Unternehmen

BGH-Urteil bindet Sparer an alte Lebensversicherungen

Der Bundesgerichtshof hat die Klagen gegen alte Verträge bei Lebensversicherungen abgelehnt. Kunden hatten die Policen angefochten, weil die Vertragsbedingungen nicht dem EU-Recht entsprächen. Die Entscheidung nimmt Millionen Kunden die Möglichkeit, verlustfrei aus den Verträgen auszusteigen.
16.07.2014 18:12
Lesezeit: 1 min

Der Bundesgerichtshof (BGH) rüttelt nicht an der Gültigkeit von Millionen Lebensversicherungsverträgen. Verträge, die nach dem bis 2007 üblichen, bei Verbraucherschützern aber umstrittenen Policenmodell abgeschlossen wurden, bleiben wirksam, wie der vierte Zivilsenat am Mittwoch in Karlsruhe entschied. Es gebe "keinen Anhaltspunkt" dafür, dass diese Art des Abschlusses den EU-Richtlinien widerspräche. Wie ein Versicherungsvertrag zustande komme, habe die EU bewusst dem nationalen Gesetzgeber überlassen. Der BGH werde den Fall deshalb auch nicht dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vorlegen, hieß es. Das Gericht ließ einen Kläger abblitzen, der 13 Jahre in die Lebensversicherung eingezahlt hatte, diese aber nachträglich für unwirksam erklären wollte, um mehr Geld von seinem Versicherer zurückzubekommen.

Beim Policenmodell bekam der Kunde die Versicherungsbedingungen erst mit dem Versicherungsschein - der Police - zugeschickt, also wenn er längst unterschrieben hatte. Der Kläger hatte vorgebracht, dass das gegen EU-Recht verstoßen habe. Damit wären alle nach diesem Muster geschlossenen Verträge nachträglich unwirksam. Nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wurden zwischen 1995 und 2008 zwischen 6,7 und 11,8 Millionen Lebensversicherungen pro Jahr abgeschlossen - zumeist nach dem Policenmodell. Seit 2008 müssen die Vertragsbestimmungen und die Geschäftsbedingungen den Kunden vor der Unterschrift ausgehändigt werden.

Die Entscheidung hatte sich abgezeichnet. Die Vorsitzende Richterin Barbara Mayen hatte in der Verhandlung gewarnt, dass eine vermeintlich verbraucherfreundliche Entscheidung des BGHleicht zum Bumerang werden könnte. Millionen Versicherungsverträge könnten dann „unter dem Damoklesschwert stehen“, nicht wirksam zu sein. Das könnte für alle Versicherten ein Problem sein, die an ihren Renten-Verträgen festhalten und diese nicht kündigen wollten

Der abgeblitzte Kläger hatte sich von einer nachträglichen Unwirksamkeit eine höhere Rückzahlung versprochen. Dann nämlich hätte der Versicherer ihm alle gezahlten Beiträge rückerstatten müssen und nicht wie bei einer gewöhnlichen vorzeitigen Kündigung die Verwaltungs- und Vertriebskosten abziehen dürfen. Der Mann hatte 1998 eine Lebensversicherung bei der Zurich Deutscher Herold abgeschlossen. Die 14-tägige Widerspruchsfrist ließ er ungenutzt verstreichen, erst 13 Jahre später erklärte er seinen Widerspruch gegen den Vertrag. Zurich zahlte ihm nur den Rückkaufswert von 12.480 Euro aus - 4640 Euro weniger als die Summe der bis dahin eingezahlten Prämien. Die Differenz verlangte der Mann nun mit seiner Klage zurück, blieb aber erfolglos.

Die niedrigen Zinsen bedrohen die Lebensversicherungen. Der IWF fordert eine Rettung durch die Politik. Weil den Versicherten massive Verluste drohen, könnte nun der Bailout kommen: Eine Umverteilung ist auf der ersten Blick weniger brutal als der glatte Diebstahl (mehr dazu hier).

 

DWN
Finanzen
Finanzen Börsenkrisen: Warum Volatilität kein Risiko ist
11.05.2025

Wenn die Börsen Achterbahn fahren, zittern viele Anleger. Doch Panik ist oft der schlechteste Berater – denn was aussieht wie ein...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Strategien für Krisenzeiten: Wie Sie jetzt Ihre Unternehmensleistung steigern
11.05.2025

Steigende Kosten, Fachkräftemangel, Finanzierungsdruck – viele KMU kämpfen ums Überleben. Doch mit den richtigen Strategien lässt...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft USA vor Energieumbruch: Strom wird zum neuen Öl – und zur nächsten geopolitischen Baustelle
11.05.2025

Ein fundamentaler Wandel zeichnet sich in der US-Wirtschaft ab: Elektrizität verdrängt Öl als Rückgrat der nationalen...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Bill Gates verschenkt Vermögen – Symbol einer neuen Weltordnung oder letzter Akt der alten Eliten?
11.05.2025

Bill Gates verschenkt sein Vermögen – ein historischer Akt der Großzügigkeit oder ein strategischer Schachzug globaler Machtpolitik?...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft „Made in America“ wird zur Hypothek: US-Marken in Europa auf dem Rückzug
11.05.2025

Eine neue Studie der Europäischen Zentralbank legt nahe: Der Handelskrieg zwischen den USA und der EU hat tiefgreifende Spuren im...

DWN
Finanzen
Finanzen Tech-Börsengänge unter Druck: Trumps Handelskrieg lässt Startup-Träume platzen
10.05.2025

Schockwellen aus Washington stürzen IPO-Pläne weltweit ins Chaos – Klarna, StubHub und andere Unternehmen treten den Rückzug an.

DWN
Finanzen
Finanzen Warren Buffett: Was wir von seinem Rückzug wirklich lernen müssen
10.05.2025

Nach sechs Jahrzehnten an der Spitze von Berkshire Hathaway verabschiedet sich Warren Buffett aus dem aktiven Management – und mit ihm...

DWN
Finanzen
Finanzen Silber kaufen: Was Sie über Silber als Geldanlage wissen sollten
10.05.2025

Als Sachwert ist Silber nicht beliebig vermehrbar, kann nicht entwertet werden und verfügt über einen realen Gegenwert. Warum Silber als...