Aktuell: Druck auf Deutschland wächst: Spitzentreffen in Berlin und Rom
Helmut Kohl führte am 1. Juli 1991 den Solidaritätszuschlag ein, um die Kosten für die Wiedervereinigung zu finanzieren. Nach einem Jahr sollte dieser auslaufen, doch die Angleichung der Lebensverhältnisse in Ost und West ist teurer. Nach 21 Jahren wird noch immer der Solidaritätszuschlag gezahlt: von den Bürgern in den alten und den neuen Bundesländern. Doch nicht Teile des Solidaritätszuschlages allein flossen in die neuen Bundesländer. Das ifo-Institut schätzt, dass die Bruttotransferleistungen mittlerweile mehr als drei Billionen Euro betragen (mehr hier).
Doch wie eine neue Studie von Roland Berger im Auftrag des Thüringischen Wirtschaftsministeriums zeigt, sind bis 2030 weitere 1000 Milliarden Euro notwendig, um die Lebensverhältnisse in den neuen und den alten Bundesländern ausreichend anzugleichen. Trotz der guten Wirtschaftsentwicklung, so die Studie, sei die Kapitalausstattung im Osten Deutschlands noch deutlich unter dem Niveau der alten Bundesländer.
Angesichts des 2019 auslaufenden Solidarpakts II müssen der Studie zufolge neue Konzepte gefunden werden, um die Angleichung weiter voranzutreiben. Im Gegensatz zu dem Solidaritätszuschlag, der wie eine Steuer nicht zweckgebunden ist, ist der Solidarpakt tatsächlich eine direkte Förderung für die neuen Bundesländer. Nach und nach werden bis 2019 die Zulagen aus diesem Pakt zurückgefahren. Bereits 2013 soll etwa die darin enthaltene spezielle Investitionszulage auslaufen. Problematisch könnte auch der Widerstand der Nettozahler wie Bayern bezüglich des Länderfinanzausgleichs werden (hier).
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