Teilkrankschreibung gegen hohe Fehlzeiten
Kranke Arbeitnehmer sollen in Deutschland zukünftig bei Arbeitsunfähigkeiten (AU) von mindestens vier Wochen auch teilweise arbeiten können. Diese Regelung hat die Bundesregierung gerade in einem Gesetzesentwurf von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) im Zuge der Gesundheitsreform beschlossen. Angesichts hoher Fehlzeiten im Job soll bei langwierigeren Erkrankungen eine Teilkrankschreibung ermöglicht werden, wenn Beschäftigte und Arbeitgeber es möchten – in Stufen von 25, 50 und 75 Prozent der wöchentlichen Arbeitszeit.
Gesundheitsreform: Teilkrankschreibung - Was sagen die Experten?
Diese Möglichkeit der Teilzeit-Krankschreibung stand schon länger in der politischen Diskussion. Anfang 2025 formulierte der „ExpertInnenrat Gesundheit und Resilienz“ der Bundesregierung dazu eine Stellungnahme mit konkreten Handlungsvorschlägen. Im Text heißt es:
„Einführung einer gesetzlichen Regelung, die eine teilweise Krankschreibung und damit die Ausstellung einer abgestuften AU-Bescheinigung ermöglicht. Dies würde erlauben, während einer Krankschreibung den beruflichen Aufgaben im gesundheitlich möglichen Umfang weiterhin nachzukommen, beispielsweise mit mobilem Arbeiten und/oder mit reduzierter Stundenzahl. Diese Option ist besonders geeignet für Berufsgruppen, die anteilig „mobil“ arbeiten können. Anlässe wären z. B. temporäre Einschränkungen der Mobilität oder Infektiosität. Der Umfang einer Teil-Krankschreibung richtet sich nach dem Grad der erhaltenen Arbeitsfähigkeit. Arbeitgeber können die Möglichkeiten der Teilkrankschreibung bspw. durch organisatorische Maßnahmen (Home-Office, Flexibilisierung der Arbeitszeiten; ggf. mit berufsgruppen- oder arbeitsfeldspezifischen Lösungsansätzen).“
Teilarbeitsunfähigkeit: Ist die Regelung sinnvoll?
Wer sich dazu in der Lage sieht, soll trotz Krankschreibung teilweise weiterarbeiten können. Sollen Mitarbeiter künftig mit Schnupfen und Erkältung zur Arbeit gehen? Bisher kennt das deutsche Sozialrecht nur zwei Zustände: Volle Arbeitsfähigkeit oder volle Arbeitsunfähigkeit. Das soll sich jetzt ändern. Die Ärzteschaft bewertet das Konzept der Teilkrankschreibung unterschiedlich:
Scharfe Kritik übt Andreas Gassen, Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), welcher das Vorgehen als nicht stemmbar für Ärzte sieht - verbunden mit noch mehr bürokratischen Aufwand. Für eine Teilkrankschreibung müssten Ärzte Gassen zufolge eine Art Gutachten erstellen und dafür viele Details des Arbeitsverhältnisses beleuchten. Die genaue Kenntnis von Arbeitsplatz und Arbeitsumständen wäre dafür notwendig. „Wie sollen die Kollegen das leisten, vielleicht würfeln?“, sagte der Kassenärzte-Chef. Gleichzeitig werde die Vergütung gekürzt. „Das klingt nicht nur wie ein schlechter Witz, das ist auch einer.“
Die Teilzeit-AU wurde von BGM-Experten (für betriebliches Gesundheitsmanagement) auf einer Veranstaltung der DAK in Berlin hingegen positiv bewertet. Dr. David Matusiewicz, Professor für Medizinmanagement, schätzt das Konzept als grundsätzlich sinnvoll ein. „Er kann dazu beitragen, die Wiedereingliederung zu erleichtern, Mitarbeitende behutsam im Arbeitsprozess zu halten und Fehlzeiten zu reduzieren.“
Für wen könnte die Teilkrankschreibung gelten?
Noch sind nicht alle Details geklärt, aber so viel lässt sich schon sagen: Die Teilkrankschreibung oder Teilarbeitsunfähigkeit, wie sie offiziell heißt, soll insbesondere bei Krankheiten infrage kommen, die voraussichtlich mehr als vier Wochen andauern.
Aus Sicht der Regierungskoalition zählen hierzu unter anderem psychische Erkrankungen wie depressive Episoden, Angststörungen oder Anpassungsstörungen. Hier könne "eine schrittweise Belastungssteigerung therapeutisch sinnvoll sein", heißt es im Gesetzesentwurf. Aber auch Krankheiten an der Wirbelsäule kommen infrage, sowie Krebserkrankungen.
Welche Voraussetzungen sollen gelten?
Der Gesetzesentwurf zählt drei Voraussetzungen auf:
- Der Erkrankte muss sich selbst dazu in der Lage sehen, teilweise weiterzuarbeiten.
- Ein Arzt oder eine Ärztin muss die Teilarbeitsunfähigkeit feststellen. Dabei sollen die Mediziner künftig in Absprache mit den Patienten entscheiden, ob die erkrankte Person 25, 50 oder 75 Prozent der wöchentlichen Arbeitsleistung erbringen kann.
- Der Arbeitgeber muss zustimmen, dass sein Mitarbeiter oder seine Mitarbeiterin teilweise wieder die Arbeit aufnimmt. Denn der Arbeitgeber muss vorab klären, ob der Arbeitsplatz auch tatsächlich für eine Teilarbeit geeignet ist. Beispielsweise können nicht alle im Homeoffice bleiben, auch wenn das möglicherweise fürs Arbeiten mit bestimmten Erkrankungen nötig wäre.
Arbeitgeber vs. Krankenkasse: Wer soll wofür zahlen?
Aktuell gilt: Wer krank ist, bekommt sechs Wochen lang sein Gehalt vom Arbeitgeber weiterbezahlt. Nach sechs Wochen zahlt die Krankenkasse ein Krankengeld, sofern die Person gesetzlich versichert ist. Dann bekommen Erkrankte 70 Prozent ihres Bruttoeinkommens bzw. höchstens 90 Prozent des Nettoeinkommens.
Daran würde sich erstmal nicht viel ändern. Heißt: Der Arbeitgeber müsste bei einem Krankheitsfall weiterhin bis zu sechs Wochen lang das Gehalt auszahlen, und zwar auch dann, wenn sich der Mitarbeiter in dieser Zeit dafür entscheidet, teilweise wieder in die Arbeit einzusteigen.
Nach den ersten sechs Wochen sieht die Lage anders aus: Wenn sich jemand nach den sechs Wochen Krankheit dazu entscheidet, wieder teilweise zu arbeiten, hätte die Person Anspruch auf sogenanntes Teilkrankengeld von der Krankenkasse. Den anderen Teil, also die teilweise erbrachte Arbeitsleistung, würde dagegen der Arbeitgeber vergüten.
Vorbild Schweden: Teil-Arbeitsunfähigkeit ein Erfolg
Je nach Krankheit wird in Schweden bereits die Arbeitsfähigkeit bei 25, 50 oder 75 Prozent eingestuft. Ärzte stellen dabei die Diagnose, beurteilen das Arbeitsvermögen. Basis dafür sind Leitlinien der staatlichen Sozialversicherung, die mit Ärzten entwickelt wurden. Die Sozialversicherung entscheidet dann über die Höhe der Arbeitsfähigkeit auf Empfehlung der Ärzte. Im Unterschied zu hier, wird das Gesundheitssystem in Schweden aus Steuern finanziert, in Deutschland hauptsächlich von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
Warum das System erfolgreich ist? Anders als in Deutschland erhalten Schweden von ihrem Arbeitgeber nur zwei Wochen lang etwa 80 Prozent ihres Gehalts als Krankengeld, danach tritt die staatliche Sozialversicherung Försäkringskassan ein. Manche möchten wohl auch deshalb teilweise arbeiten, um die eigenen Lohnverluste zu begrenzen.
Anders in Deutschland: Festangestellte bekommen in der Regel vom ersten Tag der Krankheit ihr Gehalt in voller Höhe sechs Wochen lang vom Arbeitgeber bezahlt. Danach zahlen die Krankenkassen etwa 70 Prozent des Bruttogehalts als Krankengeld – bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren.
Kritik von Sozialverbänden: "Trotz Krankheit unter Druck"
Deutsche Sozialverbände kritisieren die Teilkrankschreibung bisher: "Sie birgt die Gefahr, dass Beschäftigte trotz Krankheit unter Druck geraten, teilweise zu arbeiten, was die Genesung gefährdet", so der Sozialverband VdK. Er verweist auf das schon bestehende Modell der stufenweisen Wiedereingliederung. Es erlaubt auch jetzt schon, dass Arbeitnehmer nach längerer Krankheit wieder schrittweise in den Job zurückfinden. Der Chef hat in diesem Zeitraum keinen Anspruch auf die volle Arbeitsleistung des Erkrankten, umgekehrt zahlt er aber auch kein Gehalt. Stattdessen zahlt die Krankenkasse für die Zeit der Wiedereingliederung Krankengeld.
Fazit: Teilkrankschreibung birgt Chancen und Risiken
Experten befürchten hierzulande, dass Arbeitgeber Druck ausüben könnten, dass man trotz Erkrankung teilweise arbeite. Dies könne einerseits zur Verschleppung von Krankheiten und Chronifizierung führen. Andererseits ermöglicht eine teilweise Arbeitsunfähigkeit, dass Beschäftigte in ihren sozialen Strukturen eingebettet bleiben, auch ein langsamerer Wiedereinstieg in den Beruf ist so flexibler und früher möglich. Da die neue Krankschreibung vor allem für längere Erkrankungen gedacht ist – bei Ausfällen, die mehr als vier Wochen dauern.
Aber für eine praxistaugliche Umsetzung der Teilkrankschreibung in Deutschland sind noch zu viele Fragen und Hürden offen. Unter anderem, wie die individuelle Teilarbeitsfähigkeit je nach Krankheit adäquat eingeschätzt und wie die Schnittstellen zwischen Arbeitgebern, Kranken- und Sozialkassen koordiniert werden können.
Noch ist die Teilkrankschreibung nur ein Gesetzesentwurf; Bundestag und Bundesrat müssen noch darüber abstimmen. Die Gesundheitsreform könnte 2027 in Kraft treten.

