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Künstliche Befruchtung: Großbritannien erlaubt Drei-Eltern-Baby

Die Entscheidung des britischen Parlaments soll es möglich machen, die Erbsubstanz einer Frau in der befruchteten Eizelle durch die einer anderen Frau zu ersetzen. Mit dem Verfahren kann die DNA von drei Menschen verwendet werden, um das Baby vor schweren Erbkrankheiten zu bewahren.
04.02.2015 11:07
Lesezeit: 1 min

Großbritanniens Parlament hat am Dienstag das sogenannte Drei-Eltern-Baby erlaubt. 382 Abgeordnete stimmten dafür, nur 128 dagegen. Eine Zustimmung auch des britischen Unterhauses wird ebenfalls erwartet. Damit wäre Großbritannien dann das erste Land weltweit, das ein Drei-Eltern-Baby erlaubt. Bei dem neuen Verfahren wird bei einer befruchteten Eizelle eines Elternpaares die mitochondriale Erbsubstanz der Frau durch die einer anderen weiblichen Eizelle ersetzt. Die Mitochondrien gelten als Kraftwerke der menschlichen Erbsubstanz, ihnen wird jedoch keine charakterbildende Eigenschaft nachgesagt.

Dies soll ermöglichen, dass Gendefekte, die schwere Erbkrankheiten verursachen oder eine Geburt unmöglich machen können, nicht weitergegeben werden. Die Erlaubnis des Parlaments beschränkt sich aber bisher nur auf Eltern, bei denen der Gendefekt nachgewiesen wurde.

Kritiker der Methode warnen jedoch vor so genannten Designer-Babys. Es handele sich dabei um einen massiven Eingriff in die Natur. Denn selbst, wenn sich die Entscheidung des Parlaments zunächst nur auf eine kleine Zahl von Eltern beschränke, sei das Tor zu weiteren Gen-Eingriffen damit geöffnet. Einige Wissenschaftler gaben im Vorfeld zudem zu Bedenken, dass ein solcher Eingriff die Krebsgefahr bei den Babys erhöhen könnte.

„Wir kennen die Interaktion zwischen den Mitochondrien und der Kern-DANN noch nicht“, sagt Paul Knoepfler von der University of California. „Zu sagen, es sei dasselbe, wie das Wechseln einer Batterie, ist leicht“, zitiert der Telegraph Knoepfler. Aber „es ist ein sehr komplexer Sachverhalt“. Großbritannien sei dabei, einen „historischen Fehler“ zu begehen, es würden „erhebliche, unbekannte Risiken für zukünftige Generationen“ bestehen.

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