Politik

ESM-Kläger: Bundesverfassungsgericht wollte nicht „Sündenbock“ für Europa sein

Lesezeit: 1 min
12.09.2012 15:14
Die ESM-Klägerin Herta Däubler-Gmelin glaubt, dass die Bundesverfassungsrichter klare Bedenken gegen den ESM haben, sich jedoch nicht zum „Sündenbock“ Europas machen wollten. Die wiederholten Hinweise auf die kontreversen Debatten über den Euro-Rettungsschirm hätten das deutlich gemacht.
ESM-Kläger: Bundesverfassungsgericht wollte nicht „Sündenbock“ für Europa sein

Die Richter des Bundesverfassungsgerichts hätten sich um ein klares Urteil gedrückt, so die Einschätzung der ehemaligen Justizministerin Herta Däubler-Gmelin. „Die Richter haben gar nicht daran gedacht, sich die Rolle eines Sündenbockes für Europa, für die Eurorettung oder für die Politik von Bundestag und Bundesregierung zuweisen zu lassen“, erklärte Däubler-Gmelin nach der Urteilsverkündung (hier). Sie hatte mit ihrer Bürgerinitiative „Mehr Demokratie e.V.“ ebenfalls gegen den ESM geklagt.

Ihre Bedenken hätten die Richter durch die mehrmalige Wiederholung, dass die Mittel der Eurorettung umstritten seien, deutlich gemacht. Nun liege es am Parlament, die Schritte kritisch zu hinterfragen. „Die Abgeordneten sind nun aufgerufen, nicht jeder Alternativlos-Behauptung nachzurennen“, so Däubler-Gmelin weiter.

Details zur Begründung des Urteils und zu den Auflagen finden Sie in der offiziellen Mitteilung des Bundesverfassungsgerichts – hier.

Andere Kläger gegen den ESM wie Bundestagsabgeordneter Peter Gauweiler und Professor Dietrich Murswiek sehen in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dennoch einen riesigen Erfolg. Der ESM konnte zwar nicht verhindert, dafür aber wesentlich entschärft werden (mehr hier).

Aber auch die Gegenseite – in diesem Fall die Bundesregierung und Bundeskanzlerin Merkel – freut sich über die Entscheidung. Merkel sprach von einem guten Tag für Deutschland und Europa. Die Verfassungsrichter hätten mit ihrem Urteil das richtige Zeichen gesetzt (mehr hier).

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