Neuerungen für 2026 geplant
In der Rentenpolitik sind einschneidende Neuerungen für 2026 geplant. Zunächst einmal werden die Beitragsbemessungsgrenzen steigen. Diese geben an, bis zu welchem Einkommen Rentenbeiträge in die gesetzliche Rentenkasse gezahlt werden müssen. Im Jahr 2026 steigt die Beitragsbemessungsgrenze um fünf Prozent auf 8.450 Euro pro Monat. Es werden also 400 Euro mehr vom Einkommen als bislang für Rentenversicherungsbeiträge herangezogen. Der maximale Beitrag zur Rentenversicherung erhöht sich für Arbeitnehmer um 37,20 Euro im Monat. Gutverdiener müssen also höhere Beiträge leisten, andere Renteneinzahler profitieren hingegen von den Neuregelungen.
So erhalten Mütter, die Kinder vor 1992 geboren haben, nun auch die volle Anerkennung ihrer Erziehungszeiten durch die Mütterrente III. Auch dürfen Rentner, die weiterhin arbeiten wollen, dann bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen durch die dann gültige Aktivrente. Für Kinder wird hingegen ein staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot eingerichtet, die sogenannte Frührente.
Mit den geplanten Änderungen tritt eine Abkehr von den bisherigen Rentenprinzipien in Kraft, die unter anderem auch flexiblere Übergänge zwischen dem Erwerbsleben und dem Ruhestand ermöglicht.
Die Mütterrente III: Gleichbehandlung aller Eltern
Mit der Mütterrente III werden Eltern, die Kinder vor 1992 geboren haben, nun Eltern mit jüngeren Kindern bei der Rentenberechnung gleichgestellt. Sie erhalten dann ebenfalls drei ganze Jahre als Kindererziehungszeiten angerechnet. Bislang wurden für diese Kinder nur zweieinhalb Jahre bei der Rente berücksichtigt. Wie Rentenbescheid24 mitteilte, soll die neue Mütterrente spätestens ab 2028 umgesetzt werden und dann rückwirkend ab 2027 gelten bzw. ausgezahlt werden.
Allerdings ist wichtig zu wissen, dass bei Beziehern von Sozialleistungen die neue Mütterrente III sowohl auf das Wohngeld als auch auf die Grundsicherung angerechnet werden kann. Gleiches gilt für die Bezieher einer Witwenrente.
Aktivrente: Rentner dürfen bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen
Eine wichtige Neuerung ist auch die Aktivrente, mit der Rentner, die weiterhin arbeiten wollen, bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen dürfen. Die Neuregelung gilt für alle Rentner, die bereits die Regelaltersgrenze erreicht haben und wird ab Januar 2026 schon aktiv werden.
Dieser steuerliche Vorteil soll dabei bereits beim Lohnsteuerabzug greifen und muss nicht erst mit der Steuererklärung geltend gemacht werden. Außerdem soll dieser steuerfreie Zuverdienst nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Das bedeutet, dass der Zuverdienst dann auch nicht den Steuersatz für das übrige Einkommen erhöht.
Allerdings soll diese Neuregelung nur für Rentner gelten, die in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis weiterarbeiten wollen. Selbstständige sollen von der Neuregelung ausgenommen sein, wie Rentenbescheid24 mitteilte. Dies hat bereits für umfangreiche Kritik gesorgt.
Aktivrente fördert die soziale Ungerechtigkeit
Bei der Kritik an der Aktivrente geht es in erster Linie um die soziale Gerechtigkeit. Dabei wird vom Institut der Deutschen Wirtschaft (DIW) angeführt, dass insbesondere Besserverdienende von den Vorzügen der Aktivrente profitieren würden, da sie auch im Alter eher sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Für Rentner mit einem niedrigen Einkommen hingegen, sind oft nur Minijobs zusätzlich im Alter drin. Sie können also von den Vorteilen der Aktivrente praktisch nicht profitieren. Dadurch werden nach Meinung vieler Rentenexperten die soziale Ungleichheit im Alter weiter verschärft. Auch verschärft wird dabei die Ungleichheit zwischen Männern und Frauen, da Männer häufiger auch im Alter regulär beschäftigt sind.
Die dritte Kritik bezieht sich auf die Ungerechtigkeit zwischen Alt und Jung. Für die Jungen wird das nämlich teuer, sie müssen nicht nur höhere Rentenbeiträge einzahlen, um die Rentengarantie zu finanzieren, sondern werden auch über ihre Steuern noch zur Finanzierung der Aktivrente belastet.
Außerdem ist nicht vorgesehen, dass auch selbstständige Rentner von der Aktivrente profitieren können. Hier wird angeführt, dass es keinen sachlichen Grund gäbe, warum diese benachteiligt werden sollten.
Aktivrente verstößt gegen das Neutralitätsprinzip im deutschen Steuersystem
Von den Kritikern der Aktivrente wird auch angeführt, dass das neue Modell gegen die Prinzipien unseres Einkommensteuersystems verstößt. Nach diesem wird in Deutschland nur nach der Höhe des Einkommens besteuert, unabhängig von der Person des Steuerzahlers. Mit diesem Neutralitätsprinzip wird die im Grundgesetz vorgeschriebene Gleichheit vor dem Gesetz erfüllt.
Durch die Einführung der Aktivrente wird dieses Prinzip dann aufgeweicht, denn es macht die Steuerpflicht von der Person des Steuerpflichtigen abhängig. Rentner würden als steuerlich privilegiert, andere Arbeitnehmer müssen hingegen die volle Abgabenlast tragen. Hierdurch würden also die Grundsätze des deutschen Einkommenssteuerprinzips außer Kraft gesetzt.
Frühstartrente soll bereits die Altersvorsorge von Kindern staatlich fördern
Die geplante Frühstartrente ist eine weitere Neuerung im deutschen Rentensystem. Durch sie sollen ab Januar 2026 allen Kindern ab dem sechsten Lebensjahr zehn Euro in ein individuelles Altersvorsorgedepot eingezahlt werden durch den Staat. Dieses Kapital soll dann bis zum Renteneintritt angespart werden und kann durch weitere private Einzahlungen aufgestockt werden, wie Renteneintritt24 erklärte. Auch sollen die Erträge aus diesem Kapital bis zum Renteneintritt steuerfrei bleiben, verschiedenen Hochrechnungen zufolge könnten dadurch bis zu 2.500 Euro zusätzliche Rente realisiert werden.
Die staatlichen 10 Euro monatlich sind dabei jedoch nur ein Grundstock. Familien können diese Basis aber nutzen und zusätzlich privat in das Depot einzahlen, um einen nennenswerten Kapitalstock aufzubauen. Die Frühstartrente mit zehn Euro monatlich vom Staat hat dabei eher symbolischen Charakter. Zehn Euro monatlich ab dem sechsten Lebensjahr mit zwölf Jahren Einzahlung bis zur Volljährigkeit sparen natürlich kein nennenswertes Kapital an, insbesondere bei den heutigen Kapitalmarktrenditen.
Rentenpaket sieht eine Stabilisierung des Rentenniveaus bis 2031 vor
Neben den beschriebenen Neuregelungen für die Rente sieht das Rentenpaket 2025 vor allen Dingen eine Stabilisierung des Rentenniveaus auf 48 Prozent des Durchschnittslohns bis 2031 vor. Damit ist also nicht gemeint, dass Rentner einen Anspruch auf 48 Prozent ihres letzten Gehalts haben, denn maßgeblich ist eben der Durchschnittslohn.
Von Kritikern des Rentenpakets wird bemängelt, dass die geplanten Rentenreformen wieder nur eine Symptombekämpfung darstellen und keine wirkliche Systemreform bringen. Auch wenn die Aktivrente dazu beitragen könnte, den Fachkräftemangel zu bekämpfen, so hat sie doch eine Reihe von Schwächen, wie oben beschrieben. Auch die Frühstartrente ist nicht der große Wurf, weil die staatlichen Einzahlungen eben sehr gering sind. Bei der Reform der Mütterrente zeigt sich auch, dass das demografische Problem verschärft wird. Denn sowieso müssen die immer weniger Beitragszahler die zusätzlichen Rentenzahlungen aus der Mütterrente finanzieren.
Wie die Wirtschaftsweise Veronika Grimm bereits warnte, werden fehlende echte Systemreformen dazu führen, dass auch in Zukunft die Sozialversicherungsbeiträge immer weiter steigen müssen. Ursprünglich sollten sie bei 40 Prozent gedeckelt werden, sie könnten jedoch auf bis zu 45 Prozent des Bruttolohns bis zum Ende der Legislaturperiode steigen.

