Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verhandelt am 14. Oktober über die von der EZB in Aussicht gestellten unbegrenzten Ankäufe von Staatsanleihen. Die mündliche Verhandlung sei für 09.00 Uhr angesetzt, teilte die Pressestelle des Gerichts am Dienstag auf Anfrage mit. Ein zweiter Verhandlungstag sei bisher nicht vorgesehen. Ein Urteil folgt in der Regel frühestens nach einigen Monaten.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar dem EuGH die Entscheidung darüber überlassen, ob die EZB mit der Ankündigung von potenziell unbegrenzten Staatsanleihenkäufen ihre Kompetenzen überschritten hat. Die Europäische Zentralbank hatte im September 2012 mit dem Beschluss, notfalls die Gelddruckmaschine anzuwerfen und selbst Anleihen zu kaufen, den Kursverfall der Euro-Staatsanleihen gestoppt. Eingesetzt hat sie das sogenannte OMT-Programm bisher nicht. Allein der Wink mit der theoretisch unbegrenzten finanziellen Schlagkraft der EZB hat aber ausgereicht, um die Spekulanten gegen den Euro zum Rückzug zu zwingen. Der EZB-Beschluss löste allerdings enorme Kritik aus, vor allem in Deutschland: Den Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den Euro-Rettungsschirm ESM und das OMT-Programm hatten sich mehr als 35.000 Bürger angeschlossen.
Karlsruhe hatte in seiner Entscheidung festgehalten, dass das OMT-Programm, wie es von Draghi verkündet wurde, den Europäischen Verträgen widerspreche. Allenfalls wäre ein zeitlich befristeter Ankauf von ausgewählten Staatsanleihen möglich.
Der Verfassungsrechtler Christoph Degenhart war seinerzeit „positiv überrascht von der Deutlichkeit der Entscheidung“. Damit sei „klar gesagt, dass das OMT-Programm für Deutschland nicht in Frage kommt“. Die „Bundesregierung ist verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass dieses Programm nicht zum Einsatz kommt“.
Degenhart erwartet nun, dass auf politischer Ebene zwischen der EU und der Bundesregierung ein „Kompromiss gefunden werden muss, der verhindert, dass es zu einer echten Konfliktsituation zwischen den Höchstgerichten in Deutschland und Europa kommt“. Daran „kann die Politik kein Interesse haben“.
Allerdings ist es keinesfalls sicher, dass der EuGH es nicht genau auf einen solchen Konflikt anliegt. Ein Mitglied eines nationalen Verwaltungsgerichtshofs sagte den Deutschen Wirtschafts Nachrichten, dass der EuGH wegen der unvollkommenen Strukturen in der EU dazu tendiere, durch seine Urteile des europäischen Rechtsgefüge zu verändern. Es ist daher durchaus denkbar, dass der EuGH Mario Draghis OMT-Programm gutheißen wird - genau in der Absicht, damit die Rechtslage in der EU neu zu definieren.