Politik

Linke fordert höhere Rentenbeiträge: Arbeitgeberanteil soll auf 60 Prozent steigen

Die Linke will Arbeitgeber stärker an der Finanzierung der Rentenversicherung beteiligen. Laut einem Thesenpapier soll der Arbeitgeberanteil am Rentenbeitrag schrittweise von derzeit 50 auf 60 Prozent erhöht werden. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags sieht die Forderung demnach als rechtlich zulässig an.
16.02.2026 10:28
Aktualisiert: 16.02.2026 10:28
Lesezeit: 1 min
Linke fordert höhere Rentenbeiträge: Arbeitgeberanteil soll auf 60 Prozent steigen
Die Linkspartei plant den Arbeitgeberanteil am Rentenbeitrag von 50 auf 60 Prozent zu erhöhen. Parteichefin Schwerdtner fordert mehr Beteiligung der Arbeitgeber (Foto: dpa). Foto: Kay Nietfeld

Bisher übernehmen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils die Hälfte des Beitragssatzes von derzeit 18,6 Prozent des Bruttolohns. Um auf ein auskömmliches Rentenniveau zu kommen, sollen Arbeitnehmer aber zusätzlich privat vorsorgen. Die Linke sieht sie deshalb einseitig belastet.

"Schuften ein Leben lang"

"Seit Jahren tragen die Beschäftigten die Hauptlast für ihre Altersvorsorge", sagte Parteichefin Ines Schwerdtner. "Sie schuften ihr Leben lang, sollen privat vorsorgen und am Ende reicht die Rente kaum zum Leben." An die Adresse der Arbeitgeber sagte sie: "Wer von der Arbeit der Beschäftigten profitiert, muss sich auch angemessen an ihrer sozialen Absicherung beteiligen."

Das Gutachten des wissenschaftlichen Diensts führt Beispiele an, dass die Beiträge zu einzelnen Sozialversicherungen nicht immer paritätisch - also jeweils zur Hälfte - von Arbeitgebern und Arbeitnehmern übernommen werden. In Sachsen etwa zahlen Arbeitnehmer mehr in die Pflegeversicherung ein als Arbeitgeber. In der Krankenversicherung übernahmen jahrelang die Arbeitnehmer allein den Zusatzbeitrag, der nun wieder hälftig geteilt wird.

Österreich als Modell

Die Linke orientiert sich vor allem am Modell der Rentenversicherung in Österreich. Die gesetzlichen Renten sind dort höher, aber mit 22,8 Prozent auch der Beitragssatz. Der wird dort nicht hälftig geteilt: Davon übernimmt die Arbeitgeberseite 12,55 Prozentpunkte, die Arbeitnehmerseite 10,25 Prozent.

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