Finanzen

Europäische Finanzbehörden ermitteln gegen schwedischen Internet-Riesen

Lesezeit: 1 min
24.04.2015 00:00
Der an der Frankfurter Börse gehandelte schwedische Social-Media-Riese Trig gerät in den Fokus internationaler Finanzbehörden. Zuvor zeigte eine Untersuchung des Wirtschaftsprüfers PwC erhebliche Mängel. Die BaFin rät bereits vom Kauf der Trig-Aktie ab.

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Das in Stockholm ansässige Internet-Riese „Trig Social Media“ ist Gegenstand von Ermittlungen durch mehrere europäische Finanzbehörden wegen des „Verdachts von Unregelmäßigkeiten“.

Sowohl die BaFin als auch die schwedische Behörde für Wirtschaftskriminalität haben Untersuchungen aufgenommen, nach dem PwC ihren Auftrag bei Trig frühzeitig beendet hat. Die eigenen Analysen hätten sich nicht mit den offiziellen Zahlen von Trig gedeckt, so der Wirtschaftsprüfer.

„Trig Social Media hatte mehrfach betont, wie wichtig ihre Datenbank mit mehr als drei Millionen Mitgliedern ist“, so PwC. „Unsere Analyse hat ergeben, dass das Unternehmen einen sehr viel geringeren Anteil an aktiven Mitgliedern hat, die Einnahmen generieren“, zitiert die schwedische Zeitung Veckans Affärer den Wirtschaftsprüfer.

Das Social-Media-Unternehmen, das Facebook und anderen sozialen Netzwerken Konkurrenz machen will, ist seit September 2014 an der Frankfurter Börse gelistet. Trig konnte seinen Unternehmenswert innerhalb kurzer Zeit in die Höhe treiben: Anfangs wurde das Unternehmen mit fünf Millionen Kronen bewertet, mittlerweile liegt es bei 10 Milliarden Kronen (etwa 534.000 Euro zu knapp über einer Milliarde Euro).

Doch nun steht man im Fokus der Aufsichtsbehörden: „Wir wurden darüber informiert, dass es einen Verdacht auf Unregelmäßigkeiten bei Trig Social Media gibt“, zitiert Veckans Affärer Jonathan Holst, den Leiter der schwedischen Behörde für Wirtschaftskriminalität. Man untersuche nun in Richtung Marktmissbrauch.

Die BaFin warnte vor Kurzem vor einem Kauf von Trig-Aktien. In einer Mitteilung heißt es:

„Die BaFin hat Anhaltspunkte, dass im Rahmen der Kaufempfehlungen unrichtige oder irreführende Angaben gemacht werden und/oder bestehende Interessenskonflikte pflichtwidrig verschwiegen werden. Sie hat hinsichtlich des betroffenen Wertes eine Untersuchung wegen des Verdachts der Marktmanipulation eingeleitet.

Die BaFin rät daher allen Anlegern, vor Erwerb von Aktien dieser Gesellschaft sehr genau zu prüfen, wie seriös die gemachten Angaben sind, und sich über die betroffene Gesellschaft auch aus anderen Quellen zu informieren.“


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