Bitcoin-Milliarden – Prozess um Streamingportal "movie2k.to"
Vom größten illegalen Streaming-Portal zum Milliardenvermögen: Wie die Betreiber von "movie2k.to" mit Bitcoin ein riesiges Kapital anhäuften, soll nun vor Gericht aufgearbeitet werden. Zudem steht im Raum, wer Anspruch auf diesen Schatz hat.
Im Mittelpunkt stehen der illegale Streamingdienst "movie2k.to", Vorwürfe der Geldwäsche, Steuerhinterziehung sowie ein Milliardengewinn, auf den selbst die sächsische Landesregierung blickt: Vor dem Landgericht Leipzig muss sich der 42 Jahre alte mutmaßliche Drahtzieher des Portals unter anderem wegen gewerbsmäßiger Geldwäsche in 146 Fällen verantworten. Neben ihm ist ein 39-Jähriger angeklagt, dem Geldwäsche in 46 Fällen und Steuerhinterziehung vorgeworfen werden.
Worum geht es in diesem Verfahren?
Das Streamingportal "movie2k.to" war 2008 gestartet und stellte über Jahre hinweg hunderttausende Raubkopien bereit. Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Dresden war es Mitte 2012 mit rund 880.000 Raubkopien von Filmen und Serien das größte derartige Portal in Deutschland. "Bis zu 2,5 Millionen Menschen auf der ganzen Welt nutzten dieses Portal am Tag", sagte Staatsanwalt Patrick Pintaske bei der Verlesung der Anklageschrift.
Nach Darstellung der Anklage zielten die Betreiber vor allem auf Millionenerlöse aus Werbeverträgen. Später boten sie zusätzlich einen bevorzugten Zugang im Abo mit schnellerem und komfortablerem Zugriff an. Die Einnahmen beliefen sich laut Ermittlern auf mehrere Millionen Euro. Im Mai 2013 wurde das Streamingportal abgeschaltet, die Verantwortlichen verschwanden für Jahre.
Wie entstand der Bitcoin-Schatz im Milliardenwert?
Der Hauptangeklagte investierte den Angaben zufolge den Großteil der Erlöse in Bitcoins. "Insgesamt erwarb er 136.000 Bitcoins", heißt es in der Anklageschrift. Nach seiner Festnahme im Jahr 2023 übergab er den Ermittlungsbehörden knapp 50.000 davon. Laut Landeskriminalamt handelt es sich um die bislang größte Sicherstellung von Kryptowährung durch deutsche Behörden.
Die zuständige Generalstaatsanwaltschaft Dresden verkaufte die Kryptowährung Mitte 2024, da sie einen Wertverlust befürchtete. "Innerhalb von knapp vier Wochen wurden die Bitcoins in kleinen Tranchen veräußert", sagte die Sprecherin des Leipziger Landgerichts, Katrin Seidel. Aufgrund der massiven Kurssteigerung erzielte der Verkauf rund 2,64 Milliarden Euro. Dieses Geld wurde laut Seidel auf ein Konto bei der Landesjustizkasse überwiesen und dort seither verwahrt.
Die Generalstaatsanwaltschaft geht zudem davon aus, dass der 42-Jährige weitere rund 57.000 Bitcoins besitzt. Beim aktuellen Kurs entspräche das einem Wert von rund drei Milliarden Euro. Darüber hinaus soll er beim Verkauf der Kryptowährung während seines Untertauchens mindestens 125 Millionen Euro durch Geldwäsche erzielt haben. Wo sich diese Vermögenswerte befinden, ist bislang ungeklärt.
Was wird dem Hauptangeklagten vorgeworfen?
Mit erheblicher krimineller Energie habe der Hauptangeklagte versucht, Herkunft und Veräußerung der Bitcoins zu verschleiern, betonte die Generalstaatsanwaltschaft zum Auftakt des Prozesses. Demnach verschob er das Vermögen wiederholt auf verschiedene Konten im Ausland, nutzte falsche Identitäten, inszenierte Scheinverkäufe und bediente sich dubioser Finanzagenten. "Er spürte den Druck der Ermittler und wollte sich so deren Zugriff entziehen", betonte Staatsanwalt Pintaske.
Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft dem Mann zudem vorgeworfen, in rund 220.000 Fällen urheberrechtlich geschützte Werke illegal verwertet zu haben. Nach Einschätzung des Landgerichts sind diese Urheberrechtsverstöße inzwischen jedoch verjährt und daher nicht mehr Teil des aktuellen Strafverfahrens.
Über Jahre hinweg fahndeten die Ermittler auch international nach den Hauptverantwortlichen. Zwei Männer, darunter der Programmierer, wurden Ende 2019 festgenommen. Sie legten umfassende Geständnisse ab und unterstützten die Behörden bei den weiteren Ermittlungen gegen den damals noch flüchtigen zweiten Hauptbetreiber. 2023 wurden sie rechtskräftig zu Bewährungsstrafen verurteilt. Im selben Jahr wurde der mutmaßliche Chef des Portals, der nun vor Gericht steht, im Ausland festgenommen.
Wer hat Anspruch auf das Geld?
Rechtlich gelten nach Angaben der Gerichtssprecherin derzeit noch die Angeklagten als Eigentümer, solange kein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Sollte der Hauptangeklagte freigesprochen werden, würde das Geld an ihn zurückfließen. Im Falle einer Verurteilung entscheidet die Wirtschaftsstrafkammer in Leipzig jedoch auch über eine mögliche Einziehung des Vermögens.
Die Vermögensabschöpfung soll erlittene Schäden ausgleichen. Möglich sind etwa Schadensersatzforderungen von Filmgesellschaften oder Steuerforderungen gegen die Angeklagten im Ausland. "Wer einen Anspruch und in welchem Umfang hat, wird dann in einem sogenannten Vollstreckungsverfahren geklärt", sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft. Verbleibt danach noch Geld, fließt es in die Landeskasse. Der Prozess wird am 5. März fortgesetzt. Weitere Verhandlungstage sind bis Mitte Mai geplant.


