Praktika und Probearbeiten: Darauf müssen Berufseinsteiger achten
Wer am Beginn seines Berufswegs steht, kennt oft die eigenen Rechte nicht. Besonders bei Praktika herrscht Unklarheit, was erlaubt ist – und was nicht. In vielen Branchen war es früher üblich, dass Praktikanten unentgeltlich arbeiten, um Erfahrung zu sammeln. Diese Praxis existiert stellenweise noch heute, ist rechtlich aber nur unter klar definierten Bedingungen zulässig. Denn Praktikanten haben – entgegen der landläufigen Meinung – durchaus Anspruch auf grundlegende Arbeitnehmerrechte. Ziel eines Praktikums ist es, den Berufseinsteiger auf selbstständige Tätigkeiten vorzubereiten. Dazu wird in der Regel ein befristeter Vertrag abgeschlossen, der aber explizit Elemente eines Praktikums enthält. Dieser unterscheidet sich vom klassischen befristeten Arbeitsverhältnis, da die Tätigkeit an Ausbildungszwecke geknüpft ist.
Ein häufiger Irrtum besteht auch im Vergleich von Praktikum und Probezeit. Während die Probezeit dazu dient, die Eignung eines Mitarbeiters für die konkrete Stelle zu testen, verfolgt das Praktikum das Ziel, den Praktikanten umfassend auszubilden. Daraus ergeben sich Unterschiede bei Rechten und Pflichten – und beim Kündigungsschutz. Im Folgenden gibt's einen Überblick über die wichtigsten Regeln und Rechte:
1. Maximale Dauer eines Praktikums
Ein Praktikum darf höchstens zwölf Monate dauern, es sei denn, Sonderregelungen greifen. Bei Teilzeit kann das Praktikum anteilig verlängert werden, maximal um sechs Monate. Auch längere entschuldigte Fehlzeiten – etwa krankheitsbedingt – können die Praktikumszeit verlängern. Auf Vorschlag des Mentors darf die Dauer verkürzt werden, jedoch höchstens auf die Hälfte der ursprünglichen Laufzeit.
2. Was Arbeitgeber leisten müssen
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Praktikanten aktiv in den Arbeitsprozess einzubinden und ein konkretes Ausbildungsprogramm bereitzustellen. Dieses Programm ist vertraglich festzuhalten. Passiert dies nicht, verletzt der Arbeitgeber seine Pflichten. Im Extremfall kann der Praktikant seine Ansprüche sogar gerichtlich durchsetzen.
3. Kündigungsschutz während des Praktikums
Ein Arbeitgeber darf das Praktikum nicht kündigen, weil er unzufrieden mit der Arbeitsleistung ist. Nur außergewöhnliche Gründe wie ein grober Pflichtverstoß, unentschuldigtes Fernbleiben von der Arbeit über fünf Tage oder strafrechtlich relevantes Verhalten rechtfertigen eine Beendigung. Wirtschaftliche Schwierigkeiten des Unternehmens, etwa ein Insolvenzverfahren, können ebenfalls zur Auflösung führen.
4. Unbezahltes Praktikum – was steht Praktikanten zu?
Selbst bei unbezahlten Praktika, die als freiwillige Praktika gelten, haben Praktikanten Rechte. Zwar wird kein Arbeitsvertrag geschlossen, doch der Arbeitgeber muss bestimmte Aufwendungen – etwa für Verpflegung und Fahrt – erstatten. Auch sind Arbeitszeiten, Pausenregelungen und Arbeitsschutzvorgaben einzuhalten. Zudem muss der Arbeitgeber ein detailliertes Ausbildungsprogramm bieten.
5. Unterschiede zwischen Praktikum und Probezeit
Eine Probezeit dauert maximal sechs Monate und kann bei Krankheit verlängert werden. Währenddessen kann das Arbeitsverhältnis regulär gekündigt werden, wenn sich der Mitarbeiter als ungeeignet erweist. Die Kündigungsfristen sind dabei verkürzt. Im Gegensatz dazu darf ein Praktikum nicht mit Verweis auf unzureichende Leistung abgebrochen werden – außer bei groben Pflichtverletzungen. Auch bei Kündigungen während der Probezeit können finanzielle Abfindungen vereinbart werden.


