Milliarden für Pflege, Gesundheit und Rente belasten das Sozialbudget
Laut Bundesregierung verzeichneten sämtliche Sozialversicherungssysteme deutliche Ausgabenzuwächse. So legten die Aufwendungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung um 7,7 Prozent zu, während die Pflegeversicherung ein Plus von 11,2 Prozent verbuchte. Auch bei der Rentenversicherung stiegen die Ausgaben um 5,8 Prozent an.
In der Gesamtschau summierten sich die Aufwendungen für Rente, Gesundheit, Pflege und vergleichbare Sozialleistungen auf 32 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Dies geht aus dem aktuellen Bericht zum Sozialbudget 2025 hervor, den das Sozialministerium veröffentlicht hat und über den zuerst die "Süddeutsche Zeitung" berichtete.
Anteil steigt
Der Anteil der Sozialleistungen vom BIP stieg somit weiter um 0,7 Prozentpunkte. Mit rund 36 Prozent machen die gesetzlichen Renten, die Pensionen und Betriebsrenten sowie Pflege- und ähnliche Leistungen weiter den größten Anteil aus, gefolgt von der medizinischen Versorgung inklusive Krankenhäusern und Entgeltfortzahlung mit 34 Prozent.
In der Arbeitslosenversicherung (plus 15,7 Prozent) machten sich laut Regierung weiter gestiegene Ausgaben für Arbeitslosengeld bemerkbar. Die Ausgaben für Grundsicherung, sprich beim Bürgergeld, sanken dagegen um 1,2 Prozent. Das Sozialministerium führt das laut "Süddeutscher Zeitung" unter anderem darauf zurück, dass die Zahl der Menschen im Bürgergeld, die arbeiten könnten, seit Anfang 2025 zurückgegangen sei und es 91.000 weniger erwerbsfähige Leistungsbeziehende als im Vorjahr gab.
1,4 Billionen Euro für Rente und Soziales
Die Summe aller sozialen Leistungen betrug mehr als 1,4 Billionen oder rund 1.431 Milliarden Euro. Die Sozialleistungsquote stieg auch wegen eines bereits im vergangenen Jahr als gering bezeichneten Wirtschaftswachstums. Während die Sozialleistungen um 5,7 Prozent nach oben gingen, betrug das Wirtschaftswachstum nominal (ohne Inflationsbereinigung) nur 3,3 Prozent, real nur 0,2 Prozent. Finanziert werden die Sozialleistungen unverändert zu rund zwei Dritteln aus Beiträgen, zu einem Drittel aus staatlichen Zuschüssen.
