Finanzen

Prestigeprojekt der CSU: Gescheiterte Pkw-Maut kostet Steuerzahler weitere Millionen

Die gescheiterte Pkw-Maut in Deutschland wird für die Steuerzahler noch teurer: Der Bund zahlt zusätzlich etwa 270 Millionen Euro mehr Schadenersatz an die geplanten Betreiber des Projekts. Die Gegenfinanzierung im Bundeshaushalt soll durch eine Erhöhung der sogenannten globalen Minderausgabe erfolgen – wie genau dies geschehen soll, ist unklar.
04.09.2025 09:38
Lesezeit: 2 min

Gescheiterte Pkw-Maut kostet Steuerzahler weitere Millionen

Die gescheiterte Pkw-Maut in Deutschland wird für die Steuerzahler noch teurer. Der Bund zahlt zusätzlich einen Schadenersatz von rund 27 Millionen Euro an die geplanten Betreiber, wie das Bundesverkehrsministerium der DPA auf Anfrage mitteilte. Diese Summe ist als neuer Betrag im Bundeshaushalt 2025 geplant. Damit zahlt der Bund insgesamt rund 270 Millionen Euro Schadenersatz an die geplanten Betreiber der Pkw-Maut.

Die Summe von 27 Millionen Euro ist enthalten in der Vorlage des Bundesfinanzministeriums für die sogenannte Bereinigungssitzung des Bundestags-Haushaltsausschusses an diesem Donnerstag. 2023 musste der Bund nach einem Schiedsverfahren zur Erhebung der Pkw-Maut bereits 243 Millionen Euro Schadenersatz für an die eigentlich vorgesehenen Betreiber der Pkw-Maut zahlen.

Weiteres Schiedsverfahren

Die neu hinzugekommenen 27 Millionen Euro resultieren aus einem weiteren Schiedsverfahren, und zwar zum gekündigten Vertrag zur „Automatischen Kontrolle der Infrastrukturabgabe“, wie die gescheiterte Pkw-Maut genannt wurde. Dieses Verfahren wurde nun nach Angaben des Verkehrsministeriums nach Erlass eines Schiedsspruchs durch die Zahlung von rund 27 Millionen Schadenersatz beendet.

Die Gegenfinanzierung im Bundeshaushalt soll durch eine Erhöhung der sogenannten globalen Minderausgabe erfolgen - wie genau dies geschehen soll, ist unklar. Laut Ministerium wird die konkrete Gegenfinanzierung am Jahresende im Rahmen der Rechnungslegung festgelegt.

Die österreichische Firma Kapsch TrafficCom AG teilte Ende Juni mit, dass eine Tochtergesellschaft aufgrund einer vergleichsweisen Einigung mit der Bundesrepublik Deutschland zur Beendigung eines Schiedsverfahrens eine Zahlung von rund 27 Millionen Euro erhalten werde. Kapsch gehörte zum vorgesehenen Betreiberkonsortium der Pkw-Maut.

Hoher Schaden für Steuerzahler

Die Pkw-Maut – ein Prestigeprojekt der CSU in der damaligen Bundesregierung - war im Juni 2019 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) als rechtswidrig gestoppt worden, weil sie aus Sicht der Richter Ausländer diskriminiert hätte. Inländer wären nach den Plänen bei der Kfz-Steuer so entlastet worden, dass sie insgesamt nicht mehr gezahlt hätten als vorher.

Die vorgesehenen Betreiber forderten zunächst 560 Millionen Euro Schadenersatz, nachdem der Bund die Verträge kurz nach dem Urteil gekündigt hatte. Der damalige Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) wies Forderungen der Firmen zurück. Daraufhin folgte ein Schiedsverfahren.

Im Juli 2023 gab das Verkehrsministerium unter Scheuers Nachfolger Volker Wissing (damals FDP) bekannt, 243 Millionen Euro Schadenersatz an die Firma Autoticket zu zahlen – das Gemeinschaftsunternehmen des Mautspezialisten Kapsch und des Ticketanbieters CTS Eventim sollte eigentlich Betreiberin der Pkw-Maut sein.

Grüne kritisieren CSU

„Scheuer kostet den Steuerzahler immer noch neue Millionen“, sagte die Grünen-Haushälterin Paula Piechotta der dpa. Die Strafzahlungen hätten die früheren Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) und Scheuer mit ihrer europarechtswidrigen Idee einer Pkw-Maut ausschließlich für Ausländer verursacht: „Geld, was deutlich besser für die schnellere Sanierung von zum Beispiel Autobahnbrücken angelegt wäre.“

Scheuer droht im Zusammenhang mit der gescheiterten Pkw-Maut ein Prozess. Die Berliner Staatsanwaltschaft klagte ihn wegen uneidlicher Falschaussage vor dem Maut-Untersuchungsausschuss des Bundestags an. Auch gegen den ehemaligen Staatssekretär Gerhard Schulz wurde Anklage erhoben, wie die Staatsanwaltschaft vor zwei Wochen mitteilte. Das Landgericht Berlin muss nun entscheiden, ob es die Anklage zulässt.

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