Immobilien

Mängel beim Immobilienkauf: So setzen Käufer ihre Rechte durch

Wasser im Keller, Schimmel hinter der Tapete – und im Vertrag steht „gekauft wie gesehen“. Doch wer Mängel verheimlicht, verliert jeden Schutz: § 444 BGB hebelt den Gewährleistungsausschluss aus und zwingt den Verkäufer, Sanierung oder Rückzahlung zu leisten.
20.07.2025 06:03
Lesezeit: 3 min
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Mängel beim Immobilienkauf: So setzen Käufer ihre Rechte durch
Tipps im Umgang mit versteckten Mängeln beim Immobilienkauf ( Foto: iStock/ Roberto Jimenez). Foto: Roberto Jimenez

Im Folgenden:

  • Warum versteckte Mängel so häufig sind und welchen Kosten sie auslösen.
  • Wann „gekauft wie gesehen“ nicht gilt – dank aktueller BGH-Urteile.
  • Wie Käufer Beweise sammeln, Fristen einhalten und Ansprüche durchsetzen.

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