Finanzen
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Wann greift die Privathaftpflicht bei Sach- und Personenschäden rund ums Eigenheim?

Ein Unfall auf dem eigenen Grundstück, ein herabfallender Ziegel oder ein geplatzter Waschmaschinenschlauch mit Wasserschäden bei den Nachbarn: Eigenheimbesitzer haften in vielen Fällen persönlich und das unter Umständen mit dem gesamten Privatvermögen. Dabei ist vielen Eigentümern nicht bewusst, wie weit die Haftungspflicht reicht. Eine solide private Haftpflichtversicherung ist deshalb eine zielführende Absicherung, insbesondere bei Schäden, die Dritte betreffen.
25.06.2025 19:33
Aktualisiert: 25.06.2025 19:33
Lesezeit: 5 min
Wann greift die Privathaftpflicht bei Sach- und Personenschäden rund ums Eigenheim?
(Bildquelle: freepik)

Wenn ein Besuch auf dem Grundstück zur Kostenfalle wird

Ein typischer Fall aus der Praxis: Eine Freundin kommt zum Gartenkaffee vorbei, stolpert über eine ungesicherte Stufe auf der Terrasse und zieht sich eine schwere Bänderverletzung zu. Die Behandlungskosten übernimmt zunächst die Krankenkasse, diese fordert allerdings zumeist Regress. Zusätzlich entstehen womöglich Schadenersatzforderungen, zum Beispiel für einen Verdienstausfall oder Schmerzensgeld. Ohne eine passende Absicherung sind die finanziellen Folgen mitunter ruinös.

Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) waren im Jahr 2022 circa 25 Prozent der gemeldeten Haftpflichtschäden sogenannte Gehwegunfälle auf Privatgrundstücken. Besonders häufig betroffen waren Hauseigentümer mit älteren Immobilien, bei denen Stolperfallen, ungesicherte Baustellen oder eine mangelhafte Beleuchtung übersehen wurden.

Diese Schäden passieren häufiger, als man denkt

Das Spektrum möglicher Schäden im privaten Wohnumfeld ist breit. Typische Risiken sind mitunter:

  • Herabfallende Dachziegel oder Äste bei Sturm (besonders relevant bei einer versäumten Verkehrssicherungspflicht)
  • Wasserschäden durch überlaufende oder defekte Geräte, wenn beispielsweise eine defekte Waschmaschine in der darunter befindlichen Mietwohnung für teure Schäden sorgt
  • Verletzungen durch Glätte oder Eis, zum Beispiel auf Gehwegen, die nicht ausreichend geräumt wurden
  • Beschädigungen durch Kinder oder Haustiere, wenn zum Beispiel ein Besucherhund einen Passanten beißt oder ein Kind beim Ballspielen ein fremdes Auto zerkratzt

Solche Vorfälle erreichen je nach Schadenshöhe schnell fünfstellige Beträge. Ohne eine entsprechende Absicherung tragen Betroffene diese Kosten allein. Das wird schnell existenzbedrohend, wenn nicht genug Ersparnisse für die Begleichung vorhanden sind. Daher ist es in den meisten Fällen dringend angeraten, für einen umfassenden und passgenauen Versicherungsschutz zu sorgen. Durch den modularen Aufbau vieler Lösungen besteht die Möglichkeit, einen maßgeschneiderten Schutz zusammenzustellen.

Wer haftet wann?

Die Rechtslage ist eindeutig. Laut § 823 BGB haftet, wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen verletzt. Eigentümer haften zudem für sogenannte Verkehrssicherungspflichten, also dafür, dass von ihrem Grundstück keine Gefahr für Dritte ausgeht. Das gilt auch dann, wenn sie Handwerker beauftragen oder Hausmeisterdienste in Anspruch nehmen. Versäumnisse dieser beauftragten Personen rechnet man meist dem Eigentümer zu.

Ein Beispiel: Löst sich im Zuge einer Sanierung ein schlecht gesichertes Bauteil und verletzt eine Passantin, haftet unter Umständen der Bauunternehmer ebenso wie der Hauseigentümer, je nach Einzelfall sogar gesamtschuldnerisch.

Was eine gute Haftpflichtpolice abdecken sollte

Nicht jede Police schützt ausreichend. Viele günstige Haftpflichtversicherungen decken Basisrisiken ab, lassen jedoch wichtige Bausteine aus. Worauf ist also zu achten?

Wichtige Leistungsmerkmale einer soliden Privathaftpflicht sind in erster Linie:

  • Deckungssumme von mindestens 10 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden
  • Einschluss von Gefälligkeitsschäden (zum Beispiel bei geleisteter Umzugshilfe)
  • Mitversicherung von Angehörigen und Lebenspartnern im Haushalt
  • Allmählichkeitsschäden (zum Beispiel bei schleichend austretendem Wasser)
  • Schutz bei Schlüsselverlust (beispielsweise bei vermieteten Einliegerwohnungen)

Empfehlenswert ist des Weiteren die regelmäßige Aktualisierung bestehender Policen, besonders nach einem Hauskauf oder größeren Umbaumaßnahmen. Der GDV weist darauf hin, dass viele Altverträge Risiken im Zusammenhang mit Eigenheimen nicht automatisch mit abdecken.

Grenzen der Haftpflicht und was zusätzlich nötig ist

Die Privathaftpflichtversicherung schützt nicht bei selbst erlittenen Schäden, bei vorsätzlichem Handeln oder bei Schäden an gemieteten oder geliehenen Gegenständen des täglichen Gebrauchs wie beispielsweise einer Bohrmaschine des Nachbarn. Auch bei Schäden durch eigene vermietete Immobilien ist zumeist eine zusätzliche Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht notwendig. Besitzer von Mehrfamilienhäusern prüfen am besten zusätzlich, ob das Objekt gewerblich genutzt wird und ob daraus resultierende Risiken abgesichert sind. Für Eigentümer mit Photovoltaikanlagen beziehungsweise Balkonkraftwerken, Pools oder Einliegerwohnungen gelten oft erweiterte Haftungstatbestände.

Versicherungslücke oder Überschneidung? Das ist zu klären

Gerade in Kombination mit Wohngebäude-, Hausrat- und gegebenenfalls Vermieterpolicen besteht die Gefahr von Doppelversicherungen oder Lücken. Deshalb gilt: Wer ein Eigenheim besitzt, sollte regelmäßige Kontrollen des Versicherungsschutzes vornehmen und Veränderungen im Bedarf prüfen.

Vor allem nach dem Kauf zusätzlicher Grundstücke, bei baulichen Erweiterungen oder der Vermietung von Räumen ist das relevant. Eine ganzheitliche Risikoanalyse in Zusammenarbeit mit Versicherungsexperten oder Maklern ist ebenfalls sinnvoll. Das gilt insbesondere dann, wenn mehrere Policen parallel laufen oder größere Werte auf dem Spiel stehen.

Wenn ein Besuch auf dem Grundstück zur Kostenfalle wird

Ein typischer Fall aus der Praxis: Eine Freundin kommt zum Gartenkaffee vorbei, stolpert über eine ungesicherte Stufe auf der Terrasse und zieht sich eine schwere Bänderverletzung zu. Die Behandlungskosten übernimmt zunächst die Krankenkasse, diese fordert allerdings zumeist Regress. Zusätzlich entstehen womöglich Schadenersatzforderungen, zum Beispiel für einen Verdienstausfall oder Schmerzensgeld. Ohne eine passende Absicherung sind die finanziellen Folgen mitunter ruinös.

Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) waren im Jahr 2022 circa 25 Prozent der gemeldeten Haftpflichtschäden sogenannte Gehwegunfälle auf Privatgrundstücken. Besonders häufig betroffen waren Hauseigentümer mit älteren Immobilien, bei denen Stolperfallen, ungesicherte Baustellen oder eine mangelhafte Beleuchtung übersehen wurden.

Diese Schäden passieren häufiger, als man denkt

Das Spektrum möglicher Schäden im privaten Wohnumfeld ist breit. Typische Risiken sind mitunter:

  • Herabfallende Dachziegel oder Äste bei Sturm (besonders relevant bei einer versäumten Verkehrssicherungspflicht)
  • Wasserschäden durch überlaufende oder defekte Geräte, wenn beispielsweise eine defekte Waschmaschine in der darunter befindlichen Mietwohnung für teure Schäden sorgt
  • Verletzungen durch Glätte oder Eis, zum Beispiel auf Gehwegen, die nicht ausreichend geräumt wurden
  • Beschädigungen durch Kinder oder Haustiere, wenn zum Beispiel ein Besucherhund einen Passanten beißt oder ein Kind beim Ballspielen ein fremdes Auto zerkratzt

Solche Vorfälle erreichen je nach Schadenshöhe schnell fünfstellige Beträge. Ohne eine entsprechende Absicherung tragen Betroffene diese Kosten allein. Das wird schnell existenzbedrohend, wenn nicht genug Ersparnisse für die Begleichung vorhanden sind. Daher ist es in den meisten Fällen dringend angeraten, für einen umfassenden und passgenauen Versicherungsschutz zu sorgen. Durch den modularen Aufbau vieler Lösungen besteht die Möglichkeit, einen maßgeschneiderten Schutz zusammenzustellen.

Wer haftet wann?

Die Rechtslage ist eindeutig. Laut § 823 BGB haftet, wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen verletzt. Eigentümer haften zudem für sogenannte Verkehrssicherungspflichten, also dafür, dass von ihrem Grundstück keine Gefahr für Dritte ausgeht. Das gilt auch dann, wenn sie Handwerker beauftragen oder Hausmeisterdienste in Anspruch nehmen. Versäumnisse dieser beauftragten Personen rechnet man meist dem Eigentümer zu.

Ein Beispiel: Löst sich im Zuge einer Sanierung ein schlecht gesichertes Bauteil und verletzt eine Passantin, haftet unter Umständen der Bauunternehmer ebenso wie der Hauseigentümer, je nach Einzelfall sogar gesamtschuldnerisch.

Was eine gute Haftpflichtpolice abdecken sollte

Nicht jede Police schützt ausreichend. Viele günstige Haftpflichtversicherungen decken Basisrisiken ab, lassen jedoch wichtige Bausteine aus. Worauf ist also zu achten?

Wichtige Leistungsmerkmale einer soliden Privathaftpflicht sind in erster Linie:

  • Deckungssumme von mindestens 10 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden
  • Einschluss von Gefälligkeitsschäden (zum Beispiel bei geleisteter Umzugshilfe)
  • Mitversicherung von Angehörigen und Lebenspartnern im Haushalt
  • Allmählichkeitsschäden (zum Beispiel bei schleichend austretendem Wasser)
  • Schutz bei Schlüsselverlust (beispielsweise bei vermieteten Einliegerwohnungen)

Empfehlenswert ist des Weiteren die regelmäßige Aktualisierung bestehender Policen, besonders nach einem Hauskauf oder größeren Umbaumaßnahmen. Der GDV weist darauf hin, dass viele Altverträge Risiken im Zusammenhang mit Eigenheimen nicht automatisch mit abdecken.

Grenzen der Haftpflicht und was zusätzlich nötig ist

Die Privathaftpflichtversicherung schützt nicht bei selbst erlittenen Schäden, bei vorsätzlichem Handeln oder bei Schäden an gemieteten oder geliehenen Gegenständen des täglichen Gebrauchs wie beispielsweise einer Bohrmaschine des Nachbarn. Auch bei Schäden durch eigene vermietete Immobilien ist zumeist eine zusätzliche Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht notwendig. Besitzer von Mehrfamilienhäusern prüfen am besten zusätzlich, ob das Objekt gewerblich genutzt wird und ob daraus resultierende Risiken abgesichert sind. Für Eigentümer mit Photovoltaikanlagen beziehungsweise Balkonkraftwerken, Pools oder Einliegerwohnungen gelten oft erweiterte Haftungstatbestände.

Versicherungslücke oder Überschneidung? Das ist zu klären

Gerade in Kombination mit Wohngebäude-, Hausrat- und gegebenenfalls Vermieterpolicen besteht die Gefahr von Doppelversicherungen oder Lücken. Deshalb gilt: Wer ein Eigenheim besitzt, sollte regelmäßige Kontrollen des Versicherungsschutzes vornehmen und Veränderungen im Bedarf prüfen.

Vor allem nach dem Kauf zusätzlicher Grundstücke, bei baulichen Erweiterungen oder der Vermietung von Räumen ist das relevant. Eine ganzheitliche Risikoanalyse in Zusammenarbeit mit Versicherungsexperten oder Maklern ist ebenfalls sinnvoll. Das gilt insbesondere dann, wenn mehrere Policen parallel laufen oder größere Werte auf dem Spiel stehen.


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