Politik

Steuerfreie Zuschläge auf Überstunden ab 2026 geplant: Warum die das Wirtschaftswachstum nicht ankurbeln

Steuerfreie Überstundenzuschläge sollen die Arbeitsmotivation der Deutschen ankurbeln: Mehrarbeit soll sich lohnen. Dafür vereinbarten Union und SPD im Koalitionsvertrag, die Zuschläge auf Überstunden, nicht auf den Grundlohn, für Vollzeitangestellte bei der Einkommensteuer freizustellen. Warum das ifo Institut diese Maßnahme als nicht wirksam beurteilt.
13.12.2025 20:23
Lesezeit: 3 min
Steuerfreie Zuschläge auf Überstunden ab 2026 geplant: Warum die das Wirtschaftswachstum nicht ankurbeln
Steuerfreie Überstundenzuschläge: Grund für die geringen Auswirkungen der geplanten Reform ist einer ifo-Studie zufolge, dass nur ein Bruchteil der Beschäftigten davon profitieren würde. (Foto: dpa) Foto: Roland Holschneider

Ifo: Reform der Überstundenzuschläge bringt fast nichts

Die von der schwarz-roten Bundesregierung geplante steuerliche Befreiung von Überstundenzuschlägen sorgt einer Studie zufolge kaum für mehr Jobs. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Untersuchung des Münchner Ifo-Instituts im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM). Durch die geplante Reform werde der Staat zwischen 11 und 45 Millionen Euro weniger einnehmen, geht aus der Studie hervor. Es könnten zwar zwischen 3000 und 12.000 Vollzeitstellen entstehen. Doch dies gleiche das Defizit steuerlicher Mindereinnahmen aber nicht aus. „Unterm Strich hätte die geplante Reform kaum Effekte auf Beschäftigung, Steueraufkommen und Wachstum“, sagte Ifo-Forscher Volker Meier.

Steuerfreie Zuschläge: Geringe Effekte auf Beschäftigung und Wirtschaft

Grund für die geringen Auswirkungen der geplanten Reform ist der Studie zufolge, dass auch nach der Reform nur ein Bruchteil der Beschäftigten Überstundenzuschläge erhalten dürfte. „Durchschnittlich ist bei diesen Vollzeitbeschäftigten mit sieben Überstunden pro Woche zu rechnen“, sagte Ifo-Forscher Leander Andres. „Die Steuerbefreiung wird ihre wöchentliche Arbeitszeit im Mittel allerdings nur um etwa eine halbe Stunde erhöhen.“

Im vergangenen Jahr haben den Angaben zufolge etwas weniger als 4,4 Millionen der insgesamt 39,1 Millionen Beschäftigten in Deutschland Überstunden geleistet:

  • Von diesen glichen 71 Prozent Überstunden durch ein Arbeitszeitkonto aus
  • 19 Prozent bekamen Überstunden nicht bezahlt
  • Lediglich 16 Prozent – insgesamt etwa 688.000 Beschäftigte – leisteten demnach tatsächlich bezahlte Überstunden

Vergütung der Überstunden bleibt weiter besteuert

In ihrem Koalitionsvertrag 2025 haben Union und SPD vereinbart, allein die Zuschläge auf die Überstundenvergütung in der Einkommensteuer freizustellen. Damit sollen Mehrarbeit gefördert und der Fachkräftemangel gedämpft werden. Unangetastet bleibt die Besteuerung der regulären Vergütung der Überstunden, betonte das Ifo-Institut.

Auch die Sozialabgabenpflicht auf die Überstundenzuschläge bleibt bestehen. Zudem soll die Reform nur für Vollzeitbeschäftigte gelten. Hinsichtlich des Volumens der Steuerbefreiung wird der maximale steuerfreie Zuschlag auf 25 Prozent der normalen Stundenvergütung beschränkt.

Deshalb werde nur Steuerfreiheit auf die Überstundenzuschläge weder zu nennenswerten Beschäftigungsgewinnen noch zu einem spürbaren Anstieg der Wirtschaftsleistung. INSM-Geschäftsführer Thorsten Alsleben fordert stattdessen umfassende Reformen zur generellen Entlastung von Steuern und Abgaben. Andere politisch diskutierte Maßnahmen der Renten- und Arbeitsmarktpolitik – wie etwa der Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte („Rente mit 63“), die Vermeidung der Mütterrente, der Erhöhung des Renteneintrittsalters oder der Kürzung des Bürgergelds –wären deutlich wirkungsvoller.

Überstundenzuschläge generieren steuerlicher Mindereinnahmen

Union und SPD erhoffen sich von der geplanten Befreiung der Überstundenzuschläge von der Einkommensteuer Beschäftigungsgewinne durch die Ausdehnung der Arbeitszeit der von der Neuregelung betroffenen Beschäftigten. Gleichzeitig ist aber mit Steuerausfällen aufgrund von Mitnahmeeffekten zu rechnen. Insgesamt sind moderate Beschäftigungsgewinne zu erwarten, deren Ausmaß allerdings von der Nutzung der Überstundenzuschläge durch Arbeitgeber und Beschäftigte abhängen.

Trotz zusätzlicher Staatseinnahmen in Form von Lohnsteuern, Sozialversicherungsbeiträgen und Gütersteuern, die aufgrund der steigenden Beschäftigung generiert werden, führt die Steuerbefreiung voraussichtlich zu einem fiskalischen Defizit aufgrund der Mitnahmeeffekte bei unverändertem Arbeitsangebotsverhalten. Das führt letztendlich dazu, dass die sich aus der Steuerbefreiung für Überstundenzuschläge ergebenden Steuerausfälle dadurch zwar weitgehend kompensiert werden, doch ein fiskalisches Defizit zwischen 11 Mio. und 45 Mio. Euro verbleibt.

Überstundenzuschläge steuerfrei – ab wann gilt das neue Gesetz?

Die steuerfreie Behandlung von Überstundenzuschlägen ist für 2026 geplant, sobald das entsprechende Gesetz verabschiedet ist. Bisher handelt es sich lediglich um eine geplante Maßnahme. Aktuell sind die Zuschläge noch steuer- und abgabenpflichtig, da der Gesetzesentwurf noch das parlamentarische Verfahren durchlaufen muss. Die geplante Regelung sieht eine Steuerfreiheit für Zuschläge vor, die 25 Prozent des Grundlohns nicht übersteigen.

Fazit: Bedarf großer Reformen und Abgabenentlastungen für alle

Die Steuerfreiheit für Überstundenzuschläge ist aus Sicht der Studie kein wirksames Instrument zur Bekämpfung des Fachkräftemangels oder zur Stärkung der Wirtschaft. Stattdessen wären strukturelle Reformen – etwa bei Rente und Bürgergeld – deutlich wirkungsvoller. INSM-Geschäftsführer Thorsten Alsleben kommentiert: „Es ist ja begrüßenswert, dass die Koalition versucht, Arbeitsanreize zu liefern. Aber Schwarz-Rot sollte sich auf die großen Reformen konzentrieren, die dazu führen, dass Steuern und Sozialabgaben für alle sinken, anstatt zu steigen.“ Das sei nötig und auch wirkungsvoll. „Arbeitsmarktpolitisches Kleinklein ist allenfalls ein Schokostreusel auf der Torte, aber ohne Torte bringt das nichts.“

Hinweis: Eine Auszahlung von Überstunden ist keine gesetzliche Pflicht. Das Arbeitszeitgesetz sieht einen Freizeitausgleich vor. Nur durch die Zustimmung der Vorgesetzten und in Absprache oder durch vertragliche Regelungen kann es zu einer Auszahlung der geleisteten Mehrarbeitsstunden kommen.

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Mirell Bellmann

Mirell Bellmann schreibt als Redakteurin bei den DWN über Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Zuvor arbeitete sie für Servus TV und den Deutschen Bundestag.

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