Unternehmen

Industriestrompreis kommt: EU-Kommission für Subventionen bei Investitionen in grüne Technologien

Brüssel öffnet das Tor für einen Industriestrompreis – aber nicht ohne Gegenleistung. Unternehmen dürfen auf staatliche Hilfe hoffen, müssen dafür aber in ihre grüne Zukunft investieren. Wer profitieren kann.
25.06.2025 15:28
Aktualisiert: 25.06.2025 17:44
Lesezeit: 2 min
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Industriestrompreis kommt: EU-Kommission für Subventionen bei Investitionen in grüne Technologien
Industriestrompreis: Ein zentrales Element der neuen EU-Regeln ist, dass die Hilfen an Investitionen in eine klimafreundlichere Wirtschaft gekoppelt sein müssen. (Foto: dpa) Foto: Daniel Vogl

Der Weg für einen Industriestrompreis zur Entlastung energieintensiver Unternehmen ist frei. Mit einem neuen Beihilferahmen erlaubt die EU-Kommission künftig unter bestimmten Voraussetzungen direkte staatliche Subventionen, um Strompreise für energieintensive Unternehmen zu senken.

EU-Kommission macht Weg frei für Industriestrompreis

„Es ist ein Instrument, um den Klimaschutz voranzutreiben, die Widerstandsfähigkeit Europas zu stärken und sicherzustellen, dass unsere Industrie weltweit wettbewerbsfähig bleibt“, sagte Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera in Brüssel.

Ziel ist es, den Umbau der Industrie hin zur Klimaneutralität voranzutreiben, ohne dass die Wirtschaft zu sehr in Mitleidenschaft gezogen wird. Die Subventionen sollen energieintensive und im internationalen Wettbewerb stehende Unternehmen für eine Übergangszeit unterstützen.

Die Kommission spricht explizit von einer Brückenhilfe, bis die Energiewende weiter fortgeschritten ist und die Strompreise durch den Ausbau von Netzen und erneuerbaren Energien wieder auf einem international wettbewerbsfähigen Niveau liegen.

Preisnachlass mit Deckel und klaren Grenzen

Konkret erlaubt der neue Rahmen einen Nachlass von bis zu 50 Prozent auf den Großhandelsstrompreis, allerdings höchstens für die Hälfte des jährlichen Stromverbrauchs einer Firma. Zudem darf der Preis durch die Subventionen nicht unter 50 Euro pro Megawattstunde sinken.

Die Maßnahme ist darüber hinaus zeitlich befristet: Subventionen dürfen nur für maximal drei Jahre pro Unternehmen gewährt werden und müssen bis spätestens Ende 2030 auslaufen. Am Montag hatte bereits das Handelsblatt über Details berichtet.

Wer profitieren kann

Von den Strompreisbeihilfen dürfen ausschließlich Unternehmen profitieren, die für ihre Produktion einen hohen Strombedarf haben und deren Branche zugleich stark in den internationalen Handel eingebunden ist. Diese doppelte Voraussetzung soll sicherstellen, dass nur Betriebe unterstützt werden, die durch hohe Energiepreise im weltweiten Wettbewerb besonders stark unter Druck geraten sind.

In Deutschland sind etwa die Chemie- und Stahlindustrie große und gleichzeitig energieintensive Branchen, die wegen der hohen Energiekosten unter Zugzwang stehen. Laut Statistischem Bundesamt ist die Produktion energieintensiver Industriezweige seit Anfang 2022 fast durchgehend gefallen und hat sich deutlich schwächer entwickelt als die Gesamtindustrie. Die fünf Industriebranchen mit dem stärksten Energieverbrauch beschäftigten laut Bundesamt 2021 knapp eine Million Menschen.

Die schwarz-rote Bundesregierung hatte in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, energieintensive Unternehmen mit einem Industriestrompreis zu entlasten, sofern die EU-Regeln für staatliche Beihilfen dies zuließen.

Subventionen nur gegen Investitionen in grüne Technologien

Ein zentrales Element der neuen EU-Regeln ist, dass die Hilfen an Investitionen in eine klimafreundlichere Wirtschaft gekoppelt sein müssen. So will die Kommission verhindern, dass sich Unternehmen auf den staatlichen Subventionen ausruhen und Gewinne ohne Gegenleistung einstreichen.

Mindestens die Hälfte der staatlichen Unterstützung muss demnach in konkrete Projekte zur Modernisierung und zum Abbau von CO₂-Emissionen der Unternehmen fließen. Gefördert werden dürfen dabei ausschließlich neue oder modernisierte Anlagen. Zudem sind Förderungen ausgeschlossen, wenn Maßnahmen bereits aus anderen Töpfen Fördergelder erhalten.

Zu den möglichen förderfähigen Investitionen zählen laut EU-Kommission unter anderem der Ausbau erneuerbarer Energien, der Aufbau von Stromspeichern, Maßnahmen zur Erhöhung der Flexibilität auf der Nachfrageseite, Effizienzsteigerungen sowie der Einsatz von Elektrolyseuren zur Produktion von grünem oder CO₂-armem Wasserstoff. Unter bestimmten Umständen sollen auch Förderungen für Gas und Atomkraft möglich sein.

Milliarden an privaten Investitionen erwartet

Mit dem neuen Rahmen will die Kommission nicht nur kurzfristige Entlastung schaffen, sondern langfristig ein Investitionssignal setzen. Staatliche Beihilfen sollen gezielt Lücken schließen und dabei vor allem private Investitionen mobilisieren.

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