Karnevalsschäden: Welche Versicherung übernimmt die Kosten?
Große Feier, kleiner Zwischenfall? An Fasching und Karneval passiert es immer wieder, dass Jecken oder ihr Eigentum Schaden nehmen. Gut zu wissen, welche Versicherung in welchem Fall tatsächlich zahlt.
Wenn Närrinnen und Narren in der fünften Jahreszeit unterwegs sind, ist die Stimmung meist fröhlich, ausgelassen und oft auch etwas enthemmt. Im Gedränge kann schnell etwas kaputtgehen oder jemand verletzt werden. Der Bund der Versicherten (BdV) erläutert anhand von vier typischen Schadenssituationen, welche Versicherung finanziell einspringt:
Karnevalsumzüge: Wenn aus Spaß plötzlich ein Unfall wird
Ein umgestoßenes Getränk beschädigt die Kleidung von jemand anderem: Wer aus Versehen seinen Cocktail über das Kostüm oder die Jacke einer anderen Person schüttet, muss in der Regel dafür haften. Gut, wenn eine Privathaftpflichtversicherung vorhanden ist. "Sie reguliert berechtigte Personen-, Sach- und Vermögensschäden und wehrt gleichzeitig unberechtigte Forderungen ab", sagt BdV-Vorständin Bianca Boss. Geht bei einer Karnevalsparty in den eigenen vier Wänden durch Dritte etwas zu Bruch, greift deren Privathaftpflichtversicherung.
Jemand bestiehlt Sie im Gedränge eines Karnevals- oder Faschingsumzugs: Einfacher Diebstahl ist laut BdV häufig nicht über die eigene Hausratversicherung abgesichert. Meist sind dafür zusätzliche Bausteine erforderlich. Ein Raub hingegen ist versichert, wenn einem das Handy beispielsweise unter Androhung von Gewalt abgenommen wird.
Diebstahl im Karnevalstrubel: Hausrat zahlt nicht immer
Unglücklich von Kamelle getroffen worden? Geht sprichwörtlich etwas ins Auge oder verletzen geworfene Gegenstände andere Körperstellen, übernimmt die eigene Krankenversicherung die notwendigen Behandlungskosten. Wer sich darüber hinaus gegen finanzielle Folgen einer unfallbedingten Invalidität schützen will, braucht jedoch eine private Unfallversicherung.
Das Auto nimmt durch fliegende Kamelle oder Vandalismus Schaden: Wer Kratzer im Lack oder beschädigte Scheiben an seinem geparkten Wagen entdeckt, kann laut BdV auf die Kaskoversicherung setzen. Teil- und Vollkaskoversicherungen übernehmen den Schaden in voller Höhe – unter Berücksichtigung einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung. Wer lediglich eine Haftpflichtversicherung hat, bleibt auf den Kosten sitzen.
Gut versichert durch die fünfte Jahreszeit
Karneval und Fasching sind für viele ein Höhepunkt des Jahres, doch kleine Unfälle oder Schäden passieren schnell. Ob ein verschüttetes Getränk, ein Diebstahl im Gedränge oder eine Verletzung durch Kamelle – je nach Situation greifen unterschiedliche Versicherungen. Besonders wichtig sind Privathaftpflicht, Krankenversicherung und gegebenenfalls eine Unfall- oder Kaskoversicherung. Wer nur auf die Haftpflicht fürs Auto setzt oder keinen Zusatzschutz bei Hausrat hat, kann dagegen leer ausgehen. Ein kurzer Versicherungscheck vor den Feierlichkeiten lohnt sich daher immer.


