Politik

Milliardäre besteuern: Die Buchwert-Falle

Berlin streitet über das Erbe und das Geld der Reichsten. Doch die vermeintliche Lösung des Fiskus entpuppt sich als Sprengsatz für die Eigenkapitalbasis inhabergeführter Betriebe. Warum der Staat das Steuerrecht überfordert und stattdessen an den systemischen Fehlern der Einkommensteuer ansetzen müsste.
25.07.2026 12:00
Aktualisiert: 21.06.2031 19:00
Lesezeit: 8 min
Milliardäre besteuern: Die Buchwert-Falle
Die Besteuerung großer Vermögen bleibt ein wirtschaftspolitischer Balanceakt. (Bild: ChatGPT).

SpaceX-Aktie: Erfolgreiches Börsendebüt für die Reichen?

Als die SpaceX-Aktie am 12. Juni 2026 an der Nasdaq debütierte und den Konzern mit rund 2,2 Billionen Dollar bewertete, wurde Elon Musk, Chef von SpaceX und Tesla, zum ersten Billionär der Geschichte. Noch am selben Tag forderte die demokratische Senatorin Elizabeth Warren eine Vermögensteuer und rechnete vor, ein durchschnittlicher US-Haushalt müsse über 11 Millionen Jahre arbeiten, um ein solches Vermögen anzuhäufen.

Dieselbe Debatte läuft in diesem Sommer auch in Deutschland. Allerdings wird dabei eine Frage selten trennschaft gestellt: Lässt sich Reichtum an der Spitze über das Steuerrecht bremsen und wenn ja, mit welchem Instrument? Die öffentliche Diskussion vermengt hier zwei Kernfragen:

  1. Bringt eine Steuer auf Milliardäre dem Staat nennenswerte Einnahmen?
  2. Korrigiert sie eine strukturelle Schieflage im Steuersystem und in der Machtverteilung?

Datenlücke geschlossen: Das wahre Ausmaß der Vermögenskonzentration

Dass Vermögen in Deutschland ungleich verteilt ist, ist ein steuerpolitisches Faktum. Das genaue Ausmaß blieb jedoch lange unklar, weil sehr Vermögende an freiwilligen Befragungen kaum teilnehmen und es seit dem Wegfall der Vermögensteuer keine steuerlichen Registerdaten mehr gibt. Diese Lücke schlossen Forscher des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) um den Ökonomen Carsten Schröder und den Verteilungsforscher Markus Grabka.

Die Wissenschaftler zogen im Jahr 2019 eine Zusatzstichprobe des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP-P) und nutzten dabei einen methodischen Kniff: Weil hohe Vermögen fast immer in Unternehmensanteilen stecken, diente eine weltweite Firmendatenbank mit rund 1,7 Millionen in Deutschland ansässigen Anteilseignern als Ziehungsrahmen, aus der knapp 2.000 Personen befragt wurden.

Ergänzt um die Reichenliste des „Manager Magazins“ ergab sich erstmals ein belastbares Bild. Danach hält das reichste Prozent der Bevölkerung rund 35 Prozent des Nettovermögens hierzulande - frühere Schätzungen hatten gut 22 Prozent angenommen. Die oberen zehn Prozent vereinen rund zwei Drittel auf sich, die untere Hälfte etwa 1,5 Prozent.

Nach Daten des Global Wealth Report der Schweizer Großbank UBS lebten im Jahr 2023 rund 2,82 Millionen Dollar-Millionäre in Deutschland, das waren gut 200.000 Vermögende mehr als noch im Vorjahr. Auch das durchschnittliche Nettovermögen pro Kopf ist hierzulande im Fünfzehnjahreszeitraum zwischen 2008 und 2023 um rund 88 Prozent angestiegen.

Am oberen Ende der Skala fällt dieser Zuwachs noch drastischer aus: Die Zahl der Milliardäre und Milliardärsfamilien in Deutschland kletterte laut den Erhebungen des „Manager Magazins“ von 69 im Jahr 2001 auf mehr als 200 im Jahr 2023. Diesen Trend zur extremen Vermögenskonzentration in Deutschland bestätigt auch die Boston Consulting Group: Für das Jahr 2025 zählte die Unternehmensberatung hierzulande rund 5.000 Höchstvermögende (nach 3.900 im Jahr zuvor). Das bedeutet für die heimische Wirtschaft: Auf dieses hauchdünne Spitzensegment von 5.000 Personen entfällt bereits mehr als ein Viertel des gesamten deutschen Finanzvermögens.

Der Begriff „superreich“ ist kein amtlicher. In der Vermögensforschung firmiert diese Gruppe als Ultra High Net Worth Individuals (UHNWI) – je nach Quelle ab einem Vermögen von 30 oder 100 Millionen Dollar. Wer dazugehört, hält sein Geld überwiegend nicht auf dem Konto. Bei den obersten 0,1 Prozent stecken nach DIW-Daten fast 60 Prozent des Vermögens in Betriebsvermögen, also in Firmenanteilen. Genau hier liegt der wunde Punkt für den deutschen Mittelstand: Eine reine Substanzsteuer trifft die produktive Basis der Wirtschaft.

Mindeststeuer vs. Substanzsteuer: Zwei ungleiche Instrumente

Hinter dem Schlagwort „Milliardärssteuer“ stehen zwei grundverschiedene Instrumente, die in der Debatte ständig verwechselt werden. Der Vorschlag, den der französische Ökonom Gabriel Zucman von der Paris School of Economics im Jahr 2024 im Auftrag der brasilianischen G20-Präsidentschaft vorlegte, ist eine Mindeststeuer auf das effektive Steuerniveau. Betroffen wäre nur, wer aktuell weniger als 2 Prozent seines Vermögens an Steuern zahlt; wer ohnehin hohe Einkommensteuern entrichtet, bliebe außen vor.

Technisch handelt es sich um eine pauschalierte Einkommensteuer, die einen Konstruktionsfehler ausgleicht. Sehr Vermögende realisieren oft kaum steuerbares Einkommen, weil sie Erträge in Holdings thesaurieren und auf Ausschüttungen verzichten.

Nach Berechnungen des unabhängigen Forschungsinstituts EU Tax Observatory in Paris liegt der effektive Steuersatz von Milliardären, gemessen an ihrem Gesamtvermögen, real bei lediglich 0 bis 0,5 Prozent. Zucman beziffert das Aufkommen einer global koordinierten 2-Prozent-Mindeststeuer auf 200 bis 250 Milliarden Dollar im Jahr, erhoben bei rund 3.000 Personen weltweit.

Davon zu unterscheiden ist die klassische Vermögensteuer, eine jährliche Abgabe auf die Substanz, unabhängig vom tatsächlichen Ertrag. In der Fachliteratur gilt sie als das schwächere Instrument. Die schwedischen Ökonomen Spencer Bastani und Daniel Waldenström argumentieren im Oxford Review of Economic Policy, eine Steuer auf das tatsächliche Kapitaleinkommen sei der Vermögensteuer theoretisch überlegen. Der Grund: Die Vermögensteuer belaste nur unterstellte Ertrgäge und schafft bei illiquiden Betriebsvermögen massive Liquiditätsprobleme, die insbesondere Wachstumsunternehmen und Start-ups treffen.

Aus diesem Grund arbeiteten reale Vermögensteuern fast immer mit großzügigen Ausnahmen für Betriebsvermögen, was ihre Bemessungsgrundlage zusätzlich schmälert. Wer Erfahrungen mit dem einen Instrument auf das andere überträgt, zieht falsche Schlüsse.

Die fiskalische Bilanz der Substanzsteuer fällt mager aus

Als reine Einnahmequelle haben Vermögensteuern historisch enttäuscht. Die OECD zählte im Jahr 1990 noch zwölf Mitgliedstaaten mit einer Nettovermögensteuer, im Jahr 2024 waren es nur noch vier: Norwegen, Spanien, die Schweiz und Kolumbien. Das Aufkommen bewegte sich meist zwischen 0,2 Prozent der Wirtschaftsleistung in Spanien und etwa 1 Prozent in der Schweiz.

Die Gründe für die weltweite Abschaffungswelle ähneln sich über die Länder hinweg und reichen von hohen Verwaltungs- und Bewertungskosten über eine durch Ausnahmen schmale Bemessungsgrundlage bis zu Ausweichreaktionen der Steuerpflichtigen. Schweden, das seine Vermögensteuer 2007 aufhob, begründete den Schritt explizit mit der Abwanderung von Unternehmern und ihrem Kapital.

In Deutschland wird die Vermögensteuer seit 1997 nicht mehr erhoben - abgeschafft ist sie im Grundgesetz jedoch nicht. Das Bundesverfassungsgericht hatte 1995 die veraltete und damit ungleiche Bewertung von Immobilien beanstandet, woraufhin der Gesetzgeber die Erhebung aussetzte

Das Beispiel Norwegen: Kapitalflucht vs. Steuermehrheit

Norwegen dient in dieser Debatte oft als Kronzeuge gegen die Vermögensteuer. Das Land hob den Spitzensatz seiner Vermögensteuer im Jahr 2022 von 0,85 auf 1,1 Prozent an. In der Folge verließen - je nach Zählung - zwischen 80 und 300 vermögende Personen das Land Richtung Schweiz, darunter der bekannte Unternehmer Kjell Inge Røkke. Gegner der Steuer sprachen rasch von einem fiskalischen Desaster, das den Staat Hunderte Millionen Kronen gekostet habe.

Die Daten des norwegischen Finanzministeriums zeigen jedoch ein differenzierteres Bild: Das Aufkommen aus der Vermögensteuer stieg von rund 27 Milliarden Kronen im Jahr 2022 auf geschätzte 34 Milliarden im Jahr 2025. Floris Zoutman, Ökonom an der norwegischen Wirtschaftshochschule NHH in Bergen, führt die Abwanderung zudem nur zum Teil auf die Vermögensteuer zurück und verweist stattdessen auf die zeitgleich auf 37,8 Prozent angehobene Dividendenbesteuerung. Diese zwinge Unternehmer erst dazu, zur Begleichung der Vermögensteuer Gewinne aus ihren Firmen auszuschütten und damit Substanz anzugreifen.

Der Fall zeigt deutlich: Eine Abwanderung findet statt, der fiskalische Nettoeffekt bleibt umstritten, und die Vermögensteuer lässt sich in der Praxis kaum sauber von flankierenden Unternehmens- und Dividendensteuern trennen.

Der aktuelle Berliner Vorstoß und das Substanzargument

Die Linksfraktion brachte im März 2026 im Bundestag einen Antrag zur Wiedererhebung der Vermögensteuer ein. Er sieht einen Satz von 1 Prozent ab einem Nettovermögen von einer Million Euro vor, der bis auf 5 Prozent ab 50 Millionen steigt und ab einer Milliarde Euro bei 12 Prozent liegt. Für Betriebsvermögen ist ein Freibetrag von 5 Millionen Euro vorgesehen.

Die Fraktionsvorsitzende Heidi Reichinnek betont, betroffen seien nur die reichsten knapp 2 Prozent der Bevölkerung. Gestützt wird die Forderung auf ein Gutachten von DIW-Steuerökonom Stefan Bach im Auftrag der linksnahen Rosa-Luxemburg-Stiftung, das nach moderaten Ausweichreaktionen ein jährliches Aufkommen von 100 bis 147 Milliarden Euro ausweist.

Union, FDP und die Wirtschaftsverbände halten das Substanzargument dagegen. Der CDU-Abgeordnete Matthias Hiller warnte in der Bundestagsdebatte, eine solche Steuer greife unabhängig davon, ob das Vermögen überhaupt Erträge abwerfe. In ertragsschwachen Jahren werde so die Vermögenssubstanz abgeschmolzen, was Eigenkapital, Investitionsfähigkeit und Krisenfestigkeit der Unternehmen direkt schwächt.

Selbst die DIW-Studie verweist auf mögliche Kapitalflucht, Standortschäden und verfassungsrechtliche Zweifel am konkreten Tarif. Der SOEP-Forscher Johannes König (DIW) gibt zu bedenken, dass mehr als die Hälfte des Vermögens von Millionären produktiv gebunden ist – in Betrieben und vermieteten Immobilien. Eine ertragsunabhängige Steuer drohe in einer Rezession, den Abschwung prozyklisch zu verschärfen.

Das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft (IW) beziffert den in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gebundenen Anteil beim wohlhabendsten Prozent auf 56 bis 65 Prozent. Eine Substanzsteuer würde somit im Kern den deutschen Mittelstand und Familienunternehmen treffen. CDU, CSU und FDP lehnen eine Wiedereinführung strikt ab. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) verwies 2025 erneut auf das Verfassungstext-Urteil von 1995 und blockierte damit entsprechende Forderungen.

Das Erbschafts-Paradoxon des Mittelstands

Viele Ökonomen halten daher die Erbschaftsteuer für das treffsicherere Instrument, da große Vermögen in Deutschland überwiegend ererbt oder geschenkt und selten selbst erarbeitet sind. Das Statistische Bundesamt (Destatis) erfasste 2023 steuerlich relevante Übertragungen von 121,5 Milliarden Euro; das tatsächliche Transfervolumen dürfte nach DIW-Schätzungen jedoch bis zu 400 Milliarden Euro pro Jahr betragen.

Der Großteil davon besteht nicht aus privaten Ersparnissen, sondern aus Firmenanteilen. Gerade dieses Betriebsvermögen stellt das geltende Recht weitgehend von der Erbschaftsteuer frei: Wer einen geerbten Betrieb fünf Jahre fortführt und die Lohnsumme hält, muss 85 Prozent des Betriebswerts nicht versteuern; bei sieben Jahren entfällt die Steuer ganz. Oberhalb von 26 Millionen Euro entscheidet eine Bedarfsprüfung.

Die Linksfraktion rechnet vor, dass 2023 auf über 6 Milliarden Euro begünstigter Erbschaften und Schenkungen nur rund 8 Millionen Euro Steuer entfielen – ein effektiver Satz von mageren 0,13 Prozent. Dennoch stimmten Union, AfD und die SPD im Dezember 2025 gegen Anträge von Linken und Grünen, diese Verschonungsregeln für große Betriebsvermögen zu streichen.

Die SPD legte im Januar 2026 ein eigenes Konzept unter dem Titel „FairErben“ vor. Es will die drei Steuerklassen durch einen progressiven Einheitstarif ersetzen, einen Lebensfreibetrag einführen und auf den Verwandtschaftsgrad verzichten. Beim Betriebsvermögen fordert aber auch die SPD einen Freibetrag von 5 Millionen Euro sowie eine Stundung der Zahlung über bis zu 20 Jahre.

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung empfahl in seinem Jahresgutachten 2025/2026 ebenfalls eine breitere Bemessungsgrundlage bei gleichzeitig niedrigeren Sätzen. Die Stiftung Familienunternehmen sowie der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) wehren sich vehement gegen jede Verschärfung. Sie warnen vor einem erzwungenen Ausverkauf des Mittelstands, falls Erben Firmenanteile veräußern müssen, um die Steuerlast zu bedienen. Ein Argument mit Gewicht, da viele Familiengesellschaften den Verkauf von Anteilen intern vertraglich strikt untersagen

Diskrepanz zwischen Öffentlichkeit und Wirtschaft

Interessant ist der Blick auf die gesellschaftliche Akzeptanz: Die sozialwissenschaftliche Forschung zeigt, dass die Positionen der Bevölkerung oft von den Warnungen der Wirtschaftsverbände abweichen. Die Forscher Bastian Becker, Bruno Castanho Silva und Hanna Lierse (Humboldt-Universität, FU Berlin und Leuphana Universität Lüneburg) konfrontierten im Umfeld der Bundestagswahl 2021 mehr als 1.300 Wahlberechtigte mit konkreten Steuerpaketen.

Das Ergebnis, im Frühjahr 2026 im Journal of Public Policy veröffentlicht, widerspricht dem oft beschworenen Zielkonflikt zwischen Verteilungsgerechtigkeit und Wirtschaftswachstum: Die Befragten hielten höhere Steuern auf Spitzenverdienste und große Erbschaften mehrheitlich für ein Instrument, das sowohl der Gleichheit als auch dem Wachstum diene. Nur bei der klassischen Unternehmenssteuer sahen sie einen wirtschaftlichen Widerspruch. Auffällig war, dass diese Einstellungen kaum von der eigenen Parteipräferenz oder dem Einkommen abhingen. Eine Studie der Harvard-Ökonomin Stefanie Stantcheva in den USA lieferte einen ähnlichen Befund: Nur rund ein Drittel der Befragten stufte höhere Steuern auf Spitzeneinkommen als wachstumsschädlich ein.

Fazit: Das Steuerrecht stößt an seine systemischen Grenzen

Als reines Instrument zur Sanierung des Staatshaushalts überzeugt eine nationale Milliardärssteuer historisch nicht. Die realen Vollzugs-, Bewertungs- und Abwanderungsprobleme sind schlicht zu hoch. Als Korrektur eines systemischen Fehlers gewinnt das Argument jedoch an Gewicht: Wenn Multi-Milliardäre effektiv niedrigere Steuersätze zahlen als die arbeitende Mittelschicht, gefährdet dies die Legitimität des gesamten Steuersystems.

Genau hier setzt das G20-Konzept von Gabriel Zucman an. Seine Mindeststeuer soll Ausweichanreize durch internationale Koordination minimieren – analog zur globalen Mindeststeuer für Konzerne von 2021. Frankreich verabschiedete im Februar 2025 eine nationale Variante in der Nationalversammlung, die jedoch im weiteren Gesetzgebungsverfahren stecken blieb. Das Instrumentarium liegt bereit, die globale Umsetzung ist eine rein politische Frage.

Was an Elon Musk deutlich wird

Der Fall Musk demonstriert das steuerpolitische Kernproblem par excellence: Das Vermögen des ersten Billionärs der Geschichte basiert fast vollständig auf Buchwerten von SpaceX- und Tesla-Aktien. Solange diese Anteile nicht veräußert werden, entsteht kein steuerbare Einkommen. Liquidität beschaffen sich Superreiche durch Kredite gegen das eigene Aktiendepot.

Wie massiv diese Schieflage ist, belegt eine Langzeitstudie des US-Ökonomen Danny Yagan von der University of California in Berkeley, die im August 2023 im Fachmagazin Oxford Review of Economic Policy veröffentlicht wurde. Yagan untersuchte darin die Steuerdaten der 400 reichsten US-Familien über einen Zeitraum von knapp 30 Jahren (1992 bis 2020). Sein Ergebnis: Bezieht man die gezahlte Bundeseinkommensteuer auf den realen, inflationsbereinigten Vermögenszuwachs, liegt der effektive Steuersatz bei gerade einmal 12 Prozent.

Die Debatte um die sogenannte Reichensteuer dreht sich somit im Kern weder um Neid noch um die nominelle Höhe eines Steuersatzes. Es geht vielmehr um den strukturellen Zugriff auf Vermögenszuwächse, die das traditionelle Einkommensteuerrecht schlicht nicht erfasst.

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Carsten Schmidt

Carsten Schmidt ist seit Januar 2024 freier Autor für die Deutschen Wirtschafts­nachrichten. Der Finanz- und Wirtschaftsjournalist ist seit über zehn Jahren für verschiedene Wirtschafts- und Finanzmedien aktiv, unter anderem für CAPinside, DASINVESTMENT.com, multiasset.com, das private-banking-magazin.de sowie den Norddeutschen Rundfunk und die Lübecker Nachrichten. Darüber hinaus war er unter anderem für die HypoVereinsbank und verschiedene Kommunikationsagenturen tätig. Seine Schwerpunkte liegen auf Finanzmärkten und Fondsanalysen sowie Mittelstand und Wirtschaftspolitik. Carsten Schmidt ist Diplom-Germanist und Mitgründer des Surf- und Outdoormagazins Waves & Woods (2017).
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