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ARD und ZDF machen ernst: GEZ-Verweigerer werden zwangsweise angemeldet

Lesezeit: 1 min
17.10.2014 00:42
Die öffentlich-rechtlichen Sender wollen bis Jahresende alle Einwohner Deutschlands zur Zahlung der Rundfunkbeitrag anmelden. Im Abgleich mit den Einwohnermeldeämtern verschicken sie derzeit Zahlungsaufforderungen an all jene, die sich bisher nicht „freiwillig“ angemeldet haben. Die Verbraucherzentrale rät allen Betroffenen dringend, auf die Briefe zu reagieren.
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Die Übergangsfrist zur Anmeldung beim neuen Beitragsservice der Öffentlich-rechtlichen Sender (ehemals GEZ) läuft Ende des Jahres aus. Bis dahin verschicken ARD, ZDF und Deutschlandradio tausende Briefe mit Zahlungsaufforderungen an all jene Bürger, die sich bisher nicht „freiwillig“ für den Zwangsbeitrag angemeldet haben.

Die Verbraucherzentrale NRW warnt davor, den Brief zu ignorieren:

Auf Grundlage des Abgleichs mit den Daten der Einwohnermeldeämter schreibt der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio alle volljährigen Bürger an, die keiner der bereits bei ihm angemeldeten Wohnungen zuzuordnen sind. Wer mit einem schon angemeldeten Beitragszahler zusammenlebt, sollte umgehend dessen Beitragsnummer mitteilen. Wer sich hingegen noch anmelden muss, kann dafür den mitgeschickten Antwortbogen nutzen. Für alle gilt: Wer auf keines der Schreiben reagiert, den meldet der Beitragsservice automatisch an und schickt eine Zahlungsaufforderung.

Möglich wird dies durch die Mithilfe der Einwohnermeldeämter. Der Beitragsservice darf von den staatlichen Behörden sämtliche Daten übernehmen. Einwände von Datenschützern wurden gerichtlich abgewehrt. Durch den Datenabgleich bekommt der Beitragsservice die Adressen aller eingetragenen Bürger in Deutschland und kann die monatliche Zwangsabgabe von 17, 98 pro Monat und Wohnung eintreiben. Ob jemand überhaupt ein Empfangsgerät hat, deutsch versteht oder die staatliche Berichterstattung ablehnt, ist dabei unerheblich.

Wer bisher nicht bezahlt hat, dem drohen Beitrags-Nachforderungen bis zum 1. Januar 2013. Das bedeutet für 22 Monate eine Nachzahlung von knapp 400 Euro. Es wird auch nicht darauf Rücksicht genommen, ob verschiedene Personen in einem Haushalt leben, wenn sie unterschiedliche Namen haben: Eigentlich genügt die Anmeldung eines Haushalts, etwa in Wohngemeinschaften.

Versuche, die Gebühr juristisch zu kippen waren bisher nicht erfolgreich.

Durch die neue Gebührenordnung rechnen die Sender mit Mehreinnahmen in Milliardenhöhe. Wofür die öffentlich-rechtlichen Sender diese verwenden, darauf haben Gebührenzahler keinen Einfluss. Während die politische Berichterstattung jüngst vom Programmbeirat als voreingenommen kritisiert wurde, fließt ein erheblicher Teil des Geldes regelmäßig in große Sport-Übertragungen.

Medienforscher kritisieren zudem, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk den freien Wettbewerb verzerrt und im Zeitalter des Internet in seiner bestehenden Form längst nicht mehr die Aufgaben erfüllt, die ihm zu Gründungszeiten zugedacht wurden. Der Medienforscher Stephan Russ-Mohl diagnostiziert, dass die Sender, statt ein Marktversagen zu korrigieren, die Entwicklung eines Marktplatzes der Ideen blockieren und die Meinungsvielfalt gefährden.

In einem Punkt hat das Bundesverfassungsgericht den derzeitigen ZDF-Staatsvertrag allerdings für verfassungswidrig erklärt: Der enorme Einfluss der Politik in den Aufsichtsgremien widerspreche der für eine unabhängige Berichterstattung erforderlichen „Staatsferne“. Die Politik ignorierte dieses Urteil weitgehend und festigte in einem neuen Entwurf die staatliche Kontrolle des ZDF.


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