Unternehmen

Befristung von Arbeitsverträgen: Warum für Beschäftigte ab 52 Jahren Sonderregeln gelten

Arbeitgeber sollen zusätzlich motiviert werden, älteren Menschen neue Beschäftigungsmöglichkeiten zu bieten und dabei selbst flexibel planen zu können. Dafür hat der Gesetzgeber Sonderregeln für befristete Arbeitsverträge geschaffen. Wie Arbeitgeber von einer begrenzten Zeit auf Einstellung profitieren und welche Nachteile sich für Arbeitnehmer daraus ergeben können.
29.11.2025 12:23
Lesezeit: 4 min
Befristung von Arbeitsverträgen: Warum für Beschäftigte ab 52 Jahren Sonderregeln gelten
Befristete Arbeitsverträge ab 52 Jahren möglich: Die Sonderregelungen sehen dabei vor, dass für befristete Arbeitsverträge sowohl der Sachgrund als auch das Vorbeschäftigungsverbot entfallen kann. (Foto: dpa) Foto: Karolin Krämer

Im Folgenden:

  • Warum befristete Arbeitsverträge für Menschen ab 52 Jahren ohne Sachgrund möglich sind.
  • Welche Sonderregelungen im Teilzeit- und Befristungsgesetz ältere Arbeitslose unterstützen sollen.
  • Weshalb Arbeitgeber ehemalige Mitarbeiter nach viermonatiger Pause wieder befristet einstellen dürfen.

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Mirell Bellmann

Mirell Bellmann schreibt als Redakteurin bei den DWN über Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Zuvor arbeitete sie für Servus TV und den Deutschen Bundestag.

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