicherer über die Abtretung des Vertrages und zahlt dem Verkäufer den Kaufpreis. Der ganze Prozess lässt sich in ca. 3 bis 8 Wochen abwickeln.

Danach sollte der ehemals Versicherte die monatlichen Beitragszahlungen einstellen und ggf. den Dauerauftrag kündigen. Für den Fall, dass der Verkäufer der Versicherung allerdings stirbt, sind die Angehörigen verpflichtet, sowohl den Versicherer als auch den Aufkäufer darüber zu informieren.

Welche weiteren Folgen der Verlauf der Lebensversicherung hat

Mit dem Verkauf der Lebensversicherung erlöschen allerdings auch Zusatzversicherungen wie beispielsweise eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Unfallversicherung. Bei manchen Versicherern ist es möglich, die Zusatzversicherung zur Berufsunfähigkeit in einen eigenständigen Vertrag umzuwandeln.

Auch der Hinterbliebenenschutz geht bei einem Verkauf meist verloren. Dieser Schutz sorgt dafür, dass Angehörige eine festgelegte Summe bekommen, wenn der Versicherte während der Vertragslaufzeit stirbt. Für den Fall, dass der Aufkäufer den Vertrag weiter fortführt, bleibt allerdings auch der Hinterbliebenenschutz erhalten. Doch darauf sollte sich der Versicherte nicht verlassen und nur selten bekommen Hinterbliebene noch vom Aufkäufer noch etwas Geld, wenn der Versicherte kurz nach dem Vertragsverkauf stirbt.

Die meisten Ankäufer behalten sich eine Kündigung des Versicherungsvertrages in ihren Ankaufbedingungen vor. In diesem Fall erlischt der Hinterbliebenenschutz dann auch vollständig. Um die Familie abzusichern, kann es dann sinnvoll sein, eine Risikolebensversicherung in Betracht zu ziehen.

Wie viel Geld man beim Verkauf erwarten kann

Wer unterschiedliche Anbieter für den verkauf einer Lebensversicherung prüft, wird auch unterschiedliche Angebote erhalten. In den meisten Fällen liegt der Ankaufspreis aber über dem normalen Rückkaufswert, den der Versicherer bei einer Kündigung zahlen würde. Zumeist liegen die Ankaufspreise zwischen 1,5 bis 4 Prozent über diesem Rückkaufswert. Damit vergüten die Aufkäufer dem Versicherten einen Teil der Gewinne, die nun der Aufkäufer bis zum Vertragsende der Versicherung realisieren kann. Bei besonders gut verzinsten Verträgen kann der prozentuale Aufschlag auch höher ausfallen.

Steuerliche Aspekte beim Verkauf der Lebensversicherung

Bei einem Verkauf der Lebensversicherung müssen die Gewinne in vielen Fällen versteuert werden. Ausnahme sind hier Verträge, die vor 2005 abgeschlossen wurde und in die mindestens 5 Jahre lang eingezahlt wurde. In diesen Fällen sind die Gewinne steuerfrei. Bei allen jüngeren Verträgen ist der Versicherer verpflichtet, das zuständige Finanzamt nach dem Verkauf unmittelbar zu informieren. Dabei meldet er auch den Kaufpreis für den Vertrag und die bislang eingezahlten Beiträge. Liegt der Kaufpreis dann höher, ist ein Gewinn entstanden, der mit 25 Prozent Abgeltungsteuer zu versteuern ist. Zusätzlich werden auch noch Solidaritätsbeitrag und ggf. Kirchensteuer fällig. Da der Versicherer das Finanzamt jedoch nur informiert und die Steuern nicht selbst abführt, muss der Verkäufer der Versicherung die Gewinne selbst in der Steuererklärung angeben als Kapitalerträge.

Für den Fall, dass die Freibeträge für Kapitalerträge noch nicht ausgeschöpft wurden, können sie dabei eingetragen werden. Sie mindern den Gewinn und damit auch die Steuer.

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Jede Anlage am Kapitalmarkt ist mit Chancen und Risiken behaftet. Der Wert der genannten Aktien, ETFs oder Investmentfonds unterliegt auf dem Markt Schwankungen. Der Kurs der Anlagen kann steigen oder fallen. Im äußersten Fall kann es zu einem vollständigen Verlust des angelegten Betrages kommen. Mehr Informationen finden Sie in den jeweiligen Unterlagen und insbesondere in den Prospekten der Kapitalverwaltungsgesellschaften.

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