Digitalpakt 2030: Wenn der Ausbauwille in Meetings versickert
„Wenn es so weitergeht, dauert der Glasfaserausbau noch 40 Jahre.“ So trocken fasste Jan Budden, bis März 2025 Geschäftsführer der Deutsche Giganetz GmbH, im Frühjahr dieses Jahres in einem Interview mit dem Handelsblatt das digitale Dilemma Deutschlands zusammen. Während Länder wie Estland, Norwegen und die Schweiz längst in der digitalen Champions League spielen, ringt Deutschland noch immer um Grundsatzentscheidungen und Zuständigkeiten – und zeigt dabei wenig politischen Mut. „Wir verlieren zu viel Zeit mit Abstimmungen, statt endlich zu bauen“, so Budden weiter.
Der 57-jährige Manager hat sich nach fünf Jahren an der Spitze des Unternehmens aus der operativen Führung zurückgezogen. Er berät jetzt Investoren und Versorger beim Netzausbau und spricht offen über die strukturellen Hindernisse, die den Fortschritt bremsen. Und wenn Budden spricht, richtet sich seine Kritik vor allem gegen die politischen Strukturen: Zu viele Gremien, zu wenig Verantwortung und zu viel Misstrauen im System bremsen den Fortschritt. Zuständigkeiten würden hin- und hergeschoben, bis schließlich niemand mehr entscheidet und der Ausbauwillen in Meetings versickert.
Die zuständige Bundesnetzagentur, kurz BNetzA, eigentlich Hüterin von Wettbewerb und digitalem Fortschritt hierzulande, wurde im Juni 2025 vom Verwaltungsgericht Köln offiziell gerügt. Die Behörde müsse „ihre Arbeitsabläufe beschleunigen“, hieß es im Urteil. Ein Schlichtungsverfahren, das laut Gesetz binnen vier Monaten erledigt sein sollte, zog sich über zwei Jahre hin.
Recherchen der WirtschaftsWoche und anderer Medien zeigen, dass das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) in mehreren Verfahren direkten Einfluss auf Entscheidungen der BNetzA genommen hat – häufig zugunsten der Deutschen Telekom AG. Hintergrund ist die doppelte Rolle des Staates: Über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hält der Bund rund 28 Prozent der Telekom-Anteile und profitiert so jährlich von Dividenden in Milliardenhöhe.
Achim Berg, bis Mai 2023 Präsident des Digitalverbands Bitkom, warnte schon früh vor der Doppelrolle des Staates und möglichen Zielkonflikten. „Wenn der Staat Anteilseigner und Regulierer zugleich ist, fehlt die neutrale Distanz“, so Berg im Frühjahr 2023 gegenüber der WirtschaftsWoche. Eine zu strikte Regulierung könne die Investitionsbereitschaft der Telekom hemmen, zu nachsichtige Aufsicht wiederum den Wettbewerb verzerren.
Sein Nachfolger Ralf Wintergerst, seit Juni 2023 Bitkom-Präsident, griff diese Kritik im Frühjahr 2025 erneut auf. In der gleichen Zeitung warnte er, dass „der Staat Klarheit schaffen muss, ob er Investor, Regulierer oder Innovator sein will – alles zugleich funktioniert nicht“.
Und so berichten Wettbewerber wie Deutsche Glasfaser, Deutsche Giganetz oder Telefónica Deutschland von verzögerten Prüfungen und ausbleibenden Sanktionen. Sie sehen darin einen strukturellen Interessenkonflikt und stellen die politische Unabhängigkeit der BNetzA öffentlich infrage.
Datenschutz als politische Ausrede
Laut einer aktuellen Bitkom-Umfrage sehen 83 Prozent der deutschen Unternehmen die Datenschutzanforderungen als größte Hürde der Digitalisierung. Auf den weiteren Plätzen folgen der Mangel an Fachkräften (78 Prozent) und technische Sicherheitsauflagen (52 Prozent). Viele Unternehmen verzichten bereits auf KI-gestützte Systeme, weil sie fürchten, gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu verstoßen.
„Datenschutz darf kein politisches Alibi sein“, forderte Wintergerst im Februar 2025 im Handelsblatt. Allzu oft diene der Verweis auf Datenschutz als Begründung, um Digitalisierungsprojekte zu verzögern oder gar nicht erst zu starten. Tatsächlich, so Wintergerst, mangele es nicht an rechtlichen Rahmenbedingungen, sondern an deren einheitlicher Auslegung und mutiger Umsetzung.
Was als Schutzmaßnahme gedacht war, hat sich in der Praxis als Innovationsbremse erwiesen. „Viele Unternehmen wollen investieren, trauen sich aber nicht“, so Wintergerst. Die Folge sei ein Land, das hohe Datenschutzstandards einfordere, aber digitale Effizienz vermissen lasse. Für Wintergerst zeigt die Debatte um den Datenschutz zudem, wie politische Vorsicht zur strukturellen Blockade werden kann. Wo rechtliche Risiken überbetont werden, fehle der Mut zur Entscheidung – und genau das präge auch die Digitalpolitik insgesamt.
Digitalpolitik der Tippelschritte
Die Geschichte der deutschen Digitalisierung ist eine Geschichte der Verzögerung. Ob Breitbandstrategie, Gigabitpakt oder Digitalgipfel – die blumig-ambitionierten Schlagworte wechseln, die Ergebnisse jedoch bleiben gleichsam überschaubar. Zwischen Ankündigung und Umsetzung vergehen Jahre, zwischen Förderbescheid und Baubeginn oft ein ganzes Konjunkturprogramm.
Während in Frankreich staatliche Fonds den Glasfaserausbau flächendeckend vorantreiben, blockieren in Deutschland Vergabeverfahren, Einsprüche und kommunale Sonderrechte. Der Aufbau eines Mobilfunkmasts dauert Monate, weil Umweltauflagen, Brandschutz und Denkmalschutz nacheinander geprüft werden müssen.
Auch die Kommunen stehen vor systemischen Hürden. Fördergelder sind zwar vorhanden, dürfen aber nur nach komplexen EU-Beihilferegeln abgerufen werden. Der Bund genehmigt Projekte, die Länder prüfen sie nach, die Bezirke setzen sie um. Das Ergebnis sind bürokratische Staus, die sich in keinem Jahresbericht so eindrücklich zeigen wie in der Realität einer langsamen Leitung.
Deutschland neigt dazu, Technologie zunächst zu verrechtlichen, bevor sie praktisch nutzbar gemacht wird. Was andernorts als Innovation getestet wird, braucht hierzulande erst eine Datenschutzfolgenabschätzung, eine Zustimmung des Betriebsrats und eine Ausschreibung nach EU-Recht.
All das wäre akzeptabel, wenn der Prozess wenigstens schnell vonstattenginge. Doch das Gegenteil ist der Fall. Selbst für Testphasen sind Genehmigungen erforderlich, deren Erteilung Monate dauert. Inzwischen werden erste Stimmen laut, die ironisch eine „Digitalisierungsgenehmigungspflicht“ fordern, um auf den Widerspruch hinzuweisen, dass der Staat digitale Verfahren behindert, obwohl er sie rhetorisch fordert.
Manch einer dürfte sich bei all dem an das „Haus, das Verrückte macht“ aus dem Asterix-Film „Asterix erobert Rom“ (1976) erinnert fühlen, und an jene satirische Szene, in der Asterix und Obelix beim Versuch, den Passierschein A38 zu beantragen, an endlosen Formularen und Schaltern verzweifeln. Im Deutschland des Jahres 2025 ist diese Pointe längst Realität geworden.
Der Kern des Problems speist sich aus der politischen Kultur unseres Landes. Über Jahrzehnte wurde Digitalisierung als Verwaltungsaufgabe verstanden und nicht als strategische. Noch 2013 galt Breitband in Ministerien als technisches Thema, nicht als industriepolitisches. Entsprechend gering war der politische Ehrgeiz.
Das Ergebnis zeigt sich heute mit Funklöchern, veralteten Schulservern und papierbasierten Steuerprozessen, die unseren Alltag prägen. Und dort, wo die Technologie vorhanden ist, fehlt ihre Integration: Schulen verfügen über digitale Tafeln, aber keine IT-Administratoren. Behörden führen elektronische Akten ein, aber keine gemeinsamen Schnittstellen. Die Reihe ließe sich endlos fortführen.
Digitalpakt 2030: Ist der Digitalpakt 2.0 ein Lehrstück deutscher Verwaltungspolitik?
Nach monatelangem Ringen über Zuständigkeiten und die Verteilung der Mittel haben Bund und Länder Anfang Juni 2025 eine Grundsatzeinigung zum Digitalpakt 2.0 erzielt. Das auch als Digitalpakt 2030 bezeichnete Programm wurde von Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) gemeinsam mit den Kultusministern der Länder vorgestellt, eine formelle Unterzeichnung steht noch aus.
Im Kern geht es um die Neuauflage der Digitalförderung für Schulen, die um Elemente der Verwaltungsdigitalisierung erweitert werden soll. Der vorangegangene Konflikt drehte sich vor allem um zwei Punkte: Wer kontrolliert die Verwendung der Gelder – und wer ist für Wartung und IT-Support an den Schulen zuständig? Erst nach zähen Verhandlungen einigten sich Bund und Länder darauf, dass der Bund die Mittel bereitstellt, die Länder aber über die konkrete Umsetzung entscheiden. Der neue Pakt soll bis 2030 rund fünf Milliarden Euro für Schulen und digitale Verwaltungsstrukturen bereitstellen.
Doch selbst wenn die Mittel fließen, bleibt die Frage, welche digitale Infrastruktur Deutschland künftig tragen soll – und wer sie entwickelt? Hier richtet sich der Blick zunehmend auf die hiesige Digital-Industrie, die seit Jahren auf eine eigenständige europäische Digitalstrategie drängt.
In einem Interview mit der WirtschaftsWoche forderte SAP-Chef Christian Klein, dass europäische Unternehmen bei öffentlichen Digitalisierungsprojekten stärker berücksichtigt werden müssten. „Wenn die öffentliche Hand ausschließlich auf US-Plattformen setzt, schwächt sie ihre eigene technologische Basis“, sagte er. Der 45-Jährige sprach sich für eine Industriepolitik aus, die Vertrauen in heimische Anbieter fördert, statt auf Sicherheitsbedenken zu verweisen. Seine Worte lassen sich auch als Signal in eigener Sache lesen, denn SAP ist längst ein wichtiger Partner des Bundes und profitiert direkt von staatlichen Aufträgen.
Digitaler Flickenteppich ohne System
Tatsache ist: Das deutsche Digitalfundament gleicht einem Flickenteppich. Förderinitiativen und Pilotprojekte entstehen parallel, laufen aus und werden von neuen Programmen ersetzt, bevor sie überhaupt Wirkung entfalten können. Der DigitalPakt Schule ist ein Paradebeispiel dafür: Milliardeninvestitionen, aber kaum Kontrolle über Umsetzung und Nutzen.
Bis zum Stichtag 31. Dezember 2022 war laut Bundestagsdrucksache 20/7815 der Mittelabfluss aus dem Basis-DigitalPakt Schule auf rund 985 Millionen Euro beschränkt, obwohl insgesamt fast 4 Milliarden Euro gebunden waren. Zum Zeitpunkt Juni 2023 meldete der Bildungsspiegel, dass von insgesamt 6,5 Milliarden Euro Bundesmitteln lediglich 2,3 Milliarden Euro abgeflossen waren, also nur rund ein Drittel der verfügbaren Gelder.
Laut dem Bericht des Bundesrechnungshofs aus dem Jahr 2022 liegt die Hauptursache in den „komplexen Antrags- und Nachweisverfahren“ sowie der „zersplitterten Zuständigkeitsstruktur zwischen Bund, Ländern und Schulträgern“. Viele Schulträger verfügten zu Beginn des Programms weder über digitale Medienkonzepte noch über ausreichend Personal, um IT-Projekte fristgerecht zu planen und umzusetzen.
Bundesrechnungshof-Präsident Kay Scheller sprach in diesem Zusammenhang von einem Zustand, der „nicht länger hinnehmbar“ sei. „Mit dem heutigen Steinzeitniveau machen wir uns lächerlich“, sagte er bei der Vorstellung des Berichts am 9. August 2022. Seine Kritik zielte weniger auf die Schulen als auf die Verwaltungsprozesse, die den Digitalpakt lähmen. Förderprogramme, so Scheller, könnten nur wirken, „wenn sie einfach und verlässlich umgesetzt werden“.
Auch der Zwischenbericht zur Evaluation des DigitalPakt Schule vom 20. Dezember 2024 bestätigt den Rückstand. Im Durchschnitt dauert eine Maßnahme zur digitalen Ausstattung einer Schule fast ein Jahr, teils deutlich länger, bis sie vollständig abgeschlossen ist. Hinzu kommen Verzögerungen bei der Genehmigung technischer Standards zwischen Bund und Ländern. Die Frist zur Abrechnung aller Maßnahmen läuft noch bis Ende 2026.
Dass der Rückstand nicht nur technologisch, sondern auch organisatorisch ist, zeigt der Bericht des Bundesrechnungshofs vom April 2025. Präsident Scheller sprach auch dort von einem „Steinzeitniveau“ in der Finanzverwaltung. Das IT-Projekt Konsens, seit 16 Jahren in Arbeit, ist bis heute nicht funktionsfähig.
Der Staat verliert so jedes Jahr Milliarden Euro durch unzureichende Digitalisierung, fehlerhafte Schnittstellen und doppelte Förderungen. Auch in der Finanzverwaltung zeigt sich, wie teuer analoge Prozesse sind. „Jede Verbesserung des Steuervollzugs erhöht auch das Steueraufkommen“, heißt es im Bericht. Ein Prozent mehr Effizienz könnte zehn Milliarden Euro jährlich bringen.
Was ein Digitalpakt 2030 leisten müsste
Der im Juni 2025 beschlossene Digitalpakt 2.0 knüpft an den bisherigen DigitalPakt Schule an und erweitert ihn um Elemente der Verwaltungsdigitalisierung. Rund fünf Milliarden Euro stehen dafür zur Verfügung. Entscheidend ist jedoch weniger die Summe als die Struktur des Programms. Ein Digitalpakt 2030 mit Substanz müsste über klassische Fördermechanismen hinausgehen und eine Reform der digitalen Governance einleiten.
Dazu gehören einheitliche technische Standards für Schulen, Verwaltungen und Unternehmen, die verbindliche Verankerung digitaler Verfahren in allen Ressorts sowie eine Priorisierung von Projekten nach volkswirtschaftlichem Nutzen. Förderlinien müssten verschlankt, Doppelstrukturen abgebaut und der Fortschritt über ein zentrales Monitoring in Echtzeit überprüft werden. Nur mit klaren Zuständigkeiten und transparenter Umsetzung kann Verwaltungseffizienz entstehen.
Estland zeigt, wie eine funktionierende Digitalisierung aussehen kann. Nahezu alle Verwaltungsleistungen des baltischen Staates sind online verfügbar – vom Führerscheinantrag über die Schulvernetzung bis zur Unternehmensgründung. Nach Angaben des estnischen Digitalministeriums werden rund 99 Prozent aller öffentlichen Dienste elektronisch abgewickelt, Papierdokumente spielen keine Rolle mehr.
Schulen sind flächendeckend ans Glasfasernetz angeschlossen und nutzen eine nationale Lernplattform, über die Lehrkräfte, Eltern und Behörden Daten austauschen. Auch Verwaltungsprozesse laufen zentral über die sogenannte X-Road-Infrastruktur, die staatliche Register, Steuerbehörden und Kommunen miteinander verknüpft. Bürgerinnen und Bürger authentifizieren sich mit einer digitalen ID, die zugleich als Ausweis, Signatur und Versicherungskarte dient.
Laut dem „Digital Decade Country Report 2025“ erreichte Estland einen Indexwert von 98,9 für digitale öffentliche Dienste und zählt damit zu den führenden E-Government-Systemen Europas. Eine Steuererklärung dauert dort im Schnitt weniger als fünf Minuten und Wahlunterlagen können online eingereicht werden.
Bis es hierzulande soweit ist, dürfte allerdings noch mancher Passierschein A38 beantragt werden müssen – in dreifacher Ausfertigung, mit Stempel und Wartenummer.

