Gewerkschaftsbeitrag soll steuerlich bessergestellt werden
Union und SPD wollen Gewerkschaftsmitglieder steuerlich entlasten – ihre Beiträge sollen künftig zusätzlich zum Arbeitnehmerpauschbetrag absetzbar sein. Ab 2026 rechnet die Koalition mit Mindereinnahmen von rund 160 Millionen Euro.
Gewerkschaftsmitglieder sollen ihre Beiträge steuerlich künftig besser geltend machen können. Darauf haben sich nach Informationen der DPA Union und SPD geeinigt. Künftig sollen Gewerkschaftsbeiträge demnach zusätzlich zum Arbeitnehmerpauschbetrag als Werbungskosten geltend gemacht werden können – damit wirken sie sich immer steuermindernd aus und nicht nur, wenn man den Pauschbetrag übersteigt.
„Das entlastet Gewerkschaftsmitglieder und stärkt die Gewerkschaften und die Mitbestimmung in unserem Land“, erklärte die SPD-Finanzpolitikerin Frauke Heiligenstadt. Die Koalition hofft, dass die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft dadurch attraktiver wird.
Die Neuregelung soll noch in dieser Woche mit dem Steueränderungsgesetz 2025 im Bundestag beschlossen werden.
Reformanstrengungen: Koalition plant Steuerprivileg für Gewerkschaften
Nach Angaben aus Fraktionskreisen gehen die Änderungen auf eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag zurück. Der Arbeitnehmerpauschbetrag lag zuletzt bei 1230 Euro.
„Gewerkschaften erfüllen eine zentrale Funktion in der Arbeits- und Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland“, heißt es zur Begründung. „Die kollektive Koalitionsfreiheit ist ein tragendes Element des sozialen Rechtsstaats.“
Die Koalition will auch, dass Parteispenden bei der Steuer stärker berücksichtigt werden. Künftig sollen sie bis zu einer Höhe von insgesamt 6600 Euro bei Verheirateten (bisher 3300 Euro) sowie 3300 Euro bei Singles (bisher 1650 Euro) steuerbegünstigt sein.

