Nationale Regierungen in der EU schlagen vor, die Roaming-Zuschläge im internationalen Mobilfunk auch nach 2015 weiter beizubehalten. In einem aktuellen Entwurf zu EU-Regulierung für Telekommunikations-Anbieter steht nach Berichten des EU-Observers, die Nutzer sollen zwar eine Roamning-Grundkontigent bekommen, allerdings soll jede darüber hinaus gehende internationale Nutzung von Datenverkehr weiterhin extra kosten.
Damit bricht die EU-Kommission das Versprechen von 2013, die Roaming-Gebühren abzuschaffen. Die Gebühr ist der Aufschlag den Telekom-Anbieter verlangen, wenn Anrufe oder Daten außerhalb des nationalen Netzes der Nutzer übermittelt werden.
Im April 2014 hatte das EU-Parlament in einer Abstimmung entscheiden, die Zuschläge im Sinne des europäischen Zusammenwachsens bis Ende des Jahres 2015 abzuschaffen.
Die nationalen Regierungen argumentieren nun, das eine „Übergangszeitraum“ gewährt werden müsse, damit die Roaming-Anbieter sich den veränderten Marktbedingungen anpassen könnten.
Während dieses Zeitraums sollten diese Roaming-Dienste anbieten, „die nicht höher sind als der übliche Anwendungsumfang im jeweils heimischen Netz, mit der Möglichkeit von Aufschlägen.“
Wie viele Megabit oder Minuten dieser übliche Umfang beträgt spezifizieren die Anbieter nicht. Wohl aber das Datum: Diese Übergangslösung soll ab dem 30. Juni 2016 gelten, also ein halbes Jahr nach der ursprünglich geplanten Abschaffung.
EU-Parlamentarier kritisierten den Text heftig – die Länder seien „stärker daran interessiert, die Interessen ihrer nationalen Internet-Versorger zu vertreten als daran, wirklichen Wettbewerb zu schaffen, der zu niedrigeren Beiträgen für die Bürger und Unternehmer führen könnte.“
Laut einem geleakten Dokument vom Dezember 2014 hatte der Digital-Kommissar Ansip den Parlamentarier in einer internen Sitzung mitgeteilt, dass er die Roaming-Gebühren gerne sofort abschaffen würde, die Telekommunikations-Unternehmen jedoch auf einem Aufschub bis 2017 bestünden.