In dieser Woche soll es zu einer Serie neuer Protestaktionen bei Banken kommen. Dazu hat Verdi die rund 210.000 Beschäftigten im deutschen Bankensektor aufgefordert. Ausgangspunkt der nächsten Warnstreik-Runde ist an diesem Dienstag Schleswig-Holstein. Erzwungen werden soll ein Gehaltsangebot der Bank-Arbeitgeberverbände, in dem diese auf eine Ausweitung der Samstagsarbeit verzichten.
Bereits in der vergangenen Woche hatten sich Tausende Bankmitarbeiter in mehreren Bundesländern an den Streiks beteiligt (mehr hier). Wie Verdi nun mitteilt, würden aktuell Hamburg, Kiel und Lübeck den Auftakt bilden. In Baden-Württemberg werde es dann am 25. Juni ganztätige Warnstreiks bei den Bausparkassen Schwäbisch Hall und Wüstenrot sowie der Wüstenrot Bank geben. Darüber hinaus werden 26. Juni im Großraum Köln, im Großraum Düsseldorf sowie im westlichen Ruhrgebiet und Teilen des mittleren Ruhrgebiets die Commerzbank und die Deutsche Bank bestreikt. Santander werde am gleichen Tag NRW-weit bestreikt.
Am Freitag treten dann Beschäftigte unter anderem von der Commerzbank, der Deutschen Bank und der NASPA in Frankfurt und Wiesbaden in den Warnstreik. Ebenfalls am 26. Juni streiken auch Mainzer Beschäftigte der LBBW, der Commerzbank und der Deutschen Bank ganztägig, heißt es.
Die Tarifverhandlungen gehen am 30. Juni in Wiesbaden in die dritte Runde. Verdi fordert für die Beschäftigten des privaten und öffentlichen Bankgewerbes einen Sockelbetrag von 100 Euro plus 3,5 Prozent mehr Gehalt bei einer Laufzeit von zwölf Monaten. Zu einer Annäherung mit der Arbeitgeberseite kam es bisher nicht.
„Die Arbeitgeber bei den privaten und öffentlichen Banken haben diesen Streik provoziert und die Beschäftigten vor den Kopf gestoßen”, so Verdi-Verhandlungsführer Uwe Spitzbarth. Anstatt die Beschäftigten zu respektieren und ihrer Arbeit Wertschätzung entgegenzubringen, hätten die Arbeitgeber erklärt, dass sie ein Gehaltsangebot nur in einem Gesamtpaket mit der Möglichkeit zu Samstagarbeit abgeben wollen. Das habe den Tarifkonflikt verschärft. Jetzt müsse ein “verhandlungsfähiges Angebot” vorgelegt werden.